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Zulassung Bzw. TÜv Bei Gedrosseltem Motorrad


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3 replies to this topic

#1 matthias91

matthias91

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Posted 13 April 2010 - 21:09 Uhr

Hallo,

ich hab mal ne Frage..

Also, ich hab meine R6 selber gedrosselt (gaswegbegrenzer) und war gestern bei der Zulassungsstelle.

Denen war das egal ob die gedrosselt ist oder nicht..

Die haben mir das Motorrad mit 34PS angemeldet.




Muss ich jetzt nochmal zum TÜV fahren wegen der Drossel?

Eingetragen ist sie ja eigentlich schon.

im Fahrzeugschein stehen jetzt schon die 34 PS.




Danke schon mal.

MfG,

Matthias

#2 Flibbo

Flibbo

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Posted 14 April 2010 - 00:11 Uhr

Wenn im Schein schon 34PS eingetragen sind, und das Ding auf dich zugelassen ist, dann ist alles in Butter, wenn die Versicherung weiß, dass du mit 34 PS fährst. Ansonsten isses denen tatsächlich egal auf der Zulassungsstelle, ob die Kiste jetzt wirklich gedrosselt ist, oder nicht. Manche Stellen wollen die Kiste vorgeführt bekommen, aber ich denke nicht, dass die dann die Drossel kontrollieren würden.

#3 Buddelbeer

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Posted 14 April 2010 - 07:16 Uhr

Wie Flibbo schon sagt, dürfte das so in Ordnung gehen..
Bei mir wollten se damals nix sehen.. Mit den Scheinchen zur Zulassungsstelle angemeldet mit 34PS und ab dafür.. Nix Vorführen oder so..
Und wenn du Vorführen musst gucken die meistens nur nach der RahmenNr.

#4 Sancho

Sancho

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Posted 14 April 2010 - 10:09 Uhr

War hier nicht letztens noch ne Geschichte im Forum, wo jemand eine Drossel drin hatte und dann seine R6 bei einer Kontrolle stillgelegt wurde, da der Beamte meinte, die sei nicht gedrosselt? Raus kam dann doch, dass die ein paar KW zu viel hatte. Ich würde mir es beim TÜV absegnen lassen, bin aber auch ein etwas ängstlicherer, was solche Dinge (Eintragungen, ABE etc.) angeht :)

Grüße Sancho