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Unfall!


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5 replies to this topic

#1 ElMariachi

ElMariachi

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Posted 12 November 2005 - 17:32 Uhr

Hey hab mal ne Frage!
Heute ist mir ein älterer Herr beim Rückwärtsfahren auf meine R6 drauf :abschied:

Also der Schaden:
Frotmaske am Arsch,Scheinwerfer sind nochheile!
und seitenteil ist auch gebrochen.

Ich war jetzt beim Yamaha Händler, er hat mir gesagt das es etwa 700 Euro kosten wird.Ich würde jedoch gerne das Geld von der Versicherung nehmen und den Schaden selber richten.Die Versicherung hat jedoch gemeint,sie brauchen erst einen Kostenvoranschlag von der Yamaha Werkstatt!

Nun zu meiner Frage ist es Überhaupt rechtlich erlaubt das ich von der Versicherung 700 Euro abkassiere und mein Mopped für 200 Euro selbst repariere?

Und noch ne Frage:
An meinem Mopped ist die Scheibe und noch ein paar andere Teile laut STVZO nicht
zugelassen.Kann da der Gutachter Meckern???Und sagen das die Versicherung nichts zahlt?



Ich weiß viele Fragen,mir ist so etwas zum ersten mal passiert,deshalb hab ich kein Plan was ich jetzt machen soll und was auf mich zukommt.

#2 derKosta

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Posted 12 November 2005 - 17:58 Uhr

Klar will die Versicherung nen Kostenvoranschlag. Das läst dir einfach geben und gibts das weiter. Heißt ja noch lange nicht, dass du das dann auch von der Werkstatt machen lässt.

Wenn du es nicht gerade an die große Glocke hängst kannst das so machen. Wärst nicht der Erste - und Letzte.
Das mit der Scheibe sollte auch kein Problem sein. Wenn nicht grad ein Gutachter nachweist, dass wegen der nicht zugelassenden Teile z.B. der "Unfall" verhindert werden könnte ;)

#3 P@rtisan

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Posted 12 November 2005 - 18:26 Uhr

den gutachter hats nicht zu interessieren ob deine karre stvzo gerecht ist oder nicht. er soll die schadenshöhe feststellen!

gib der vers. den kostenvoranschlag. sag denen dass du das geld so haben willst. die machen das ... ziehen aber die 16% Mwst ab! Kommt für dich weniger raus. Aber im Endeffekt mehr!

Keiner kann dich dazu zwingen deinen Schaden irgendwo zu beheben. Der Schaden ist verursacht worden und ist nun mal so hoch wie der Kostenvoranschlag sagt. Somit hast du einen Anspruch auf dieses Geld auch wenn du es woanders machen lässt.!

#4 ElMariachi

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Posted 12 November 2005 - 18:33 Uhr

Top :applaus:
Danke
@Kosta und Partisan für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Dann richt ich den Schaden am besten selber,hab dann wenigstens was zu tun im Winter.

#5 R1-Chris

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Posted 14 November 2005 - 01:53 Uhr

das macht man doch immer so :cool:

#6 BeniR1

BeniR1

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Posted 14 November 2005 - 06:18 Uhr

genau, hab noch keinen schaden von ner werkstatt reparieren lassen ( außer es fehlte am werkzeug oder techn. verständniss. mach dir keinen kopf, hol nen kva und ab dafür.
greetz