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Neuer Motorradführerschein A2 Löst A Beschränkt Ab.


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67 replies to this topic

#61 557766

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    Lehrling

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Posted 14 August 2012 - 07:18 Uhr

darf ich jetzt mit dem A2 die R6 fahren oder nicht? Ich habe gelesen das Deutschland die 90 PS Grenze nicht in das Gesetz übernommen hat... somit bleibt nur das mindestgewicht was mir sorgen macht...

#62 US1111

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Posted 14 August 2012 - 17:21 Uhr

Les mal 8 Posts über dir zum Thema Mindestgewicht...

#63 Quagmireyzfr6

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Posted 14 December 2012 - 09:28 Uhr

absoluter quark....48 ps ist der wahnissn wie viel vertrauen der staat in uns hat^^

#64 guratz

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Posted 14 December 2012 - 13:11 Uhr

Wie sieht es denn aus wenn ich mit meiner (in Deutschland angemeldeten) Sexy nach Österreich fahr und ne 35KW Drossel hab.
Fahre ich dann unerlaubt? Oder gilt diese Regelung nur für Motorräder die in Ö. angemeldet sind?

#65 switchTUFFFI

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Posted 14 December 2012 - 13:42 Uhr

Sehr gute frage, über diese problematik hab ich mir noch gar keine gedanken gemacht. Ein fahrverbot im ausland wäre natürlich für die drossel drinne lassen, aber darf man denn dann mit 34ps im ausland fahren? Oder wird uns Anfängern die möglichkeit auf urlaub außerhalb deutschlands mit der sexy komplett genommen?

Edited by switchTUFFFI, 14 December 2012 - 13:44 Uhr.


#66 R6Driver

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Posted 15 December 2012 - 03:10 Uhr

Naja ich denke mal wir müssen uns dann an die Gesetze im Ausland halten, es wird keine Sonderrechte für deutsche geben ;-) Also darfst damit theoretisch nicht fahren... wenn nach Frankreich fährst, dann musst auch ein Alkoholtestgerät dabei haben...

#67 Haitekk

Haitekk

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Posted 15 December 2012 - 12:09 Uhr

Ja aber die Franzosen dürfen auch nicht mehr als hundert ps fahren und wenn du durch Frankreich fährst musst du ja auch nicht deine Maschine auf hundert ps drosseln nur weil du durchfährst

Gruß.

#68 US1111

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Posted 15 December 2012 - 17:24 Uhr

... und wenn jemand aus Österreich einreist, muss er auch nicht an der Grenze zum Tüv...
Normalerweise ist es so, das ein EU-Führerschein in der EU anerkannt wird- und zwar für die Fahrzeuge für die du den Führerschein auch gemacht hast. Wenn ein deutscher Fahrprüfer bestätigt, dass du eine R6 fahren kannst (indem er dir den Führerschein aushändigt), endet deine Befähigung ja nicht an der Grenze. Ein Autofahrer muss auch nicht in jedem Land eine neue Prüfung machen, nur weil es andere Prüfbestimmungen gibt.
Vielleicht gibt eine Anfrage beim Adac Sicherheit- für den Fall, dass es in Österreich genau für diesen Fall eine Sonderregelung gibt...