Hallo Freunde,
erstmals hat ein Gericht in NRW den Videobeweis nicht anerkannt.
Zitat: "Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen Sicherheitsabstand und/oder gegen Höchstgeschwindigkeiten unzulässig" (Oberlandesgericht Düsseldorf; AZ IV-3 RBs 8/10)
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Ich denke das könnte für die neue Sasion interessant sein.
Gruß
Keule
Gericht Erkennt Videobeweis Nicht An!
Started by
Gast-Keule79_*
, 05.03.2010 - 12:07 Uhr
3 replies to this topic
#1
Gast-Keule79_*
Posted 05 March 2010 - 12:07 Uhr
#2
Posted 05 March 2010 - 12:47 Uhr
wenn man regelkonform fährt, hat man damit sowie so keine Probleme...
#3
Gast-Fr6eak_*
Posted 05 March 2010 - 13:00 Uhr
klingt gut..aber 100% verlassen würd ich mich darauf nicht..
sonst wär ich jetzt 7 punkte ärmer und einige euros reicher
sonst wär ich jetzt 7 punkte ärmer und einige euros reicher
#4
Posted 07 March 2010 - 23:40 Uhr
und ich 3 pkt





