Habe Meine R6 Heute Angemeldet
#1
Posted 11 February 2010 - 17:30 Uhr
habe meine R6 heute Zugelassen, von März bis Okt. jetzt habe ich so einige Fragen.
Vielleicht kann jemand aus erfahrung sprechen
1.) Warum muss ich vorfahren.
(meine R6 ist NEU???)
2.) TüV gültig bis Februar 2012 da Neufahrzeug.
(aber die Saison beginnt doch für mich ab März. Kennzeichen von März bis Okt. wieso dann Februar??)
3.) Die Unterlagen für die R6 wurden einbehalten bis ich Vorfahre.
(Ich darf anscheind schon im Februar Vorfahren obwohl ich erst ab März Offiziel fahren darf, das Kennzeichen muss aber dran sein sagte der Kollege, stimmt das wirklich?)
Danke im Voraus
#2
Posted 11 February 2010 - 17:34 Uhr
zu2: is deine maschine ne tageszulassung?und 2 jahre tüv sind normal...
zu3: welche unterlagen wurde einbehalten? und von wem?
#3
Posted 11 February 2010 - 18:15 Uhr
zu 1: wo must du vorfahren???
zu2: is deine maschine ne tageszulassung?und 2 jahre tüv sind normal...
zu3: welche unterlagen wurde einbehalten? und von wem?
Hi,
1. bei der Zulassungstelle
2. Nein hatte ein COC-Papier, war unangemeldet bis jetzt. Und jetzt saisonkennzeichen von März bis Oktober TüV ist normal aber ab Zulassungsdatum (beginn der Zulassung? März oder heute?)
3. Brief und Schein wurden von der Zulassungstelle
Danke
#4
Posted 11 February 2010 - 18:48 Uhr
Edited by Infamous, 11 February 2010 - 19:25 Uhr.
#5
Posted 11 February 2010 - 18:49 Uhr
wer den brief hat is eingentümer....
keine ahnung warum das alles....
mit dem tüv is richtig so weil die erzulassung is nunmal heute.... egal wann du fahrendarfst
edith:
hattest du nur die coc papiere?????
is klar das du vorzeigen sollst du wollen die rahmennr. sehen.....
Edited by 2Fast, 11 February 2010 - 18:51 Uhr.
#6
Posted 11 February 2010 - 19:08 Uhr
#7
Posted 11 February 2010 - 19:51 Uhr
sorry aber den brief von meinem mopet bekommt keine behörde von mir....
wer den brief hat is eingentümer....
Nö, Eigentümer ist wer Eigentümer ist. Ich zitiere mal was auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
#8
Posted 11 February 2010 - 19:57 Uhr
Was 2fast anspricht ist falsch. Wer den Brief hat ist nicht Eigentümer sondern Verfügungsberechtigter, sprich derjenige der den hat darf mit dem Moped machen was er will, was aber nicht gleich heißt, dass ihm das Fahrzeug gehört. Der Eigentümer wird durch irgendeinen Kaufvertrag den du mit deinem Händler oder Verküfer gemacht hast, bestimmt.
Aber das mit dem TÜV ist schon richtig, du darfst zwar erst am März fahren aber die Zulassung ist heute, von dem her auch ab heute 2 Jahre TÜV.
#9
Posted 12 February 2010 - 08:44 Uhr
Hätte ich das gewusst hätte ich es von meinem "Kumpel" Händler anmelden lassen und ich hätte evt. auch ein kleines Kennzeichen bekommen denn zur Zeit ist bei uns in Frankfurt das Kennzeichen 25cm groß und wenn man nicht vorfahren muss wäre es evt. ein kleinerer geworden. Aber das ist nur nebensache, hätte mir die Arbeit mit dem Vorfahren gespart.
Hatte zuvor nur das COC-Papier und den Kaufvertrag.
Den Brief hole ich mir dann "hoffentlich" gegen anfang März, wenns trocken ist und min. +5°C
Naja, hätte wegen dem Wetter noch warten sollen bis ende März mit der Anmeldung,
wollte es einfach nur hinter mir haben jetzt muss ich dennoch nochmal hin.....
Da die R6 schon ein 4 Monate unangemeldet habe, wollet ich schonmal alles für die Saison März - Okt. fertig machen.
Dabei habe ich mir nur mehr Arbeit gemacht doppelt hin usw., dabei hätte ich wie gesagt ein Händler gehabt ...... dachte es wäre für jeden gleich.
(Hab mir selbst ans bein gepinkelt.....
Edited by Micky, 12 February 2010 - 08:47 Uhr.
#10
Posted 12 February 2010 - 11:16 Uhr
War bei mir ähnlich! Musste auch vorfahren beim Amt!
Nur verstehe ich nicht, dass die mich vorfahren lassen und dann nichtmal wissen, wo die Rahmennummer ist!?
Haben dann die Nummer von der Drosslung genommen! LOL
Mit dem TÜV ist klar es zählt der Monat der Anmeldung => 2 Jahre.
Hatte meine im November 2007 angemeldet und muss nun zum TÜV.
Das tolle dran ist, dass ich erst im April zum TÜV fahre und den zurückgerechnet für November bekomme.
Also leider nix mit TÜV 04/12 sondern 11/11!
mfG
#11
Posted 12 February 2010 - 11:38 Uhr
http://www.kfz-ausku...sgeld/tuev.html
Egal was du machst oder wie du es machst ... würde deinen TÜV noch im März machen lassen, damit es bei einem "Verwarngeld" bleibt und du nicht noch Punkte bekommst im April.
Da wird der TÜV besuch doch gleich viel angenehmer .... LOL
Gruß
Edited by MD11, 12 February 2010 - 11:41 Uhr.
#12
Posted 12 February 2010 - 13:14 Uhr
Wenn du erst im April zum TÜV rollst, darfst du wahrscheinlich eine kleine Strafe zahlen.
http://www.kfz-ausku...sgeld/tuev.html
Egal was du machst oder wie du es machst ... würde deinen TÜV noch im März machen lassen, damit es bei einem "Verwarngeld" bleibt und du nicht noch Punkte bekommst im April.
Da wird der TÜV besuch doch gleich viel angenehmer .... LOL
Gruß
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist das anders. Da brauch man keine Strafe zahlen, wenn man in der nicht angemeldeten Zeit überzieht.
#13
Posted 12 February 2010 - 13:17 Uhr
Gruß
#14
Posted 12 February 2010 - 17:27 Uhr
Fällt die Hauptuntersuchung (HU) in den Ruhezeitraum, muss der Fahrer das Fahrzeug aber nicht extra für die Fahrt zur Prüfstelle an- und danach wieder abmelden. „Die Besitzer können mit der HU warten, bis das Saisonkennzeichen wieder gilt", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. „Denn die Frist für die nächste HU beginnt erst zu laufen, wenn sie im Frühjahr zur Prüfung antreten und nicht – wie sonst bei einer verspäteten HU – mit dem ursprünglich angesetzten Termin."
#15
Posted 12 February 2010 - 18:47 Uhr
Der TÜV Futzi hat zu mir gesagt, dass das Mopped in der Zeit außerhalb der Saison als Abgemeldet gilt, und ich somit beim der Hauptuntersuchung, die ich im April machen werde, TÜV bis April 2012 bekomme!
Edited by Schleifi, 12 February 2010 - 18:48 Uhr.
#16
Posted 12 February 2010 - 19:26 Uhr
Wenn du im Januar zum TÜV gemusst hättest darfst du wegen des Saisonkennzeichens bis April Zeit lassen, aber TÜV bekommst du trotzdem nur bis Januar 2012. Wenn dir der Prüfer bis April 2012 macht haste Glück gehabt.^^
Edited by AR6, 12 February 2010 - 19:27 Uhr.
#17
Posted 12 February 2010 - 19:46 Uhr
hoffe das er mir den Tüv dann auch bis April macht!
#18
Posted 12 February 2010 - 21:47 Uhr
ob ich febr. 2012 zum tüv muss oder erst im märz 2012..... ist doch egal......
#19
Posted 18 February 2010 - 13:37 Uhr
ADAC:
Fällt die Hauptuntersuchung (HU) in den Ruhezeitraum, muss der Fahrer das Fahrzeug aber nicht extra für die Fahrt zur Prüfstelle an- und danach wieder abmelden. „Die Besitzer können mit der HU warten, bis das Saisonkennzeichen wieder gilt", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. „Denn die Frist für die nächste HU beginnt erst zu laufen, wenn sie im Frühjahr zur Prüfung antreten und nicht – wie sonst bei einer verspäteten HU – mit dem ursprünglich angesetzten Termin."
Dann passt es ja bei mir!
Fahre am ersten April legal ohne TÜV direkt zum TÜV und mit TÜV zurück.
#20
Posted 09 April 2010 - 14:03 Uhr





