Frage Wegen Schadensersatz Der Entschädigung!
#1
Posted 22 January 2010 - 04:15 Uhr
ich hab da mal ne Frage! Und zwar is mein Motorrad seit Mitte semptember 2009 beim Händler und war davor schon 8 mal beim Händler und es wurde aber auf das Schieberuckeln geschoben. Jetzt auf einmal bei genauerem Testen des Motorrads sinds auf einmal drauf gekommen das es die Einspritzleiste erwischt hat. Es hat geheisen das ich ne neue rein bekomm. Hab dann im Oktober beim Händler angerufen und dann hats geheisen das sie erst mal eine zum Testen bekommen und das des gute 2 Wochen dauert bis ich sie wieder bekomm. Nach 2 wochen angerufen und dann habens gsagt das ich sie holen kann. Gesagt getan! Angekommen beim Händler sagt er das alles wieder geht! Fahr 2 km selbes Problem wieder! Also wieder zurück zum Händler! Händler hat dann gesagt das des ned sein kann da sie ja es auch getestet haben! Ok ich solls nochmal da lassen und dann nexte woche wieder kommen! Bekamm dann als "gerechten Ausgleiche" ein Leihfahrzeug! Ein 125er Roller von Adis zeiten! Nach einer woche hat dann der Händler wieder angerufen ich kanns holen. Also wieder raufgegurkt! Schon vollers Freude angekommen sagt dann der Händler das es noch länger dauert! Bin dann angepisst wieder aufm Roller und wollt losfahren und dann kamm der Händler und sagt das ich denn da lassen muss. Denn bekommt dann wenn anderst. Es is jetzt schon fast über ein viertl jahr her wo ich mei R6 gesehen hab und ich hab mittlerweile schon so an Hals das ich kurz davor bin und zum Händler rauf fahr und denn sein sch.... Laden abfackle und bei Yamaha anruf das sie sich die R6 in den A.... schieben können und das ich mein Geld wieder will! Hab gestern nach langem wieder mal angerufen und die is aber noch nicht fertig! Ich hab kein bock mehr auf des alles!!!
Kann ich da jetzt auf Schadensersatz klagen oder so? Ich weis ned was ich machen soll. Eine Entschädung will ich auf jeden fall!
#2
Posted 22 January 2010 - 04:40 Uhr
Nur Schadensersatz denke ich nicht das du bekommen würdest.
#3
Posted 22 January 2010 - 04:47 Uhr
#4
Posted 22 January 2010 - 06:49 Uhr
Ansonsten wie du richtig gesagt hast über deinen Rechtsanwalt eine letzte Frist setzen lassen in dem der Mangel behoben sein sollte, und falls nicht evtl. Rücktritt vom Kauf, aber da wirst wohl nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Oder evtl. Möglichkeit 2 - Mangel wird von nem anderen Händler behoben welcher deinem bisherigen Händler dann die Rechnung stellt!
#5
Posted 22 January 2010 - 08:35 Uhr
ich würde mein Mopped zu einem anderen Händler bringen, solange noch Werksgarantie besteht!!
#6
Posted 22 January 2010 - 09:33 Uhr
#7
Posted 22 January 2010 - 10:48 Uhr
#8
Posted 22 January 2010 - 10:50 Uhr
es kann schon sein, dass du über den anwalt eine zufriedenstellende rückabwicklung des kaufvertrages hinbekommst, da man damit argumentieren kann, dass das motorrad während der nutzungszeit nicht ordnungsgemäß funktioniert hat usw usw..
das weiß aber alles dein anwalt
#9
Posted 22 January 2010 - 10:58 Uhr
Danke Jungs für die Antworten!!!
#10
Posted 22 January 2010 - 11:46 Uhr
#11
Posted 22 January 2010 - 11:52 Uhr
Mfg
#12
Posted 22 January 2010 - 11:59 Uhr
#13
Posted 22 January 2010 - 13:36 Uhr
mfg
#14
Posted 16 February 2010 - 04:05 Uhr





