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Darf In 2 Tagen Offen Fahren, Führerschein Umtragen Lassen?


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18 replies to this topic

#1 R6 Benni

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Posted 15 July 2009 - 20:03 Uhr

Hi,
darf in 2 tagen offen fahren, habe am 18.07.07 mein A beschränkt gemacht, muss ich den noch umtragen lasen oder darf ich so fahren? auf der Rückseite meines FS steht oben links mit handschrift das datum als ich meine prüfung bestanden habe also am 18.07.07 und bei der großen offenen Maschiene ist das Feld leer, bei den anderen moppeds (125er glaub ich und A beschränkt) ist nur ein Stern!
Was muss ich beachten ausser Schein und Brief und Vers. bescheid zu geben............?

#2 maaazel

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Posted 15 July 2009 - 20:08 Uhr

führerschein bleibt soweit ich weiss wie er ist! wichtig nur schein teil 1 und 2 ändern lassen und versicherung bescheid geben. am besten auch erst offen erwischen lassen wenn die versicherung das abgesegnet hat! :) nur für den fall der fälle ... :-D
sonst erstma langsam machen und oben bleiben ;) viel spaß :) kannst ja ma ein feedback geben wie der unterschied so ist :-P

#3 R6-Racer86

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Posted 15 July 2009 - 20:10 Uhr

wird nix umgetragen...
außer in den fahrzeug papieren wenn du die drossel raus gehauen hast..

#4 Kampftroll

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Posted 15 July 2009 - 20:11 Uhr

du musst zum straßenverkehrsamt ein foto von dir abgeben dann bekommst du einen neuen führerschein war bei mir auch so

ja und wie schon gesagt zum tüv entdrosselung abnehmen lassen und alles eintragen lassen

#5 Gast-blackbeauty_*

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Posted 15 July 2009 - 20:17 Uhr

hab nach 4 jahren offen fahren immer noch meinen alten mit der beschränkung drin....
die auf der führerscheinstelle sagten das es nicht nötig sei einen neuen zu kaufen
...kostet ja alles...bekommst ja net einfach soooo!!

gruß steffen

#6 huddl

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Posted 15 July 2009 - 20:34 Uhr

hab auch noch meinen alten, wird erst bei der nächsten änderung mitgemacht!

#7 R6-Racer86

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Posted 15 July 2009 - 20:38 Uhr

der 1. von dem ich das höre...
Normal kriegt man das in der fahrschule erklärt, dass man mit seinem lappen einfach weiter fahren kann und nix umtragen muss!!

aber wem sein altes bild nicht gefällt oder nicht weiß wohin mit seinem geld kann sich ja n neuen machen lassen^^

#8 moe*1

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Posted 15 July 2009 - 20:43 Uhr

hey darf auch seit 2 wochen offen fahren dachte auch das ich den umtragen muss bin also dort hingegangen und die haben mir gesagt das man es nicht muss das wissen die das du offen fahren darfst dann wegen den datum links oben was handschriftlich oder so ist und an den stern

natürlich musst du die papiere ändern von deiner maschine und der versicherung auch melden das du offen fährst aber sonst musste nix machen

#9 Kampftroll

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Posted 15 July 2009 - 21:36 Uhr

ich habe meinen neuen umsonst bekommen aber das handschriftliche datum stimmte auch nicht naja

#10 engel

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Posted 15 July 2009 - 22:42 Uhr

Wie schon gesagt wurde, in D ist das umtragen nicht nötig.

Mach es dann, wenn du vorhast, auch im Ausland mit einem Motorrad unterwegs zu sein.

Denn erklär mal, bei ner Straßenkontrolle dem Herren Recht & Ordnung, der dich evtl sprachlich gar nicht versteht, dass du nen offenen deutschen Führerschein hast, weil du in D nach 2 Jahren gedrosselt automatisch offen fahren darfst und berechtigt bist, das Fahrzeug zu bewegen, wenn da nur der Stern bei dem "kleineren" Motorrad auf der Rückseite drauf ist.

#11 anni

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Posted 16 July 2009 - 22:59 Uhr

also auf meinem führerschein ist bei dem großen motorrad ein datum in der zukunft, darf nämlich ab dem 1.11.2010 offen fahren und muss daher auch nix umtragen...also das sollte dann ja wohl auch im ausland keine probs geben

#12 Gast-Vio04_*

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Posted 17 July 2009 - 00:09 Uhr

als ich meinen bekommen habe hat die dame gemeint ich kann nach den 2 jahren ganz normal offen fahren ohne neuen lappen ABER: sie meinte wenn ich ins ausland will sollte ich nen neuen holen weil die das dort nicht raffen mit dem offen nach 2 jahren

#13 R6 Benni

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Posted 17 July 2009 - 22:19 Uhr

verstehe ich nicht, @anni wie kann auf deinem FS stehen, das du ab den 1.11.2010 offen fahren kannst,?
dann muss das austellungs amt ja schon vorher gewusst haben, dass du am 1.11.2008 deine führerschein prüfung bestehst!

#14 anni

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Posted 18 July 2009 - 03:44 Uhr

also zur erklärung, das war bei mir folgendermaßen: hab den motorradführerschein gleichzeitig mit dem autoschein gemacht, aber meine motorradprüfung war ca. 1 monat vor der autoprüfung..hab dann vom amt sonen vorläufigen führerschein bekommen für A(son pinker papierlappen) und erst nach der pkw-prüfung wurde der richtige führerschein ausgestellt...also es steht bei A beschränkt 1.11.08 und bei A unbeschränkt 1.11.10^^ hoffe das war so verständlich erklärt, ist dann wohl normalerweise anders, wusste ich nicht, aber eigentlich logisch..:D

#15 R6 Benni

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Posted 18 July 2009 - 21:47 Uhr

achso @anni.....dann verstehe ich das....
lasse meinen führerschein jetzt auch so wie er ist und montag gehts dann zur zulassung um die umschreibung der fahrzeugpapiere vorzunehmen. :applaus:

#16 Thing

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Posted 06 August 2009 - 14:58 Uhr

Also, wenn ich mir meinen Führerschein so anschaue habe ich 3 Motorräder dadrauf. A1 und A zwei mal mit großem und kleinem Mopped. Beim A1 und bei A mit dem Kleinen steht das gleiche Datum. Bei dem großem steht das Datum, ab dem Tag wo ich offen fahren durfte. Wenn bei dem großen nichts steht, darfst du doch auch nicht offen fahren. Frage lieber mal bei der Rennleitung nach, wie die das sehen, sonst könnte das teuer werden.

#17 R6 Benni

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Posted 06 August 2009 - 18:19 Uhr

Hi,
das große Motorrad unter punkt A, wenn dort kein datum eingetragen ist, bezieht sich die leere Spalte oben links auf das handgeschribene datum des Prüfers....da die freunde in Flensburg nicht wissen können wann du deine Praktischeprüfung hast...und ob man sie überhaupt besteht.....

Gruss

#18 Thing

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Posted 06 August 2009 - 22:24 Uhr

Bei mir steht bei A1 20.06.90, bei dem kleinen Motorrad A steht auch 20.06.90 und bei dem großen A 09.07.93. Frage mal lieber nach.
Was hat das mit der Praktischen zu tun? 20.06.90 habe ich die Prüfung A1 bestanden und das steht maschinell geschrieben auf dem Führerschein und nichts handschriftliches. Um offen zu fahren muss man auch nachweisen, das man 2 Jahre gefahren hat, oder so ähnlich, deshalb sollte das neue Datum, ab wann du offen fahren darfst auch drauf stehen.
So war das bei mir, das musste ich auch schriftlich bei der Behörde einreichen.
Wenn es heute anders ist, lasse ich mich gerne belehren.

Edited by Thing, 06 August 2009 - 22:30 Uhr.


#19 Cymode

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Posted 06 August 2009 - 22:31 Uhr

also zur erklärung, das war bei mir folgendermaßen: hab den motorradführerschein gleichzeitig mit dem autoschein gemacht, aber meine motorradprüfung war ca. 1 monat vor der autoprüfung..hab dann vom amt sonen vorläufigen führerschein bekommen für A(son pinker papierlappen) und erst nach der pkw-prüfung wurde der richtige führerschein ausgestellt...also es steht bei A beschränkt 1.11.08 und bei A unbeschränkt 1.11.10^^ hoffe das war so verständlich erklärt, ist dann wohl normalerweise anders, wusste ich nicht, aber eigentlich logisch..:D


War bei mir exakt genau so.