Wurde Fotografiert Im Ortsausgang Mit Ca. 88 Kmh
#1
Posted 08 November 2009 - 17:51 Uhr
leider hats mich während der arbeitszeit auf ner dienstfahrt mit dem auto am ortausgang geblizt. Ich glaube ich hatte so ca. 88 kmh drauf.
3 kmh werden ja abgezogen und evtl. 5 zeigt der bmw tacho zu viel an. Dann hätte ich glück...
Aber es kann sein dass der lappen eingezogen wird wenn ich die 80er marke erreicht hab.
Weis einer wie lange es dauert bis man ein ergebnis von der zentralen bußgeldstelle bekommt oder ist das nicht voherzusagen ?
#2
Posted 08 November 2009 - 17:54 Uhr
#3
Posted 08 November 2009 - 17:55 Uhr
#4
Posted 08 November 2009 - 18:13 Uhr
Bei der Überschreitung innerhalb einer Ortschaft, da kannst mit Pünktchen und Entzug rechnen.
#5
Posted 08 November 2009 - 18:36 Uhr
#6
Posted 08 November 2009 - 18:48 Uhr
Danke.
#7
Posted 08 November 2009 - 22:24 Uhr
Hat man nach 3 Monaten immernoch keine Post ist es verjährt
#8
Posted 08 November 2009 - 22:50 Uhr
#9
Gast-hELLOsPENCER_*
Posted 09 November 2009 - 10:56 Uhr
Ab 31kmh zuviel gib's 3 pünktchen 1 Monat Fahrverbot und 160Euro.
Villt haste ja glück und bekommst keine post innerhalb von 3 monaten
#10
Posted 09 November 2009 - 11:43 Uhr
3 Punkte , 142,50€ !!!
#11
Posted 09 November 2009 - 14:55 Uhr
also es hat sich doch einiges geändert bei dem zeitraum im gegensatz zu früherwirklich jetzt 3 wochen, oder doch 3 monate?
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#12
Posted 09 November 2009 - 15:05 Uhr
und diese 3 bzw 6 Monate sind nur die reine bearbeitungszeit. tage an denen die deine papiere intern hin und herschicken sind da nicht dabei. die werden oben drauf gerechnet. hatte so einen fall mal und war damit ewig beim anwalt.
das meine ich:
Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet). Nach meiner Erinnerung ist 1 Monat Zeitdifferenz zwischen Ausstellung und Zugang des Bußgeldbescheids noch für zulässig gehalten worden. Grund: Bußgeldstellen sind chronisch überlastet und arbeiten meistens nur wenige Tage vor Verjährungseintritt die Bußgeldverfahren ab. Also: Erstmal abwarten.
zu den 3 bzw 6 Monaten:
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
Edited by diekuh, 09 November 2009 - 15:09 Uhr.
#13
Posted 22 February 2010 - 20:24 Uhr
Mal schaun und nichts verschreien.
Bisher is nix gekommen.
#14
Posted 22 February 2010 - 20:49 Uhr
Mit gefühlten 75 mal in der 50er geblitzt worden, letztendlich waren es 63, also ne Ordnungswidrigkeit, ich denke aber dass die BMW Tachos schon recht genau sind
#15
Posted 23 February 2010 - 16:19 Uhr
DAS WAR EIN FEHLERNaja 3,5 monate sind scho mal rum...
Mal schaun und nichts verschreien.
Bisher is nix gekommen.
Immer wenn ich dran denke, hab ich auch direkt Post im Briefkasten...spätestens 1-2 Tage später
Vergesse ich es einfach, fällts mir nach 4-5 Monaten wieder ein und freu mich, das nix kam
#16
Posted 23 February 2010 - 17:25 Uhr
Naja 3,5 monate sind scho mal rum...
Mal schaun und nichts verschreien.
Bisher is nix gekommen.
Nach 3 Monaten ist meines Wissens nach die Frist abgelaufen... Wenn die Dir das bis dahin nicht zugestellt haben, dann ist es zu spät. Hast Glück gehabt





