Hallo Gemeinde,
wie oben schon erwähnt habe ich mir ein neues Moped zugelegt und zwar eien R1 RN12 Bj. 04 mit 7500km, habe Sie jetzt seit 7 Tagen und gestern nach 50 km normalen fahren (einschließlich warmfahren) wollte ich halt mal schauen was Sie so bringt, aber mehr als 299 hat der Tacho nicht angezeigt, womit ich auch voll und ganz zufrieden bin, als ich aber an der nächsten Ampel anhielt hörte ich nun ein ziehmliches tickern und nach längeren schlau lesen im R1Club habe ich nun herausbekommen das die RN12 ein Problem mit den Lagerschalen hat, naja wie dem auch sei, auf jedenfall ist es ein Garantie Fall und nun wollte ich mich im voraus mal ein bissl informieren ob den ich nun verpflichtet bin das Möpi irgendwie zum Händler zu bringen oder ob er die abholen muss ?? Und wie jetzt die weitern werdegänge sind, muss ich da was zuzahlen oder muss er die Kosten komplett übernehemen ??
Neues Möpi R1 Rn12 Und Schon Ein Problem
Started by FreeBiker, 21.05.2009 - 12:04 Uhr
5 replies to this topic
#1
Posted 21 May 2009 - 12:04 Uhr
#2
Posted 21 May 2009 - 21:24 Uhr
Nach fünf Jahren noch Garantie... Nicht schlecht... Grundsätzlich musst du sie bringen. Bestehen grössere sicherheitsrelevante Probleme, gibt's eine Rückrufaktion. Aber auch da musst du sie noch zum Händler bringen, die Reparatur kostet dann einfach nix.
#3
Posted 21 May 2009 - 22:02 Uhr
Bitte richtig lesen, ich habe mir die R1 vor 7 Tagen gekauft und da ich Sie ja bei einen Händler kaufte muss er ja 12 Monate Garantie bzw. Gewährleistung geben
Und das mit den Ruckrufaktionen ist ja auch imer so ne Sache, man bedenke nur mal das mit dem Steuerkettenspanner der Rj03
Und das mit den Ruckrufaktionen ist ja auch imer so ne Sache, man bedenke nur mal das mit dem Steuerkettenspanner der Rj03
#4
Posted 21 May 2009 - 22:29 Uhr
Hi,
ob neu oder gebraucht ist egal... in beiden Fällen immer an den Händler wenden bei dem man gekauft hat.
Da es keine Garantie sondern Sachmangelhaftung ist hast Du maximal ein halbes Jahr diesen Defekt anzumelden um möglichst sicher nichts zahlen zu müssen.
Bei einem Sachmangelhaftungsanspruch hast Du zwei Rechte. Primär und Sekundär.
Primärrecht: Nachbesserung (der Händler hat das Recht 2 mal nachzubessern, in einem angemessenen Zeitraum) erst wenn der gleiche Mangel zum dritten mal auftaucht kannst du wandeln --> Rücktritt vom Kaufvertrag, Erstattung des Kaufpreises
Sekundärrecht: Preissenkung
ADAC: Sachmangelhaftung
Allerdings musst Du leider hin oder Du vereinbarst mit Deinem Händler das Du eine YAMAHA Werkstatt in Deiner Nähe aufsuchst. Das solltest Du Dir dann aber schriftlich geben lassen (die Genehmigung).
Und den Mangel solltest Du schriftlich anmelden (innerhalb des ersten halben Jahres)
Grüße
ob neu oder gebraucht ist egal... in beiden Fällen immer an den Händler wenden bei dem man gekauft hat.
Da es keine Garantie sondern Sachmangelhaftung ist hast Du maximal ein halbes Jahr diesen Defekt anzumelden um möglichst sicher nichts zahlen zu müssen.
Bei einem Sachmangelhaftungsanspruch hast Du zwei Rechte. Primär und Sekundär.
Primärrecht: Nachbesserung (der Händler hat das Recht 2 mal nachzubessern, in einem angemessenen Zeitraum) erst wenn der gleiche Mangel zum dritten mal auftaucht kannst du wandeln --> Rücktritt vom Kaufvertrag, Erstattung des Kaufpreises
Sekundärrecht: Preissenkung
ADAC: Sachmangelhaftung
Allerdings musst Du leider hin oder Du vereinbarst mit Deinem Händler das Du eine YAMAHA Werkstatt in Deiner Nähe aufsuchst. Das solltest Du Dir dann aber schriftlich geben lassen (die Genehmigung).
Und den Mangel solltest Du schriftlich anmelden (innerhalb des ersten halben Jahres)
Grüße
#5
Posted 22 May 2009 - 16:40 Uhr
aber mehr als 299 hat der Tacho nicht angezeigt
Mal kurz offtopic dazu - mehr wird er auch nie anzeigen da die Hersteller aufgrund der Hetzjagd auf die magische 300 die Tachos bei 299 abriegeln lassen. Sprich es kann schon gewesen sein daß du über 300 drauf hattest, nur wird es dein Tacho nie anzeigen
#6
Posted 22 May 2009 - 16:59 Uhr
Weiß ich doch
es ist aber auch eine freiwillige beschränkung soviel ich weiß.
Habe Sie eben erstmal zum Händler gebracht, der Mechaniker tipt auf Lagerschalen schaden.
Habe Sie eben erstmal zum Händler gebracht, der Mechaniker tipt auf Lagerschalen schaden.





