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Nachträglich Um/unfall Festgestellt


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14 replies to this topic

#1 AlexR66

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Posted 25 May 2009 - 16:36 Uhr

Hi,

war heut bei meinem Händler kurz was fragen. Bin dann wieder weggefahren und an der ersten ampel ist auf einmal die fussraste abgeflogen.
Bin dann wieder zum Händler zurück.Die schraube war hinten gebrochen. Der Händler hat dann festgestellt das meine R1 mal einen Sturz schaden oder Umfaller hatte.
Fussrastenaufnahme bischen krumm und Seitenverkleidung nachlackiert was er an mehreren Beispielen mir auch glaubhaft zeigen konnte.. Hab die R1 im März bei nem Händler gekauft mit Garantie.
In dem Vertrag steht jetzt drin:

Unfallschäden laut Vorbesitzer: Keine

Kann man da jetzt noch was machen? 3 Fragezeichen

Mfg Alex

#2 Tobilein

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Posted 25 May 2009 - 16:41 Uhr

hmm also ich denk mal das du da was machn kannst... hast ja quasi UNBEWUSST ein unfallmotorrad gekauft... ich mein mal was gelesn zu haben das du damit vor gericht gehen kannst und der händler dann dein moped zurücknehmen, ODER dir 50% des geldes wieder geben muss, je nachdem wie groß der schaden ist/war.
ABER ich will mcih jetz nich festlegen ich habs auch nur mal iwo aufgeschnappt... wart ab bis dir jemand 100% helfen kann denn da sind einige im forum ;-)

naja aufjedenfall viel glück ;-)

#3 R6-Racer86

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Posted 25 May 2009 - 17:40 Uhr

wenn du ne rechtschutz hast anwalt fragen besser als ein anwalt kann dir das keiner beantworten ;)

#4 AlexR66

AlexR66

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Posted 25 May 2009 - 17:43 Uhr

Hi,

wie ist das eigentlich falls ich jetzt zum Anwalt gehen würde würde dann der normale rechtsschutz greifen oder der verkehrsrechtsschutz?

#5 jetliner

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Posted 25 May 2009 - 18:11 Uhr

rechtschutz!!!!!!!!

#6 Gero

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Posted 25 May 2009 - 20:44 Uhr

Das dürfte Vertragsrecht sein.

#7 mayaR6

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Posted 25 May 2009 - 21:17 Uhr

Sprich mit dem Händler wo Du die Karre gekauft hast.
Er muss sie entweder zurück nehmen oder Dir einen Preisnachlass einräumen mit dem Du einverstanden bist.
(es gibt keine Pauschale wie viel)

Meistens reicht das "Kommunizieren" aus. Sollte er sich dennoch querstellen oder Dir vorwerfen den Unfall selbst gehabt zu haben, ab zum Anwalt!

#8 Gast-SPAX_*

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Posted 25 May 2009 - 21:28 Uhr

Ich dacht ne Rechtschutzvers. hilft einem nur wenn man der Angeklagte ist.

#9 SchleicheR6

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Posted 25 May 2009 - 21:35 Uhr

Selbst nach 5 Jahren muss er das Moped zurüchnehmen! Das war arglistige Täuschung, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gerade ein Händler sieht sehr schnell ob das Moped Unfallfrei ist oder nicht.

Meine Eltern hatten mal einen gebrauchten Transporter gekauft. Diesen hatten Sie knapp 2 Jahre als Firmenwagen genutzt und auch keinen Unfall damit gehabt. Nach den 2 Jahren verkauften Sie das Fahrzeug weiter.
Alles schön und gut. Aber als nach knapp 6 Jahren ein Brief vom Anwalt des Käufers kam, fielen meine Eltern aus allen Wolken.
Sie mussten nach den 6 Jahren den VOLLEN Kaufpreis von damals zurückerstatten und das Fahrzeug zurücknehmen.

Sie hätten eigentlich den Verkäufer von dem Sie damals das Auto gekauft hatten auch dran kriegen können, jedoch stand im Kaufvertrag unter "bekannte Unfallschäden" garnichts. Der Verkäufer hatte einfach einen Strich durchgemacht.
Wenn jetzt auch noch dem Käufer ein Unfall passiert wäre, und ein Gutachter festgestellt hätte, dass es aufgrund der Vorschäden entstand, dann wären meine Eltern ziemlich arm dran gewesen.

Wäre Dir also unter voller Fahrt die Fußrastenanlage abgebrochen und es wäre deshalb zum Sturz gekommen, dann hätte Dein Händler ein größeres Problem als er jetzt ohnehin schon hat.

#10 AlexR66

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Posted 26 May 2009 - 15:59 Uhr

@SPAX
ne die zahlen auch wenn du jemand vors gericht ziehen willst. Kann aber auch sein das die sagen du hast wenig chancen zu gewinnen dann übernehmen die das nicht

Edited by AlexR66, 26 May 2009 - 15:59 Uhr.


#11 David328

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Posted 26 May 2009 - 20:33 Uhr

Selbst nach 5 Jahren muss er das Moped zurüchnehmen! Das war arglistige Täuschung, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gerade ein Händler sieht sehr schnell ob das Moped Unfallfrei ist oder nicht.


In der Theorie schon, in der Praxis beweise ihm mal nach 5 Jahren ob der Schaden wirklich vor dem Kauf war... Du kannst ja auch selber gestürzt sein und es heimlich repariert haben.

Ich weis auch das es teilweise Marken gibt ala VW, die ein weites Netz (ich weis nicht ob Europa oder Weltweit) haben, wo alle Reperaturen und Unfälle wie in einer Datenbank über das Fahrzeug gespeichert werden. Da ist es dann natürlich auch nach 10 Jahren noch möglich es zu beweisen das der Schaden vorher war.

Meine Eltern hatten mal einen gebrauchten Transporter gekauft. Diesen hatten Sie knapp 2 Jahre als Firmenwagen genutzt und auch keinen Unfall damit gehabt. Nach den 2 Jahren verkauften Sie das Fahrzeug weiter.
Alles schön und gut. Aber als nach knapp 6 Jahren ein Brief vom Anwalt des Käufers kam, fielen meine Eltern aus allen Wolken.
Sie mussten nach den 6 Jahren den VOLLEN Kaufpreis von damals zurückerstatten und das Fahrzeug zurücknehmen.


Nach 6 Jahren den vollen Kaufpreis?! Ohne Wertverlust, ohne Kilometerpauschale?

Generell gilt, ein Fahrzeug welches aus 2. Hand stammt immer als "nicht unfallfrei" verkaufen. Obs unfallfrei ist oder nicht, bei Privatverkauf sichert man sich so einfach am besten ab. Denn wenns tatsächlich so ist das ihr unwissend ein Fahrzeug als "unfallfrei" verkauft habt, es aber nicht unfallfrei ist, dann muss euer Käufer den Fall bei euch reklamieren und wenn da alles geregelt worden ist müsst ihr euch eigenständig mit eurem Verkäufer auseinandersetzen...

Edited by David328, 26 May 2009 - 20:37 Uhr.


#12 SchleicheR6

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Posted 26 May 2009 - 23:05 Uhr

Selbst nach 5 Jahren muss er das Moped zurüchnehmen! Das war arglistige Täuschung, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gerade ein Händler sieht sehr schnell ob das Moped Unfallfrei ist oder nicht.


In der Theorie schon, in der Praxis beweise ihm mal nach 5 Jahren ob der Schaden wirklich vor dem Kauf war... Du kannst ja auch selber gestürzt sein und es heimlich repariert haben.

Ich weis auch das es teilweise Marken gibt ala VW, die ein weites Netz (ich weis nicht ob Europa oder Weltweit) haben, wo alle Reperaturen und Unfälle wie in einer Datenbank über das Fahrzeug gespeichert werden. Da ist es dann natürlich auch nach 10 Jahren noch möglich es zu beweisen das der Schaden vorher war.

Meine Eltern hatten mal einen gebrauchten Transporter gekauft. Diesen hatten Sie knapp 2 Jahre als Firmenwagen genutzt und auch keinen Unfall damit gehabt. Nach den 2 Jahren verkauften Sie das Fahrzeug weiter.
Alles schön und gut. Aber als nach knapp 6 Jahren ein Brief vom Anwalt des Käufers kam, fielen meine Eltern aus allen Wolken.
Sie mussten nach den 6 Jahren den VOLLEN Kaufpreis von damals zurückerstatten und das Fahrzeug zurücknehmen.


Nach 6 Jahren den vollen Kaufpreis?! Ohne Wertverlust, ohne Kilometerpauschale?

Generell gilt, ein Fahrzeug welches aus 2. Hand stammt immer als "nicht unfallfrei" verkaufen. Obs unfallfrei ist oder nicht, bei Privatverkauf sichert man sich so einfach am besten ab. Denn wenns tatsächlich so ist das ihr unwissend ein Fahrzeug als "unfallfrei" verkauft habt, es aber nicht unfallfrei ist, dann muss euer Käufer den Fall bei euch reklamieren und wenn da alles geregelt worden ist müsst ihr euch eigenständig mit eurem Verkäufer auseinandersetzen...


Ja, ohne KM-Pauschale und Wertverlust. :zwinker:

Ist aber schon 10 Jahre her, vielleicht hat sich das mittlerweile geändert...

#13 AlexR66

AlexR66

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Posted 27 May 2009 - 13:32 Uhr

Hi,

hab dem Händler jetzt mal angerufen und der hat sich dann bei dem Vorbesitzer gemeldet. Der Vorbesitzer hat dann letztendlich zu gegeben das sie ihm mal umgefallen ist. Und das die Verkleidung nachlackiert wurde. Laut dem Händler soll ich ihm jetzt die Bilder schicken und meine Preisvorstellung und dann regeln wir das so ohne Anwalt und falls wir uns nicht einig werden kann ich sie ihm wieder bringen. Was könnte ich jetzt von ihm verlangen an Geld? Er redete davon das es ja da um pillepalle beträge geht und man deshalb nicht zum Anwalt gehen muss.

Mfg Alex

#14 EXET

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Posted 27 May 2009 - 14:14 Uhr

Die Frage, die Du Dir nun stellen musst ist folgende: Moechte ich ein Unfallmotorrad fahren oder nicht?

Bei NEIN: Bring das Ding zurueck und kaufe woanderst eine Neue.

Wenn JA: Dann frag mal nach, wie der Preis sinkt, wenn Du es weiterverkaufen willst. (vielleicht findest Du ja was hier im Forum) Denn dann musst Du es ja auch als Unfallmotorrad weiter verkaufen und da verliert man viel Geld. Also ich wuerde sagen mit 500-1000 Euro ist das nicht getan. Ich bin mir nicht ganz sicher wieviel Wert ein Motorrad nach einem Unfall verliert, aber 1/3 des Kaufpreises sicherlich. Die meisten Leute kaufen kein Unfallmotorrad, denn es koennte ja der Rahmen verbogen oder sogar gefaehrlich sein das Ding zu fahren.

Das die Maschine umgefallen ist kannst Du ja jetzt auch nicht nachvollziehen. Vielleicht war es ja doch ein Sturz. Jedenfalls haette der Haendler das sehen muessen und Dir auch bekannt geben muessen. Der hat das Motorrad doch sicherlich durchgecheckt, bevor er es verkauft hat. Ich wuerde dem Haendler eh nichts mehr glauben. Ich koennte wetten, dass er dem Vorbesitzer sehr wenig Geld fuer die Maschine gegeben hat und es dann teuer weiterverkaufen wollte. Der Fussrastenbruch haette auch sehr boese ausgehen koennen.

Ich persoenlich wuerde das Motorrad zurueckgeben und gut ist. Der Haendler hat es Dir das doch bereits angeboten, oder?

Viele Gruesse . . .

#15 federballer

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Posted 27 May 2009 - 17:51 Uhr

Hallo Alex,

bevor du ihm ne Preisvorstellung per Mail schickst würde ich damit zu nem Automobilclub weil gratis - ADAC heißt der glaube ich bei euch - oder Händler deines Vertrauens gehen und daß Bike wirklich mal komplett durchchecken lassen um zu wissen ob es noch versteckte Schäden gibt. Falls nicht und das Bike sonst technisch einwandfrei ist stimmen dich ~ 500,- Euro vielleicht doch versöhnlich, und falls nicht bring sie wie gesagt zurück und kauf dir falls der Preis stimmt woanders ne neue bei der du davon ausgehen kannst besser beraten zu sein.

lg
federballer