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Österreichischer Führerschein - Wohne Jetzt In Deutschland


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10 replies to this topic

#1 sotizzle

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Posted 20 January 2010 - 22:36 Uhr

Hi!

Hätte ne kurze Frage :

Ich bin zzt 21 und hab vor 5 Monaten meinen Motorradführerschein in Österreich gemacht. Da ich zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt war, darf ich in Ö offen fahren. Da ich jetzt aber umgezogen bin würde ich gerne mein Bike hier in D anmelden. Da ich aber keine 2 Jahre praxis hinter mir hab und auch keine 25 bin, würde ich gern wissen ob ich gedrosselt fahren müsste falls ich mein bike ummelden würde.


Greetz

Edited by sotizzle, 20 January 2010 - 22:36 Uhr.


#2 Drehzahlschlampe

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Posted 20 January 2010 - 22:55 Uhr

In Amerika darf man schon mit 16 jahren einen PKW Führerschein machen.
Fahren darf man damit in Deutschland trotzdem nicht.
Im Zweifel NEIN.
Frag doch mal bei der Führerscheinstelle in DE

Gruß, Norman.

#3 marc1706

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Posted 22 January 2010 - 14:30 Uhr

In Amerika darf man schon mit 16 jahren einen PKW Führerschein machen.
Fahren darf man damit in Deutschland trotzdem nicht.
Im Zweifel NEIN.
Frag doch mal bei der Führerscheinstelle in DE

Gruß, Norman.


Das stimmt so mal überhaupt nicht. Das hängt davon ab in welchem Bundesstaat der USA man seinen Führerschein gemacht hat und wie lange man dort war. Ich war z.B. für ein ganzes Jahr in South Dakota und habe dort meinen Führerschein gemacht. Der Führerschein wurde komplett akzeptiert und ich konnte sofort fahren. Allerdings musste ich meinen dann nach einem halben Jahr in einen Führerschein für begleitendes Fahren umschreiben, da ich noch nicht 18 war. Mit 18 habe ich dann ohne Probleme meinen Führerschein bekommen. Dadurch hatte ich dann schon mit 18 keine Probezeit mehr. Allerdings werden nur Auto-Führerscheine übernommen.

So, jetzt zurück zum Thema. Das hier erklärt es ganz gut:
http://www.fahrtipps...anerkennung.php
Ganz runter zu "Sonderfall EU-Führerschein" scrollen. ;)

#4 sotizzle

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Posted 22 January 2010 - 21:10 Uhr

So, jetzt zurück zum Thema. Das hier erklärt es ganz gut:
http://www.fahrtipps...anerkennung.php
Ganz runter zu "Sonderfall EU-Führerschein" scrollen. ;)



"Allerdings: Wer den Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt, muss ihn wiederum innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen (weil er auch unter die zweijährige deutsche Probezeit fällt und genau so behandelt wird)"

Naja.. aber ich hab die 2 Jahre Probezeit schon hinter mir - Ich habe ja den Autoführerschein schon länger. 

Edited by sotizzle, 22 January 2010 - 21:10 Uhr.


#5 marc1706

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Posted 23 January 2010 - 12:23 Uhr

Damit ist nicht der Motorradführerschein gemeint. Das ist eine etwas blöde Formulierung. Das heißt im Endeffekt, wenn du noch keine 2 Jahre einen Führerschein besitzt (die Erstaustellung eines PKW-, Motorrad oder LKW-Führerscheins zählt). Wenn du also schon seit 3 Jahren einen Auto-Führerschein besitzt und dann einen Motorrad-Führerschein machst, hast du keine Probezeit mehr (Probezeit für Fahranfänger).

#6 sotizzle

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Posted 23 January 2010 - 13:02 Uhr

ja ich habe den autoführerschein schon seit 3 jahren - also habe ich ja keine probezeit mehr. Bedeutet das jetzt für mich das ich offen fahren darf?

#7 marc1706

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Posted 24 January 2010 - 01:27 Uhr

Dank EU-Führerschein darfst du das.

#8 Gast-Ro6in_*

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Posted 24 January 2010 - 12:03 Uhr

in ner fahrschule oder führerscheinstelle nachfragen,
würd ich ma sagn!

#9 freestyleflo

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Posted 24 January 2010 - 14:20 Uhr

wie wärs mit ;) warten warten warten
mit dem Ösi führerschein in deutschland fahren,

nicht extra denn führerschein in deutschland beantragen.
Sollte doch klappen oder ?
Versichern tust du das mopped halt über verwandte in österreich.

#10 marc1706

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Posted 24 January 2010 - 14:50 Uhr

Oh man, Mädels. Man muss den EU-Füherschein nicht umschreiben. Du bekommst doch heutzutage gar keinen deutschen Führerschein mehr, auf dem Führerschein ist nur zu erkennen in welchem Land und bei welcher Behörde der Führerschein ausgestellt wurde.
Außerdem, habt ihr schon mal euren Wohnort auf dem Führerschein gesehen?
Wenn du sicherstellen willst, dass das so passt kannst du auch gerne bei der Führerscheinstelle deines Landkreises nachfragen, erwähne aber bitte, dass du einen deutschsprachigen EU-Führerschein hast.

#11 Kurvenjunkie

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Posted 25 January 2010 - 13:56 Uhr

Normalerweise stimme ich Dir da zu aber manche Länder bestehen auf einen nationalen Führerschein, wie z.B. Spanien.
Denen ist es egal, ob man die EU-Führerscheinkarte hast oder nicht. Wohnst Du da, brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung (incl. Fingerabdruck) und einen
spanischen Führerschein...

In Österreich gilt der Führerschein meines Wissens aber auch als Ausweispapier so wie hier der Personalausweis...