Darf In 2 Tagen Offen Fahren, Führerschein Umtragen Lassen?
#1
Posted 15 July 2009 - 20:03 Uhr
darf in 2 tagen offen fahren, habe am 18.07.07 mein A beschränkt gemacht, muss ich den noch umtragen lasen oder darf ich so fahren? auf der Rückseite meines FS steht oben links mit handschrift das datum als ich meine prüfung bestanden habe also am 18.07.07 und bei der großen offenen Maschiene ist das Feld leer, bei den anderen moppeds (125er glaub ich und A beschränkt) ist nur ein Stern!
Was muss ich beachten ausser Schein und Brief und Vers. bescheid zu geben............?
#2
Posted 15 July 2009 - 20:08 Uhr
sonst erstma langsam machen und oben bleiben
#3
Posted 15 July 2009 - 20:10 Uhr
außer in den fahrzeug papieren wenn du die drossel raus gehauen hast..
#4
Posted 15 July 2009 - 20:11 Uhr
ja und wie schon gesagt zum tüv entdrosselung abnehmen lassen und alles eintragen lassen
#5
Gast-blackbeauty_*
Posted 15 July 2009 - 20:17 Uhr
die auf der führerscheinstelle sagten das es nicht nötig sei einen neuen zu kaufen
...kostet ja alles...bekommst ja net einfach soooo!!
gruß steffen
#6
Posted 15 July 2009 - 20:34 Uhr
#7
Posted 15 July 2009 - 20:38 Uhr
Normal kriegt man das in der fahrschule erklärt, dass man mit seinem lappen einfach weiter fahren kann und nix umtragen muss!!
aber wem sein altes bild nicht gefällt oder nicht weiß wohin mit seinem geld kann sich ja n neuen machen lassen^^
#8
Posted 15 July 2009 - 20:43 Uhr
natürlich musst du die papiere ändern von deiner maschine und der versicherung auch melden das du offen fährst aber sonst musste nix machen
#9
Posted 15 July 2009 - 21:36 Uhr
#10
Posted 15 July 2009 - 22:42 Uhr
Mach es dann, wenn du vorhast, auch im Ausland mit einem Motorrad unterwegs zu sein.
Denn erklär mal, bei ner Straßenkontrolle dem Herren Recht & Ordnung, der dich evtl sprachlich gar nicht versteht, dass du nen offenen deutschen Führerschein hast, weil du in D nach 2 Jahren gedrosselt automatisch offen fahren darfst und berechtigt bist, das Fahrzeug zu bewegen, wenn da nur der Stern bei dem "kleineren" Motorrad auf der Rückseite drauf ist.
#11
Posted 16 July 2009 - 22:59 Uhr
#12
Gast-Vio04_*
Posted 17 July 2009 - 00:09 Uhr
#13
Posted 17 July 2009 - 22:19 Uhr
dann muss das austellungs amt ja schon vorher gewusst haben, dass du am 1.11.2008 deine führerschein prüfung bestehst!
#14
Posted 18 July 2009 - 03:44 Uhr
#15
Posted 18 July 2009 - 21:47 Uhr
lasse meinen führerschein jetzt auch so wie er ist und montag gehts dann zur zulassung um die umschreibung der fahrzeugpapiere vorzunehmen.
#16
Posted 06 August 2009 - 14:58 Uhr
#17
Posted 06 August 2009 - 18:19 Uhr
das große Motorrad unter punkt A, wenn dort kein datum eingetragen ist, bezieht sich die leere Spalte oben links auf das handgeschribene datum des Prüfers....da die freunde in Flensburg nicht wissen können wann du deine Praktischeprüfung hast...und ob man sie überhaupt besteht.....
Gruss
#18
Posted 06 August 2009 - 22:24 Uhr
Was hat das mit der Praktischen zu tun? 20.06.90 habe ich die Prüfung A1 bestanden und das steht maschinell geschrieben auf dem Führerschein und nichts handschriftliches. Um offen zu fahren muss man auch nachweisen, das man 2 Jahre gefahren hat, oder so ähnlich, deshalb sollte das neue Datum, ab wann du offen fahren darfst auch drauf stehen.
So war das bei mir, das musste ich auch schriftlich bei der Behörde einreichen.
Wenn es heute anders ist, lasse ich mich gerne belehren.
Edited by Thing, 06 August 2009 - 22:30 Uhr.
#19
Posted 06 August 2009 - 22:31 Uhr
also zur erklärung, das war bei mir folgendermaßen: hab den motorradführerschein gleichzeitig mit dem autoschein gemacht, aber meine motorradprüfung war ca. 1 monat vor der autoprüfung..hab dann vom amt sonen vorläufigen führerschein bekommen für A(son pinker papierlappen) und erst nach der pkw-prüfung wurde der richtige führerschein ausgestellt...also es steht bei A beschränkt 1.11.08 und bei A unbeschränkt 1.11.10^^ hoffe das war so verständlich erklärt, ist dann wohl normalerweise anders, wusste ich nicht, aber eigentlich logisch..
War bei mir exakt genau so.





