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Blinker Ins Standlicht Versetzen Legal?


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13 replies to this topic

#1 KillerToaster

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Posted 22 March 2010 - 18:37 Uhr

Sers, ich ma wieder =DD




ich hab online (partycam.de) paar bilder von meiner R6 gepostet und bin dann von einem angeschrieben worden ob ich meine blinker ins standlcih versetzt hab.

ich war des aber nich sondern mein vorgänger =)




jetz hat derjenige gemeint dass er sich erkundigt hat und des net erlaubt sein soll.




Weiß einer von euch drüber bescheid? weil standlicht braucht ja eh keine sau?! aber bock auf strafe hab ich dann doch nich =)




der vor mir is einige zeit damit gefahren und hatte kei probleme. aber nur mal so als frage halt.




thx

Toast

#2 Chrisr

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Posted 22 March 2010 - 18:55 Uhr

also ich denke der Abstand zwischen Blinker und Scheinwerfer ist zu gering.
Hab den Text hier in nem anderen Forum gefunden:

StVZO Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

#3 KillerToaster

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Posted 22 March 2010 - 19:05 Uhr

alter o.O ich habs jetz zum 4ten mal gelesen und net ganz gecheckt.




heißt des: vond er mitte vom blinker (birne) müssen 10 cm zum rand von der scheinwerfer blende sein?

des mit den 17 cm wird den k ich reichen. mal messen.




danke schonma




toast

#4 Chrisr

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Posted 22 March 2010 - 19:42 Uhr

Also Innenseite Blinker <-> Außenseite Scheinwerfer 17cm

Es könnte für dich zum Prob werden, dass die Standlicherter ja praktisch im Scheinwerfer sind. Wenn es ein Gutachter bewerten sollte, wirds er das wohl ankreiden, aber das ist jetzt nur geraten :)
Zur Not, fahr doch einfahc mal zu nem vernünftigen (!) TÜVler und frag mal nach, dann haste Klarheit.

#5 KillerToaster

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Posted 22 March 2010 - 20:42 Uhr

ddie 17cm sin von der längsachse vom fahrzeug also von der mitte nach ausen.

net vom rand vom scheinwerfer.
soweit ichs versteh

der tüvler (hatte vor 2 wochen erst) hat nichmal die stirn gerunzelt. hab auch ehrlich kein bock des umzubauen -.-

=)

#6 r6ben

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Posted 22 March 2010 - 21:24 Uhr

nicht nur dass die blinker da nicht zugelassen sind.. sondern du brauchst auch n standlicht normalerweiße ^^
sonst haste eh schon verschissen weil die lichter alle überprüft werden.. ;) :D

#7 funky_deluxe

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Posted 22 March 2010 - 21:38 Uhr

Is doch latte wie weit die auseinander sein müssen- so wie du`s hast/ vorhast isses nich erlaubt.
Übrigens andersrum auch nicht (standlicht in die Blinker) Sieht aber verdammt gut aus, würd ich bei meiner nicht missen wollen...

#8 KillerToaster

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Posted 22 March 2010 - 22:19 Uhr

funky heißt des du hasts auch? =D


wer überprüft mei lichter? der gutachter oder der tüv mensch?

der tüvler hat nämlich nix gesagt

#9 durst

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Posted 25 March 2010 - 13:42 Uhr

Das Begrenzungslicht/Standlicht muss nicht zwingend vorhanden sein.
Nach EG-Rili ist es vorgeschrieben.
Nach StVZO ist es zulässig.
Sollte dein Mopped über eine EG-Typgenehmigung zugelassen sein brauchst du also ein Standlicht, wenn es über die StVZO zugelassen ist sprich Einzelgenehmigung ist das Standlicht nicht vorgeschrieben. Die neueren Moppeds werden nur noch nach EG-Rili zugelassen, demnach muss ein Standlicht vorhanden sein .

#10 KillerToaster

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Posted 26 March 2010 - 20:31 Uhr

häää wie find ich raus über was ich zugelassen bin xD

standlicht is doch so fürn arsch?! sieht man doch eh net -.-

gott ich hass deutschland

heut isn ami an mir vorbeigefahren demsei nummernschild war um 90 grad gedreht montiert.

wieso dürfen wir des net -.--.-.-.-.-.--.-.-

#11 Phoenix

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Posted 26 March 2010 - 22:07 Uhr

also über standlicht brauchst dir nich so sorgen machen, mein tüv prüfer meinte dass motorräder kein standlicht brauchen, da sie sowieso immer mit licht fahren müssen.

bei den blinkern muss halt ein gewisser abstand eingehalten werden. und auf dem scheinwerfer sind die enummern vom standlicht drauf und nich von den blinkern.. das is wohl das einzige problem.

#12 diekuh

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Posted 26 March 2010 - 22:34 Uhr

geh doch einfach zum tüv und frag nach. dann weisst du bescheid :P

#13 funky_deluxe

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Posted 30 March 2010 - 14:27 Uhr

Nee- ich hab meine standlichter und Blinker ganz normal angeordnet.
Aber ich hab mir noch extra LEDs in die Blinker gezogen und mit nem Stormstoß relais angeklemmt.
Wenn ich jetzt einmal die Lichthupe betätige, schalten sich die Orangen LEDs in den Blinkern und die Roten LEDs im Standlicht an... nochmal Lichthupe und alles ist wieder aus.
Also das is wie diese US-standlichter, außer die roten LEDs in den Standlichtern- die sind aber im normalen gebrauch weiß und wenn ich die roten anschalte muss ich das Hauptlicht/standlicht ausmachen damit mans sieht.
Aber mir gings hauptsächlich um die standlichtblinker...

#14 KillerToaster

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Posted 05 April 2010 - 20:38 Uhr

ich seh zz eh immer mehr autos mit standlichtblinkern rumfahren mit DEUTSCHEM nummernschild.

wird des langsam legal? schwappt alles rüber so langsam oder?

weil wenns strickt verboten wär würden ja net so viel rumfahr.

die blinker werd ich demnächst zusätzlich ausen hinbauen. im standlicht die lass ich einfach drin. mal schaun wies aussieht. kumpe hat noch miniblinker mit birne leider -.- aber hauptsach mini =D