Diskussion Bußgeldkatalog
#21
Posted 03 January 2006 - 13:45 Uhr
Übrigens : Angaben zur Person .... immer. Angaben zur Sache ... NIE !
Bezahlung vor Ort:nicht wenn vermeidbar ist.Ich persönlich habe schon "Rabatt" bekommen nur weil ich auf eine Quittung bestand wo DEUTLICH der Name und Dienstnummer draufstehen sollte( 15 anstatt 45 € in Eisenach )
#22
Posted 03 January 2006 - 14:28 Uhr
lieber dan auch wenn das für dich wie rechtsberatung aussieht ist es keine. es ist ein hinweis, mehr nicht. oder habe ich jmd rechtlich in einem konkreten fall beraten? denke nicht, darf ich auch nich!! ich will damit nur sagen dass man nich so dumm sein soll widerspruch einzulegen, wenn klar ist, dass man einen verstoß begangen hat, denn es wird nur unnötig teurer. selbst kollegen draußen weisen den bürger manchmal darauf hin!.... sieht fast nach Rechtsberatung aus was hier läuft. Was machen wir denn wenn sich in einem Verfahren irgendwer auf diesen Thread beruft ????
Übrigens : Angaben zur Person .... immer. Angaben zur Sache ... NIE !
Bezahlung vor Ort:nicht wenn vermeidbar ist.Ich persönlich habe schon "Rabatt" bekommen nur weil ich auf eine Quittung bestand wo DEUTLICH der Name und Dienstnummer draufstehen sollte( 15 anstatt 45 € in Eisenach )
was meinst du mit den personenbezogen daten? check ich net!
ich glaub ich werd einfach die liste stehen lassen und das ganze schließen wer was ergänzt haben will der kann ja per pn schreiben!
#23
Posted 03 January 2006 - 14:36 Uhr
Nix für ungut,Du mußt wissen was Du postest
Laß die Liste stehen....
#24
Posted 03 January 2006 - 21:53 Uhr
was zu dem thema fahren ohne db eater, meine erfahrung ist, bei demontiertem db eater ist der auspuff manipuliert worden! zitat des
da war nix mehr mit verwarnungsgeld, die hatten die kiste gleich kassiert und anschließend ne schöne rechnung geschickt, inkl. anzeige!!!
es kommt immer auf den
#25
Posted 03 January 2006 - 22:52 Uhr
Kein Thema!! Habe mich auch etwas missverständlich ausgedrückt, sorry!@kati
sollte ich dich damit angegriffen haben dann tuts mir leid. ich wollte nur paar dinge klarstellen!
Grüsse
Kati
#26
Posted 04 January 2006 - 12:03 Uhr
Greetz Italo
#27
Posted 04 January 2006 - 12:16 Uhr
das ist ja wieder was anderes, damit erlischt deine betriebserlaubnis. mit lichtetechnischer einrichtung ist unter anderem die einstellung der scheinwerfer, die funktion, und so sachen gemeint, auch noch wie sauber bzw. verdreckt die scheinwerfer sind und ob die beschädigt sindHier steht, dass andere als vorgeschriebene lichttechnische einrichtungen 20 euro kosten! Heisst das dann, dass ich mit nicht zugelassenen Miniblinkern nur 20 euro zahlen muss und keine punkte bekomme?? weil ich hab immer gedacht , dass dann die ganze betriebserlaubniss vom fahrzeug erloschen ist und somit punkte fällig sind!
Greetz Italo
#28
Posted 04 January 2006 - 13:06 Uhr
#29
Posted 04 January 2006 - 15:03 Uhr
Hab da mal 'ne Frage an den Experten:Geschwindigkeitsverstöße:
Es gelten folgende Regelsätze + Bearbeitungsgebühr:
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Ein Bekannter von mir ist vor ein paar Wochen etwas zu schnell unterwegs gewesen und prompt erwischt worden. Der Beamte hat ihm dann gesagt, daß es die Regelung mit 2 Jahren und max. 25 km/h so nicht mehr gäbe sondern diese "Bewährungsfrist" jetzt nur noch 6 Monate wäre und dafür dann aber max. 20 km/h. Gab es da eventuell eine Gesetzesänderung??? Muß so im Oktober gewesen sein, als das passiert ist.
Greetz
Die Schnecke
#30
Posted 05 January 2006 - 10:22 Uhr
da kann ich dir leider nich helfen. es kommen laufend gesetzesänderungen, leider wird oftmals vergessen der polizei ma bescheid zu geben. am besten ganz einfach die Bußgeldstelle anrufen und das nachfragen! die müssen es ja wissen!Hab da mal 'ne Frage an den Experten:Geschwindigkeitsverstöße:
Es gelten folgende Regelsätze + Bearbeitungsgebühr:
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Ein Bekannter von mir ist vor ein paar Wochen etwas zu schnell unterwegs gewesen und prompt erwischt worden. Der Beamte hat ihm dann gesagt, daß es die Regelung mit 2 Jahren und max. 25 km/h so nicht mehr gäbe sondern diese "Bewährungsfrist" jetzt nur noch 6 Monate wäre und dafür dann aber max. 20 km/h. Gab es da eventuell eine Gesetzesänderung??? Muß so im Oktober gewesen sein, als das passiert ist.
Greetz
Die Schnecke
#31
Posted 06 January 2006 - 00:35 Uhr
ich schau nochmal genau nach. ich habs ja schwarz auf weiß, dann korrigiere ich meine angaben hierdas is so nich ganz richtig, der tatbestand is mit 40€, 1 Pkt belegt ... viell. meinst du was anderes!
Ich vermisse hier das "normale" Überholverbot, Zeichen (???) nicht beachtet.
Überholen:
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt.
50 €, 3 Pkt
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt.
40 €, 1 Pkt
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet.
40 €, 2 Pkt
75 € und 1 Pkt.
man kann einmal gegen das zeichen (überholverbot) verstoßen und einmal nur gegen die durchgez. Linie ... beides is aber unter 75€
#32
Posted 06 January 2006 - 09:38 Uhr
schreib bitte die §§-Kette mit rein!





