ich hätte eine FÜhrerscheinfrage, die scheinbar nicht leicht ist. Der Verkehrsrechtsanwalt (bei dem ich wegen was anderes wahr) konnte es (nach 10 min suchen in verordungstexten etc) nicht beantworten (und für die Antwort so wirklich bezahlen wollte ich erstmal nicht).
also hier ist meine "Geschichte" vlt. kann jemand eine Antwort geben:
Ich komme aus Ungarn, bin ungarische Staatsbürger aber lebe seit ewigkeit in Deutschland (und versuche die SPrache zu lernen
Seit Ungarn EU-Mitglied ist, ist eben alles einfach, aber ich habe meine Führerschein viel früher, nämlich in 94 in Ungarn gemacht).
Dann wollte ich es in 99 (glaube ich) umschreiben lassen, da ich damals mit dem ungarischen nur 6 monate hier fahren dürfte (was ja längst um war). Dies wurde verweigtert, da ich schon während ich meinen Fürhereschein gemacht habe, die meiste Zeit in Deutschland war. Da ich jedoch eine Führerschein brauchte habe ich einfach in Deutschland noch mal führerschein gemacht. Also ich habe 2 Führerscheine.
vor 2 Jahren habe ich dann mich endlich entschlossen Motorführerschein zu machen. Und da ich immer noch öfters in Ungarn bin, und da es viel weniger kostet, habe ich meine Motorführerschein da gemacht.
Ok, also jetzt habe ich eine Deutsche Führerschein nur für Autos und eine Ungarische für Auto und Motorrad (unbegrenzt).
und jeztt kommen die Fragen:
- Darf ich problemlos mit dem ungarischen Motorradführerschein ohne Zeitliche beschränkung motorradfahren? (müsste ja der Fall sein, da EU führerschein)
- Sowohl Motorräder mit deutschem, als auch mit ungarischem Kennzeichen?
- Wissen das die Polizisten? oder muss ich bei allen Kontrollen mit extremen stress rechnen (natürlich würde ich nur meinem ungarischen Führerschein zeigen, aber vlt. bei der Abfrage kommt die Meldung dass ich auch deutsche habe)
und noch eine ketzerische Frage:
Angenommen würde meine deutsche Führerschein wegen fahrverbot abgenommen. Darf man dann mit dem ungarsischen Motorradführerschein motorradfahren?
Danke im Voraus




