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Hiiiilfe... Blinkerumbau In österreich


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8 replies to this topic

#1 r6frohnleiten

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Posted 01 May 2009 - 00:35 Uhr

hi leute :) also ich hab ein problem ich kenn mich jetzt gar nimma aus... also hab meine blinker umgebaut mit e prüfzeichen nat. und jetzt hat mich ein polizist aufgehalten und hat sich aufgeregt dass man die eintragen muss und ob ich einen genehmigungsbescheid hab etc...
ich habe immer gedacht dass das e püfzeichen reicht??

#2 jetliner

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Posted 01 May 2009 - 08:47 Uhr

ich weiss ja nicht wie es im ösiland aussieht ,aber bei uns reicht ein e-prüfzeichen!!!

#3 Charls

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Posted 02 May 2009 - 08:17 Uhr

also beim kumpel haben die gschaut und e zeichen hat gereicht.....i glaub die kennen si selber net ganz aus.

#4 hilzwip

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Posted 02 May 2009 - 10:35 Uhr

Die kennen sich GANZ bestimmt NICHT aus! Ging mir genauso! Hat mich beim ersten mal auch ein wenig verunsichert. Bin dann zu einem Händler der mir gesagt hat das das E Zeichen reicht. Aber ich dachte der kann mir alles erzählen. Darauf hab ich die KFZ Stelle der Landesregierung per Mail angeschrieben. Und da hat mir so ein Stempelingeneur darauf geantwortet das das E Zeichen sehr wohl reicht.
Des weiteren hab ich dann auf der HP der Landesregierung einen Artikel gefunden: Nicht genehmigungspflichtige Anbauteile. Da steht drinnen das Beleuchtungsdinger welche das E Zeichen geprägt tragen nicht genehmigungspflichtig sind. Also in einem anderen Wortlaut halt. :schüchtern:

Hatte seither keine Probleme mehr. Wurde zwar noch des Öfteren nach meinen Blinkern gefragt. Hab aber die Seite von der HP ausgedruckt immer dabei. Und trete dadurch so selbstbewusst auf das ich sie noch nie vorzeigen musste :cool:

Hab hier mal den Link rausgesucht!
http://www.land-ober...18_DEU_HTML.htm

mfg Fips

#5 birki

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Posted 07 July 2009 - 08:15 Uhr

Bin voll eurer Meinung, dass die sich nicht auskennen

Ich bin vor kurzem in ein Motorradplanquadrat gekommen und dies ist in eine Diskussion mit einer Hand voll Polizisten und 2 Typen von der Landesregierung NÖ geendet.
das 1te mit dem sie mich drankriegen wollten war natürlich der Auspuff, die meinten ernsthaft das der nicht typisiert ist (ich hab den originalen oben), wer lässt den originalauspuff eintragen. Gott sei Dank konnte ich ihnen das dann doch klar machen, da ich immer wieder auf das eingravierte Yamaha Logo auf er Innenseite des Endtopfes verwiesen habe und nach Lautstärkentest und Abgasmessung konnten sie mir auch nichts mehr

Als nächstes sind ihnen natürlich meine Verkleidungsblinker aufgefallen und ich war überzeugt davon das ich Blinker mit E-Prüfzeichen nicht eintragen muss. Die werten Herren waren da leider anderer Meinung und meinten eben das ich die eintragen müsste.

Im Endeffekt musste ich einen Prüfbericht bzw Mängelliste, wie bei der Pickerlüberprüfung, unterschreiben, damit ich weiterfahren darf... Ich wollte auch nicht noch mehr zeit verscheißen und hab unterschrieben, 2 wochen später is dann ein RSa-Brief mit der Anzeige diesbezüglich gekommen und 70 Euro Strafe, ich hab natürlich brav gezahlt, weil ich mir auch total unsicher war und bei 70 euro Einspruch erheben ist auch riskant, wenn man sich nicht 100% sicher ist.

Also DANKE für den Link, hab ihn mir gleich ausgedruckt und werd ihn Zukunft immer mithaben... damit ich beim nächsten mal was in der hand habe

Edited by birki, 07 July 2009 - 08:17 Uhr.


#6 Peter_w

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Posted 07 July 2009 - 08:51 Uhr

Fibs, du bist der Beste :lol: :zwinker:

#7 zeR6o

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Posted 07 July 2009 - 21:52 Uhr

und wie sieht es bei einem auspuff ohne e-prüfzeichen aus? was können sie im extremfall machen? ist das das gleiche wie ein auspuff mit e-prüfzeichen, aber ohne db-killer?

#8 dottore dottorowizcs

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Posted 08 July 2009 - 06:45 Uhr

mich haben sie letztens angehalten (mit charls, hellghost und noch 2 anderen). natürlich haben sie nach dem e prüfzeichen gesucht... und nicht gefunden (akra race titan). leider, oder gottseidank waren 2 typen von der landesregierung mit ihrem prüf lkw dabei, die den akra dann auch gemessen haben. 96 db! er meinte, das liegt gerade noch in der toleranz und ich dürfte weiterfahren - auch ohne prüfzeichen! musste dann auch noch dieses komische blattl unterschreiben, aber sonst war nix. hab dann noch die verhärmte politesse angesprochen, weil ich wissen wollte, ob ich dafür noch was zahlen müsste, was sie verneinte.
allerdings: wäre kein prüfwagen dabei gewesen, hätten sie mir ohne probleme das taferl reißen dürfen, da ja nicht festzustellen wäre, ob der auspuff zu laut ist, oder nicht. sogesehen - glück im unglück!
wenn du einen auspuff mit e zeichen ohne killer fährst, erlischt die unbedenklichkeitsbescheinigung! e - zeichen wertlos!

#9 zeR6o

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Posted 08 July 2009 - 22:00 Uhr

shit, dachte eigentlich, dass sie einem deswegen nicht gleich das taferl zwicken können :-/