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Blinker @ 04er (rechtlich Und Praktisch)


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4 Antworten in diesem Thema

#1 99huva

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    Lehrling

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Geschrieben 25 Juni 2009 - 11:08 Uhr

Huhu, habe ein bischen langeweile gehabt und habe mal ein bischen in youtube reingeschaut und was fuer mich ganz interessantes gefunden...
ca ab 00:55 http://www.youtube.c...feature=related

bevor ich mich als kompletter leie an meine sueße mache, wollte cih fragen, ob es ueberhaupt rechtlich gesehen geht (ab der 06er ja ziemlich undeutlich, wohin er blinkt, aber bei meiner 04er mit geteiltem hecklicht ists ja sehr eineuttig...)

und wenn es moeglich ist, was ich dafuer amchen muss.. ich kann ja nicht einfach gelbe birnen ins heck legen und gut ist ^^

#2 zeR6o

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Geschrieben 25 Juni 2009 - 11:32 Uhr

mit so einem heckleuchten-blinklicht fährt dich hier jeder über den haufen, weil keiner darauf achtet.

erlaubt ist es meines wissens nach auch nicht. die blinker müssen schon mal einen mindestabstand zueinander haben.

Bearbeitet von zeR6o, 25 Juni 2009 - 11:35 Uhr.


#3 fjen

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Geschrieben 25 Juni 2009 - 11:45 Uhr

Ist definitiv in Deutschland nicht erlaubt, Blinker müssen einen Miondestabstand von 120mm zu Fahrzeugmittelachse haben (also 240mm insgesamt).

Bearbeitet von fjen, 25 Juni 2009 - 11:46 Uhr.


#4 Chaos

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Geschrieben 25 Juni 2009 - 11:53 Uhr

Ist definitiv in Deutschland nicht erlaubt, Blinker müssen einen Miondestabstand von 120mm zu Fahrzeugmittelachse haben (also 240mm insgesamt).

24cm war einmal, zwischenzeitlich müssen die Blinker nach EG nur noch 18cm auseinander sein. Hier nachzulesen: *klick*

@99huva: Nein, in das Rücklicht integrierte Blinker sind nicht zulässig.

Grüße...

#5 fjen

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Geschrieben 25 Juni 2009 - 12:24 Uhr

Und schon wieder was dazugelernt :)