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Welche Unterlagen Brauchen Ich ?


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8 replies to this topic

#1 lucky1983

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Posted 18 September 2009 - 22:48 Uhr

Hallo Leute,

ich habe mir vor weniger Wochen eine R6 gekauft und möchte sie nun am Montag zulassen gehen.

Ich habe auf der Homepage der Stadt Mannheim gelesen, dass ich u.a. die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 brauche. Jetzt ist es aber so, dass das Bike beim Kauf schon ohne Nummernschild und somit nicht angemeldet war.

Eine Zulassungsbescheid Teil 1 ( KFZ-Schein ) gibt es deshalb nicht. Der Teil 2 ( KFZ-Brief ) liegt aber bei mir.


Kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen mit nur folgenden Unterlagen:

-Zulassungsbescheinigung Teil 2
-Deckungskarte der Versicherung
-Personalausweis
-Führerschein
-ggf. Schilder ( Laden ist genau neben dem Amt; können schnell gekauft werden )
-Kaufvertrag

Oder brauche ich da noch mehr ?

Fehlt noch was ?


Wenn sich jemand damit auskennt bzw. schonmal Erfahrungen mit dem Anmelden abgemeldeter Fahrzeuge hat, wäre ich sehr über eine Wissensteilung dankbar :-) Kann mir dadurch unnötige Rennerei am Montag ersparen..

Danke im Vorraus.

Grüße

Kay

#2 Suicide46

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Posted 18 September 2009 - 22:52 Uhr

- Brief
- AU
- TÜV-Bericht
- Ausweis

#3 lucky1983

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Posted 18 September 2009 - 23:03 Uhr

Hey, das ging ja mal schnell. Vielen Dank erstmal, ABER:


Das Motorrad hat ne Erstzulassung von 2007, d.h. es ist noch der erste TÜV und die erste AU drauf. Hab da vom Verkäufer auch nichts mitbekommen... da auch noch Garantie vorhanden ist.


Grüße

Kay

#4 Suicide46

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Posted 18 September 2009 - 23:07 Uhr

Nichts zu danke, immer gern!

TÜV und AU musst Du dabei haben. Dann würd ich beim Verkäufer nochmal anklopfen, entwerder Unterlagen, oder die Kohle um das Ganze neu zu machen.

Deckungskarte (bzw NR) von der Versicherung hatte ich noch vergessen. muss natürlich auch da sein.

#5 lucky1983

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Posted 18 September 2009 - 23:11 Uhr

Ja, Deckungskarten hab ich mittlerweile schon 3 Stück hier rumliegen. Jedesmal wenn ich ein Angebot irgendwo angefragt habe, haben die gleich die Deckungskarte mitgeschickt :-)

Also das mit den Unterlagen zu TÜV und AU muss ich dann mal abklären...

Vielen Dank für die schnelle Info nochmal ! ! !

Grüße

Kay

#6 ElGato

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Posted 19 September 2009 - 06:18 Uhr

und das geld fürs nummernschild und zulassung :lol: :lol:

#7 meerbuscher

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Posted 19 September 2009 - 06:29 Uhr

da die maschine noch nicht beim tüv war brauchst du auch keine tüv bescheinigung.

also in deinem fall reicht wirklich

der brief
perso
und versicherung

#8 AR6

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Posted 19 September 2009 - 08:10 Uhr

War das Fahrzeug in Deutschland zugelassen? (ich nehm's mal an, sonst hättest du keine ZBII^^)
Wenn ja, dann brauchst du:
- ZBII
- ZBI (auf jeden Fall, gilt als Abmeldebescheinigung, falls sie nicht mehr aufzufinden ist, dann müsste offiziel der letzte Halter einen Eides statt abgeben, aber kannst ja mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, des öfteren werden in solchen Fällen Ausnahmen gemacht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) (7-stelliger Code bestehend aus Zahlen und Buchstaben, sollte aber normalerweise auf der "Doppelkarte" draufstehen)
- gültigen TÜV,Hauptuntersuchung reicht (kommt jetzt drauf an, wann die Erstzulassung war, falls sie vor September 2007 war brauchst du eine gültige Hauptuntersuchung, weil die 2 Jahre, die es ab Erstzulassung gibt, bereits abgelaufen sind)
- Personalausweiß
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (falls du persönlich das Fahrzeug anmelden gehst, kannst du diese auch vor Ort ausfüllen, wenn du einen Bevollmächtigten schickst, dann musst du demjenigen eine Einzugsermächtigung mitgeben)

Das wär's dann eigentlich auch schon, das mit AU ist Käse, bei Zweirädern gibt es sowas als extra Untersuchung nicht in der Form, wie beim Auto (hat ja auch nur ein Nummernschild, wo soll da die Asuplakette drauf :D). Es wird zwar eine Abgasuntersuchung gemacht, die ist aber bei der Hauptuntersuchung dabei.
Falls es in Deutschland zugelassen war, brauchst du auch kein Kaufvertrag. Führerschein benötigt man ebenso nicht, weiss nicht, wer das in die Welt gesetzt hat, denken aber viele. Es können auch Kleinkinder Fahrzeughalter werden, ist überhaupt kein Problem, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Wird sogar des öfteren so gemacht, wenn das Kind behindert oder sonst irgendwie nicht gesund ist.

Das ist jetzt aber alles, was man offiziel benötigt. Kann schon sein, dass der eine oder andere irgendwas von den aufgezählten Dingen nicht dabei hatte und trotzdem zulassen konnte. Die Zulassungsstellen haben da eine relativ große Freiheit, mit der Genehmigung vom Chef kann man, solange man die Fahrzeugdaten hat, allesmögliche ohne irgendwelche Papiere zulassen.

Edited by AR6, 19 September 2009 - 08:17 Uhr.


#9 lucky1983

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Posted 23 September 2009 - 20:23 Uhr

Nachträgliche info ( Ja, ich musste nun doch mehrmals aufs scheiss amt ):

brief, ausweis und versicherung reicht nicht. man braucht auf jeden fall noch den schein oder, falls es den nicht mehr gibt, eine bescheinigung vom letzten besitzer, dass es diesen nicht mehr gibt ( mit kopie vom perso vom unterschreiber dieses formlosen schreibens ).
nur falls einer von euch demnächst vor hat ein fahrzeug zuzulassen...


übrigens gibt es bei der zulassungsstelle in mannheim vordrucke für vollmachten, falls man jemanden anderen hinschicken will. diese vollmacht reicht in keinem fall aus. ihr braucht auf jeden fall die personalausweise des bevollmächtigten und vom zukünftigen halter. kopien reichn nicht.

grüße

kay