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Update Motorrad Vom Trachtenverein Beschlagnahmt


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61 replies to this topic

#1 R6Leroy

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Posted 05 April 2010 - 17:13 Uhr

Hi leute,


wurde heute von der Rennleitung rausgewunken und mein Mopped wurde kontrolliert. da der gute Mann aber nichts zum bemängeln fand sollte ich die Maschine starten, worauf er zich mal das gas bis zum begrenzer aufgerissen hat und meinte die geht so schnell bis 16k die kann net gedrosselt sein ( was sie aber zu 100% ist, gasanschlag und drosselblenden). daraufhin wurde die karre beschlagnahmt und muss jez auf den prüfstand.
So würde gerne wissen ob das stimmt das wenn das mopped bis zum begrenzer geht das das ein zeichen von nichtdrosselung ist?
was erwartet mich jetz wtenn sich rausstellen sollte das sie trotz drossel mehr ps hat als 34? z.b. 42 oder so?

vielen dank im vorraus

Edited by R6Leroy, 15 April 2010 - 13:12 Uhr.


#2 Gast-Andy89_*

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Posted 05 April 2010 - 17:17 Uhr

Ich hab zwar ein anderes Baujahr, trotzdem sollte es normal sein, dass dein Motorrad im Leerlauf sofort in den Begrenzer hochschnallt.
Schon beim Lesen deiner Nachricht muss ich mich über die Grünen aufregen - keine Ahnung haben, aber die schöne Sexy erstmal mitnehmen .. tztztz!
Von rechtlichen Konsequenzen hab ich keinen blassen Schimmer. Wünsch dir viel Glück!

Andy
(der heute zum ersten Mal mit dem Knie aufm Boden war :applaus: )

#3 Yamitom

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Posted 05 April 2010 - 18:41 Uhr

da hättest gleich fragen sollen, wie schnell sie denn hochdrehen darf und wie er das bitte schön messen möchte.
Das ja mal die Fadenscheinigste Begründung die ich je gehört hab.

Wenn Sie trotz Drossel mehr PS haben sollte dürfte der Hersteller der Drossel nen Problem haben, eben so der TÜV der dieses eingetragen hat.
Vorrausgesetzt du hast nen Guten Anwalt

#4 Bertie88

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Posted 05 April 2010 - 18:45 Uhr

Ich habe mir von einen sagen lassen der polizist ist das die nicht mal dein bike anfassen dürfen bzw. nicht ohne deine einwilligung am gashahn drehen, weil das wie ne Hausdurchsuchung ist also deine privatsphäre und da brauchen die so ne art genehmigung oder die beschlagnahmen dein bike worauf die aber einen grund brauchen!

ob das stimmt weiß ich ned!

#5 zeR6o

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Posted 05 April 2010 - 18:45 Uhr

ich würde bei sowas zum anwalt gehen. wenn du wirklich sicher bist, dass die drossel ordnungsgemäß verbaut ist, kann dich dein anwalt sicher beraten wie man den spieß umdrehen kann.

#6 fapos

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Posted 05 April 2010 - 19:09 Uhr

meine is im leerlauf auch bis in denn begrenzer.
wenn du ne rechtschutz hast sofort zum anwalt und versucher kohle wegen der zeit ohne motorrad zu bekommen halt alles des der ... von ... eine auf die mütze bekommt.
weil wenn mal wirklich was net stimmt wird er sich 5 mal überlegen wie er mit dir umgeht :-)
und hoffentlich auch mit mir fals er mich mal erwischt :-P

#7 fabtoPp

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Posted 05 April 2010 - 19:16 Uhr

So oder so werden Sie Dir die Abschleppkosten, die Prüfstandskosten und alles drumherum was anfällt übhelfen wollen auch wenn alles unbegründet war oder ist ;).
Aus diesem Grund kann ich mich diesmal diesem allseits beliebten und einfachen Satz nur anschließen - ab zum Anwalt !.

Bei Mehrleistung hast Du im Grunde nichts zu befürchten da die Drossel mit TÜV Papieren rein theoretisch nur die 34PS + Tolleranz zulassen dürfte. Dafür kannst Du als Laie nicht "haftbar" gemacht werden.
Besser sogar noch wenn eine Fachwerkstatt die Drosselung vorgenommen hat ;).

In diesem Sinne, alles Gute und ich halte die Daumen,
fabi.-

#8 Schmahly

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Posted 05 April 2010 - 19:23 Uhr

Hey...

Also du solltest dir aber auch 2 mal überlegen ob du zum anwalt deswegen gehst.
Es sind nicht mal nur eben hin zum Anwalt und alles ist gut.
Ich arbeite beim Anwalt und an deiner Stelle solltest du abwarten was die grünen sagen...
Ich kann meine chef ja morgen mal fragen was man so machen kann. Und ob dir grünen so was dürfen.
Falls ich mal fragen soll melde dich per pn...

LG Denise

#9 R6Leroy

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Posted 05 April 2010 - 19:43 Uhr

Hey...

Also du solltest dir aber auch 2 mal überlegen ob du zum anwalt deswegen gehst.
Es sind nicht mal nur eben hin zum Anwalt und alles ist gut.
Ich arbeite beim Anwalt und an deiner Stelle solltest du abwarten was die grünen sagen...
Ich kann meine chef ja morgen mal fragen was man so machen kann. Und ob dir grünen so was dürfen.
Falls ich mal fragen soll melde dich per pn...

LG Denise


hey

also würde mich sehr freuen wenn du deinen chef mal fragen könntest ob er rät zum anwalt zu gehen kannst es ja dann hier rein schreiben bzw. per pn

grüße

#10 Schmahly

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Posted 05 April 2010 - 20:05 Uhr

Okay ich schnacke es mal ab ich hoffe ich komme morgen dazu denn nach Ostern ist ja immer mal bissel stress...;-)
Ich kümmere mich drum...:-)

#11 Yamitom

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Posted 06 April 2010 - 13:43 Uhr

hab was dazu gefunden
http://www.kanzlei-h...chlagnahmt.html

#12 R6Leroy

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Posted 06 April 2010 - 13:54 Uhr

hab was dazu gefunden
http://www.kanzlei-h...chlagnahmt.html


danke .. aber danach müsste er einen Verdacht haben, wo hat der den bitte her ? Er meinte ja da seien mit sicherheit keine Drosselblenden drin, worauf ich meinen Tank abgeschraubt hab und gerade dabei war die airbox aufzumachen um es ihm zu beweisen da bekam er aber anscheinend muffen un hat gemeint ich solls wieder zusammen bauen. Weil wäre ja auch zu peinlich wenn der herr Wachtmeister nicht recht mit seiner vermutung hat...

Edited by R6Leroy, 06 April 2010 - 13:55 Uhr.


#13 Heukugel

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Posted 06 April 2010 - 14:45 Uhr

Ich meine mal hier im Forum gelesen zu haben, dass die Grünen dein Moped garnet beschlagnahmen dürfen, oder täusch ich mich da?

#14 Moretti

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Posted 06 April 2010 - 15:45 Uhr

Wenn ich das so lese, :bullerei:
glaube ich die Trachtengruppe arbeitet nun auf Provisionsbasis!
Ich hatte schon gedrosselte und mein Sohn ebenfalls, alle haben trotz Drosselung im Stand voll ausgedreht,
auch eine KTM 620. Beim fahren fehlt dir dann trotzdem obenraus der Dampf, da ja ausser einer anderen Hauptdüsse auch die Luftzufuhr begrenzt ist.
Auch bei einer Gasweg Drosselung deht das ding im Stand voll aus.
Bei Gasgeben im Stand merkste da gar nicht´s von wegen Drosselung.

#15 Boul

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Posted 06 April 2010 - 16:48 Uhr

Das geht doch auch gar nicht anders!

Selbst meine 125er Yamaha Tzr, die elektronisch gedrosselt war, drehte im Stand bis in den Begrenzer! Während dem Fahren, stieg die Drehzahl jedoch nicht über 6500.
Und das bei ner Drossel die elektronisch abregelt.

Bei ner mechanischen, wie bei der R6 mit Blenden im Ansaugtrakt und dem Gaßwegbegrenzer, kann die Drehzahl ja gar nicht abgeregelt werden. Wie denn auch! Der Luftduchsatz ist doch nur geringer, dh der Drehzahlanstieg beim Aufreisen im Stand geht "langsamer" vonstatten. Jedoch nicht merkbar!
Den fehlenden Luftduchsatz merkt man erst beim fahren.

#16 MIl-NO2

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Posted 06 April 2010 - 19:08 Uhr

Wenn der "Trachtenverein" :grins: :lol: (ich hau mich weg, noch nie gehört) meint einen grund zu haben was grob fahrlässig ist können sie dir an ort und stelle den stempel runter kratzen und oder das teil mitnehmen...

#17 Yamitom

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Posted 06 April 2010 - 19:21 Uhr

Darf die Polizei Farzeuge entwerten (Abkratzen)? Dachte das obliegt nur dem Ordnungsamt bzw Zulassungsstelle

#18 Jatak

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Posted 06 April 2010 - 19:38 Uhr

Weiß nicht in der StVo(glaub), steht beschlagnahmen geht nicht ohne Richterliche Anweisung oder so. Hab aber mal meinen Anwalt darauf an gesprochen gerade wegen db-Messung etc. Und er meinte die dürfen das. Aber im Gesetzesbuch steht ja schwarz auf weis die dürfen nicht. Versteh das irgendwie nicht. Naja aufjedenfall ist ne sauerrei. Aber wenn die von nem Händler gedrosselt wurde, kann er ja eigentlich nix für oder?

#19 jetliner

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Posted 06 April 2010 - 19:45 Uhr

Darf die Polizei Farzeuge entwerten (Abkratzen)? Dachte das obliegt nur dem Ordnungsamt bzw Zulassungsstelle



eben so sieht aus!!!!!! "trachtenverein" ich schmeiss mich weg :lol::lol::lol:

#20 Thoro

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Posted 06 April 2010 - 19:53 Uhr

Der Trachtenverein darf nix abkratzen....und beschlagnahmen dürfen die nur ,wenn verdacht auf diebesgut vorliegt oder gefährdung im strassenverkehr vorliegt