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Frage Wegen Schadensersatz Der Entschädigung!


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13 replies to this topic

#1 R6michl

R6michl

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Posted 22 January 2010 - 04:15 Uhr

Hallo,

ich hab da mal ne Frage! Und zwar is mein Motorrad seit Mitte semptember 2009 beim Händler und war davor schon 8 mal beim Händler und es wurde aber auf das Schieberuckeln geschoben. Jetzt auf einmal bei genauerem Testen des Motorrads sinds auf einmal drauf gekommen das es die Einspritzleiste erwischt hat. Es hat geheisen das ich ne neue rein bekomm. Hab dann im Oktober beim Händler angerufen und dann hats geheisen das sie erst mal eine zum Testen bekommen und das des gute 2 Wochen dauert bis ich sie wieder bekomm. Nach 2 wochen angerufen und dann habens gsagt das ich sie holen kann. Gesagt getan! Angekommen beim Händler sagt er das alles wieder geht! Fahr 2 km selbes Problem wieder! Also wieder zurück zum Händler! Händler hat dann gesagt das des ned sein kann da sie ja es auch getestet haben! Ok ich solls nochmal da lassen und dann nexte woche wieder kommen! Bekamm dann als "gerechten Ausgleiche" ein Leihfahrzeug! Ein 125er Roller von Adis zeiten! Nach einer woche hat dann der Händler wieder angerufen ich kanns holen. Also wieder raufgegurkt! Schon vollers Freude angekommen sagt dann der Händler das es noch länger dauert! Bin dann angepisst wieder aufm Roller und wollt losfahren und dann kamm der Händler und sagt das ich denn da lassen muss. Denn bekommt dann wenn anderst. Es is jetzt schon fast über ein viertl jahr her wo ich mei R6 gesehen hab und ich hab mittlerweile schon so an Hals das ich kurz davor bin und zum Händler rauf fahr und denn sein sch.... Laden abfackle und bei Yamaha anruf das sie sich die R6 in den A.... schieben können und das ich mein Geld wieder will! Hab gestern nach langem wieder mal angerufen und die is aber noch nicht fertig! Ich hab kein bock mehr auf des alles!!!

Kann ich da jetzt auf Schadensersatz klagen oder so? Ich weis ned was ich machen soll. Eine Entschädung will ich auf jeden fall!

#2 Schmuddel

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Posted 22 January 2010 - 04:40 Uhr

Moin, also wenn du die R6 neu gekauft haben solltest bzw. als Tageszulassung, würde ich vom Kaufvertrag zurück tretten. Dieses Recht hat man ja wenn nach wiederholter Reperatur der Fehler immer noch nicht behoben ist.
Nur Schadensersatz denke ich nicht das du bekommen würdest.

#3 R6michl

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Posted 22 January 2010 - 04:47 Uhr

Also ich hab die vor knapp 1 3/4 Jahren Nagelneu gekauft! Ja will jetzt übern Rechtsanwalt gehen! Glaub des is as beste! Mal schaua was ich rausholen kann....

#4 federballer

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Posted 22 January 2010 - 06:49 Uhr

Yamaha Händler gibts viele, wenn es deiner aus reiner Unfähigkeit heraus nicht schafft den Fehler an deinem Motorrad nach 4 Monaten nicht zu finden würde ich den Händler wechseln. Natürlich hast du dein Bike bei diesem Händler gekauft, aber auch andere Händler werden dein Motorrad auf Garantie reparieren da sie die Kosten - soweit ich weiß - von Yamaha erstattet bekommen...

Ansonsten wie du richtig gesagt hast über deinen Rechtsanwalt eine letzte Frist setzen lassen in dem der Mangel behoben sein sollte, und falls nicht evtl. Rücktritt vom Kauf, aber da wirst wohl nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Oder evtl. Möglichkeit 2 - Mangel wird von nem anderen Händler behoben welcher deinem bisherigen Händler dann die Rechnung stellt!

#5 R6ne

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Posted 22 January 2010 - 08:35 Uhr

vom Kauf zurücktreten ist nach 1 3/4 Jahren nicht die beste Idee...
ich würde mein Mopped zu einem anderen Händler bringen, solange noch Werksgarantie besteht!!

#6 Eastzide

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Posted 22 January 2010 - 09:33 Uhr

Wende dich in der Sache mal an Yamaha Deutschland in Neuss, sofern das ein Vertragshändler ist. Schreib Ihnen mal die Problematik, die sind da eigentlich ganz ok.

#7 R6michl

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Posted 22 January 2010 - 10:48 Uhr

Ja des is jetzt schon der 6 Händler und der einziege wo drauf kommen is das die Einspritzleiste is! Die andern haben gsagt das des alles ganz normal is des Ruckln! Und des ruckl is echt krass gwessen, grad das dich ned von der Maschine gschmissen hat. An Yamaha selber hab ich auch schonein paar mal geschrieben! Dann bekommst bloß ne Antwort das du dich an einem Händler wenden sollst!

#8 zeR6o

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Posted 22 January 2010 - 10:50 Uhr

wenn du eine rechtsschutzversicherung hast: ab zum anwalt. dann machst du mit mängelrüge usw keine fehler.

es kann schon sein, dass du über den anwalt eine zufriedenstellende rückabwicklung des kaufvertrages hinbekommst, da man damit argumentieren kann, dass das motorrad während der nutzungszeit nicht ordnungsgemäß funktioniert hat usw usw..
das weiß aber alles dein anwalt ;)

#9 R6michl

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Posted 22 January 2010 - 10:58 Uhr

Ja werd des jetzt mal versuche! Bleibt mir ja nix anderes übrig! Dann kommt ne neue ins Haus und ich hoff das die dann keine solchen Zicken zam macht :grins:

Danke Jungs für die Antworten!!!

#10 zeR6o

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Posted 22 January 2010 - 11:46 Uhr

naja, so einfach ist es nicht, wenn sich der händler gegen die rückabwicklung sträubt. aber das wird dir dein anwalt schon erklären.

#11 R6michl

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Posted 22 January 2010 - 11:52 Uhr

Ja mal schaua! :happy: Werd des scho irgendwie hin bekommen.

Mfg

#12 Alfredo

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Posted 22 January 2010 - 11:59 Uhr

Für das Kfz-Handwerk gibt's auch Schiedsstellen, an die man sich noch wenden kann bei Streitigkeiten. Frag mal bei der Handwerkskammer, wer in Deiner Region dafür zuständig ist. Ansonsten - falls Du ADAC-Mitglied bist kannst Du Dir dort auch über einen von deren Vertragsanwälten erst mal rechtlichen Rat (nicht Vertretung - das müsstest Du dann in Auftrag geben und auch zahlen falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist) holen.

#13 R6michl

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Posted 22 January 2010 - 13:36 Uhr

Also ich wurde grade Angerufen vom Händler das sie jetzt fertig is und abholbereit! Neue Leiste is drin und ja mal schaua ob des problem noch da is im Frühjahr! :happy: Ich hoff mal ned!

mfg

#14 dadevil

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Posted 16 February 2010 - 04:05 Uhr

also wenn du so probleme hattest, würde ich, fals die straßen frei sind, das direkt ausprobieren. wenn schnee und eis da ist natürlich nicht