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Diskussion Bußgeldkatalog


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31 replies to this topic

#1 Eastzide

Eastzide

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Posted 02 January 2006 - 20:27 Uhr

Also wenn man ma alle verstöße zusammenrechnet die man so begeht, dann kann man sich sicher schon bald nen neues Bike dafür kaufen...aber wir lassen uns j anet erwischen :uuh:

#2 Yamitom

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Posted 02 January 2006 - 20:49 Uhr

Also wenn man ma alle verstöße zusammenrechnet die man so begeht, dann kann man sich sicher schon bald nen neues Bike dafür kaufen...aber wir lassen uns j anet erwischen :uuh:

vor allem DB-Eater, was für realation zu 40km/h schneller... :ohoh:

#3 Eastzide

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Posted 02 January 2006 - 20:52 Uhr

Also wenn man ma alle verstöße zusammenrechnet die man so begeht, dann kann man sich sicher schon bald nen neues Bike dafür kaufen...aber wir lassen uns j anet erwischen  :uuh:

vor allem DB-Eater, was für realation zu 40km/h schneller... :ohoh:

Da haben wir es doch...Ohne Eater fahren bringt 40 Km/h :lol:

Naja is halt immer so...das man bei manchen Sachen unserer Politiker sich anfängt fragen zu stellen :cool:

#4 Quarck

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Posted 02 January 2006 - 21:35 Uhr

ui... dann ghet die kommende saison aber kräftig ins geld........ :grins:

#5 nordschleifler

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Posted 02 January 2006 - 21:55 Uhr

wieso werden denn hier beiträge gelöscht?

#6 P@rtisan

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Posted 02 January 2006 - 22:04 Uhr

weil eigentl. ne tabelle werden soll die aktualisiert wird. wenn ihr was zu diskutieren habt dann macht nen thread auf ... ich hab die sachen gelöscht die durch die aktualisierte tabelle erklärt wurden!

#7 Spirou

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Posted 02 January 2006 - 22:34 Uhr

Überholen:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt.
50 €, 3 Pkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt.
40 €, 1 Pkt

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet.
40 €, 2 Pkt

Ich vermisse hier das "normale" Überholverbot, Zeichen (???) nicht beachtet.

75 € und 1 Pkt.

#8 P@rtisan

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Posted 03 January 2006 - 08:21 Uhr


Überholen:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt.
50 €, 3 Pkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt.
40 €, 1 Pkt

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet.
40 €, 2 Pkt

Ich vermisse hier das "normale" Überholverbot, Zeichen (???) nicht beachtet.

75 € und 1 Pkt.

das is so nich ganz richtig, der tatbestand is mit 40€, 1 Pkt belegt ... viell. meinst du was anderes!

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

#9 dan2511

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Posted 03 January 2006 - 10:43 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

#10 P@rtisan

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Posted 03 January 2006 - 10:55 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

was willst du denn da diskutieren? verstoß is verstoß!
anzeige wird ehe geschrieben!

#11 huddl

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Posted 03 January 2006 - 11:31 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

was willst du denn da diskutieren? verstoß is verstoß!
anzeige wird ehe geschrieben!

wie genau ist das eigentlich mit ner anzeige, bzw. für was is die, weil meist muss ich ja vor ort bezahlen (oder?)? ist das dann wegen den punkten oder kommt da doch noch weiteres auf einen zu???

#12 Gast-R6-BIKER_*

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Posted 03 January 2006 - 11:53 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

was willst du denn da diskutieren? verstoß is verstoß!
anzeige wird ehe geschrieben!

wie genau ist das eigentlich mit ner anzeige, bzw. für was is die, weil meist muss ich ja vor ort bezahlen (oder?)? ist das dann wegen den punkten oder kommt da doch noch weiteres auf einen zu???

vor ort bezahlen ist zumindest bei uns in der Gegend unüblich weiß nicht ob das überall in deutschland so ist bei uns machen sies jedenfalls nicht hab ich schon oft getestet

#13 P@rtisan

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Posted 03 January 2006 - 12:22 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

was willst du denn da diskutieren? verstoß is verstoß!
anzeige wird ehe geschrieben!

wie genau ist das eigentlich mit ner anzeige, bzw. für was is die, weil meist muss ich ja vor ort bezahlen (oder?)? ist das dann wegen den punkten oder kommt da doch noch weiteres auf einen zu???

dann ma was grundsätzliches.

bis 35€ sind es Verwarngelder. Diese werden dem Betroffenen angeboten. Wenn er das VG annimmt kann er es vor Ort begleichen (EC od. Überweisungsträger). Damit ist dann die Owi an Ort und Stelle erledigt.

Lehnt jemand das VG ab oder Überschreitet die Rechtsfolge die 35€ (dann auch Punktebereich) dann wird eine Owi Anzeige geschrieben und zur Bußgeldstelle geschickt. Es wird quasi ein Verfahren eingeleitet um die Situation rechtlich zu prüfen.
Das ist dann auch mit mehr Kosten verbunden da Verwaltungsgebühren anfallen!

Also wenn ihr was bis 35€ habt ..einfach bezahlen und gut is. Es sei denn die Beamten haben vollkommen unrecht. Is aber selten der Fall.

#14 Kati

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Posted 03 January 2006 - 12:48 Uhr

Also wenn ihr was bis 35€ habt ..einfach bezahlen und gut is. Es sei denn die Beamten haben vollkommen unrecht. Is aber selten der Fall.

Also ich bezahle nie sofort!! Vergibt man sich nur einen Zinsvorteil und den will ich keines Falls den Grünen schenken; wenn dieser auch nur geringfügig ist!! :ne:
Die verdienen schon genug Kohle an uns und wenn ich dann noch manche Relationen (ohne Eater zu fahren ist ja schlimmer als andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden!) sehe ... nee ... nix bar zahlen!

Kati

#15 huddl

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Posted 03 January 2006 - 12:49 Uhr

man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€

...naja das Ganze kann sich ja dann jeder ausdrucken und als "Diskussionsgrundlage" vor Ort verwenden wenn er erwischt wird. :hmmm:

was willst du denn da diskutieren? verstoß is verstoß!
anzeige wird ehe geschrieben!

wie genau ist das eigentlich mit ner anzeige, bzw. für was is die, weil meist muss ich ja vor ort bezahlen (oder?)? ist das dann wegen den punkten oder kommt da doch noch weiteres auf einen zu???

dann ma was grundsätzliches.

bis 35€ sind es Verwarngelder. Diese werden dem Betroffenen angeboten. Wenn er das VG annimmt kann er es vor Ort begleichen (EC od. Überweisungsträger). Damit ist dann die Owi an Ort und Stelle erledigt.

Lehnt jemand das VG ab oder Überschreitet die Rechtsfolge die 35€ (dann auch Punktebereich) dann wird eine Owi Anzeige geschrieben und zur Bußgeldstelle geschickt. Es wird quasi ein Verfahren eingeleitet um die Situation rechtlich zu prüfen.
Das ist dann auch mit mehr Kosten verbunden da Verwaltungsgebühren anfallen!

Also wenn ihr was bis 35€ habt ..einfach bezahlen und gut is. Es sei denn die Beamten haben vollkommen unrecht. Is aber selten der Fall.

ok danke!

#16 P@rtisan

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Posted 03 January 2006 - 12:57 Uhr

Also wenn ihr was bis 35€ habt ..einfach bezahlen und gut is. Es sei denn die Beamten haben vollkommen unrecht. Is aber selten der Fall.

Also ich bezahle nie sofort!! Vergibt man sich nur einen Zinsvorteil und den will ich keines Falls den Grünen schenken; wenn dieser auch nur geringfügig ist!! :ne:
Die verdienen schon genug Kohle an uns und wenn ich dann noch manche Relationen (ohne Eater zu fahren ist ja schlimmer als andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden!) sehe ... nee ... nix bar zahlen!

Kati

auch wenns jetzt auf ne grundsatzdiskussion hinausläuft:

kati erst denken und dann schreiben.

1. haben "die grünen" einen scheiß von den eingenommenen VG, das einzige woran wir reicher werden is an wortschatz der entgegengebrachten beleidigungen.

2. das geld fließt in die Landeskasse ... also frag die politiker welche löcher damit gestopft werden. davon werden sicherlich nich die straßen neu gemacht oder ähnliches, eher bildung oder sonst was.

3. die wertigkeit der tatbestände obliegt nich den eingesetzten beamten! beschwer dich beim gesetzgeber! is dein gutes recht!

4. BAR wird bei der Polizei NRW seit jahren nich mehr genommen. nur noch EC oder Überweisungschein!

#17 nordschleifler

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Posted 03 January 2006 - 13:11 Uhr

so viel zur grundsatzdiskussion. die polizei bematen können doch eigentlich am wenigsten was dafür, du haben die gesetze nicht gemacht und sind nur das ausführende orgen, also bezahlen und gut, es sei denn es ist vollkommen unbegründet. und das ein fehlender db-eater schwere geahndet wird als ein verkehrsverstoss... nagut, is halt so. traurig aber wahr, aber die herren in grün könne nix dafür und machen "nur" ihre arbeit. und an dem spruch so wie man in den wald ruft, so schallt es wieder raus ist auch was dran :zwinker:

#18 Kati

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Posted 03 January 2006 - 13:17 Uhr

Nur um kurz was klarzustellen:

1. ich beleidige nie die Grünen, es sei denn, sie behandeln mich ungerechtfertigt unfreundlich => ganz nach dem prinzip: So wie es in den Wald hineinschallt ...

2. mit BAR meinte ich auch EC, halt alles was direkt von meinem "Guthaben" eingezogen wird. Hätte ich genauer beschreiben sollen, sorry!

3. war mir nicht bewusst, dass hier die Kommentare gleich persönlich genommen werden!!


Kati

#19 nordschleifler

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Posted 03 January 2006 - 13:21 Uhr

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 50€, 3 Pkt <---- pro Rad


heisst das dan beim auto bei vier abefahrenen reifen 200 euro und 12 punkte? das kommt mir so unglaubwürdig vor

#20 P@rtisan

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Posted 03 January 2006 - 13:23 Uhr

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 50€, 3 Pkt <---- pro Rad


heisst das dan beim auto bei vier abefahrenen reifen 200 euro und 12 punkte? das kommt mir so unglaubwürdig vor

richtig. wir haben das bisher immer so geahndet und es kam auch nie widerspruch seitens der bußgeldstelle.

deswegen sagt man auch immer man soll sich gleich neue reifen kaufen weil bei einem verstoß alles noch teurer wird und man dann immer noch keine reifen hat.

@kati

sollte ich dich damit angegriffen haben dann tuts mir leid. ich wollte nur paar dinge klarstellen!