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56 replies to this topic

#21 fapos

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Posted 20 April 2010 - 15:12 Uhr

Falsch es gibt in D eine halter haftung z.b. bei parkverstössen

#22 Borsti

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Posted 20 April 2010 - 16:33 Uhr

halterhaftung greift meines wissens nur im ruhendem verkehr, sprich parkverstöße u.ä.

frag doch einfach mal nach worum es geht, sobald punkte im spiel sind würde ich nix zugeben :zwinker:

#23 diekuh

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Posted 20 April 2010 - 19:24 Uhr

ich weis auch net warum ich angezeigt wurde

ich hab halt diesen schreiben bekommen und muss als zeuge aussagen wer zu dem zeitpunkt gefahren is


bist dir da sicher? ;-)
es steht immer drin was einem zur last gelegt wird

#24 Wirago

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Posted 21 April 2010 - 06:42 Uhr

oder zumindest ne telefonnummer für etwaige rückfragen?!

#25 Sancho

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Posted 21 April 2010 - 09:30 Uhr

Okay, habe es mit der Halterhaftung auf blitzen und so bezogen. Oder hat sich da etwas geändert?
Grüße Sancho

#26 DeathRider

DeathRider

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Posted 21 April 2010 - 12:48 Uhr

also ich ruf erst mal niemanden an bis ich noch en brief bekomme wo genau drinn steht was ich angestellt habe

in dem brief den ich jetz bekommen hatte stand da nur das ich nur als zeugen auftreten sollte umd festzustellen wer zu dem tatzeitpunkt gefahren ist

und wie gesagt hab da angekreutz das ich net aussagen werde weil eventuell familienmitglieder an dem zeitpunkt gefahren sein könnten

und laut gesetzt kann ich eine zeugenaussage verweigern

und ich denke einfach das die das verfahren einstellen werden weil ohne beweise wird es wohl nichts

greetz

#27 zeR6o

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Posted 21 April 2010 - 13:05 Uhr

und ich denke einfach das die das verfahren einstellen werden weil ohne beweise wird es wohl nichts

greetz

ich denke du stellst dir das etwas zu einfach vor. einen beweis, dass dein fahrzeug da unterwegs war, haben sie. ein fahrverbot werden sie dir nicht geben können, wenn sie nicht nachweisen, dass du gefahren bist. sehr wohl aber eine strafe, da es DEIN fahrzeug war. wäre zumindest in österreich auf jeden fall so.

#28 Sancho

Sancho

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Posted 21 April 2010 - 13:06 Uhr

Ich sehe gerade, dass du bei mir aus der Nähe kommst. Wo war es denn? ;)

#29 marc1706

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Posted 21 April 2010 - 14:30 Uhr

und ich denke einfach das die das verfahren einstellen werden weil ohne beweise wird es wohl nichts

greetz

ich denke du stellst dir das etwas zu einfach vor. einen beweis, dass dein fahrzeug da unterwegs war, haben sie. ein fahrverbot werden sie dir nicht geben können, wenn sie nicht nachweisen, dass du gefahren bist. sehr wohl aber eine strafe, da es DEIN fahrzeug war. wäre zumindest in österreich auf jeden fall so.


Eine Halterhaftung gibt es, wie oben schon einmal erwähnt, in Deutschland nur im ruhenden Verkehr. Wenn sie ihm also nicht nachweisen können, dass er gefahren ist wird er auch keine Strafe bekommen. Wenn er Pech hat muss er aber wohl mit einem Fahrtenbuch rechnen. ;)

#30 Breuersen

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Posted 21 April 2010 - 16:17 Uhr

das problem is ja nich nur das fahrtenbuch....

ich habs auhc mal versucht mit dem: belaste familienangehörige, und ich sach euch die haken da nach selbst wegen kleiner sachen

das eine mal bei meinem auto wars die höhe, da hat mich n polizist 2 wochen lang versucht zu erreichen nur war ich nicht zuhause, hatte auch gesagt ich will keine angaben machen, dann hab ich am ende noch ne vorladung vors gericht bekommen

unter anderem haben die mal n blitzerbild von mir mit meinem perso-bild aus deren unterlagen am pc verglichen und anhand des vergleichs mich als fahrer ausgewählt...

ich weiß zwar nich wie weit die das bei dir weiter treiben werden, weil ich keine ahnung hab was die inner hand haben, aber mir hats gereicht wegen 20km/h drüber ne gerichtsvorladung zu bekommen und son ganzen anderen scheiß, ich würds mir überlegen.....

zumal du fürs nicht antworten wahrscheinlich auch schon geldtrafe kriegen würdest

mich interessiert aber langsam was es denn nun war...

#31 DeathRider

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Posted 21 April 2010 - 19:35 Uhr

das is schon so lange her ich weis net was ich gemacht habe

es steht jedoch fest das mich auf jedenfall keine polizisten angezeigt haben das waren normale bürger

deswegen würden die glaub nicht viel erreichen, weil an dem tag war ich net alleine sondernn mit paar kummpels unterwegs

und die können ja als zeuge auftreten wenn es den soweit kommen sollte

wenn ich jetz nähres erfahren werde, werde ich euch nochmal berricht erstatten

nochwas ich hab ja eigentlich die anzeige net bekommen, weil meine sexy ja über pappi angemeldet ist, deswegen haben die mein pappa angezeit

jedoch hat mein pappa ja kein motorradführerschein also kan er damit schonmal gar net gefahren sein

seht ihr hierbei noch ein zusätzlichen vorteil, dass die schwierigkeiten haben können mir etwas zu beweisen?

im grunde genommen kan dan ja mein pappa sagen das motorrad steht in der garage und meine kinder fahren dies


greetz

#32 Wheelman

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Posted 29 May 2010 - 09:40 Uhr

...und meine kinder lassen auch mal ihre freunde mit fahren ;) ...


hast jetzt schon was bekommen...


kenn auch einen...bei den sind die bullen mehrere tage vor seiner tür vorbei gefahren und haben geschaut ob er mal mit seiner maschine los fährt um zu sehen was für eine kombi er hat...also da nützt einen eine zweitkombi nicht so viel...

#33 chokeR6

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Posted 29 May 2010 - 11:33 Uhr

Auch wenn man z.b. bei ner Kontrolle abhaut wird eine Halteranzeige gemacht sofern sie dein Kennzeichen notiert haben.

Villeicht haben sie dich geblitzt oder du wurdest privat angezeigt ...kp dann folgt eine Halteranzeige

#34 Khaot

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Posted 29 May 2010 - 13:59 Uhr

und was soll die Halteranzeige bringen wenn er net gefahren ist...

mit hat auch nen Moped fahrer ne delle in die Autotür gehauen jedemenge Zeugen gehabt, jedoch konnte der Fahrer nicht ermittelt werden, da die Beschreibung nicht auf den Halter gepasst hat, und ich die Delle somit selbst rausmachen durfte....

#35 DeathRider

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Posted 30 May 2010 - 21:57 Uhr

hi jungs ich habe jetz wieder en brief von den bekommen die laden meinen pappa zur zeugenanhörung an

jedoch steht immer noch nicht warum ich angezeigt wurde die wollen einfach mein pappa verhöhren

hab ich da was zu befürchten, wenn mein pappa sagt das er net weis wer zum zeitpukt gefahren is die können ja nichts machen oder würde dan mein pappa ne strafe bekommen?

ich bin mir allerdings sicher das mich jemand privat angezeit hat aber aus welchen grund hab ich ka

greetz

#36 Basti YZF-R6

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Posted 30 May 2010 - 22:08 Uhr

wenn er es nicht weiß, dann kann er auch nicht dafür haftbar gemacht werden, denn niemand kann wissen was er an dem Tag X gemacht hat, wäre ja auch ein schwachsinn...

#37 DeJaVu

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Posted 30 May 2010 - 22:16 Uhr

Nur mal so zur Information für alle - auf diese "Anhörungsbögen" ist man nicht verpflichtet zu antworten. ;)

Diese werden nämlich nicht per Einschreiben gesendet und sind nicht Fristenhemmend.

Wenn man darauf antwortet erhält man entweder ein weiteres oder eben wie in diesem Fall die direkte Vorladung und zack ist die Frist ( wichtig bei Blitzerfotos ) gehemmt.

Man erleichtert denen die Ermittlungen dadurch nur und schadet sich immer selbst.

#38 DeathRider

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Posted 30 May 2010 - 22:23 Uhr

hmm aber mein vater wurd jetz eingelade also muss er zu verhöhrung oder?


greetz

Edited by DeathRider, 30 May 2010 - 22:28 Uhr.


#39 DeJaVu

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Posted 31 May 2010 - 07:24 Uhr

jepp, denn jetzt ist das kind ja bereits in den brunnen gefallen! ;)

aber für das nächste mal weißte bescheid :)

#40 DeathRider

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Posted 31 May 2010 - 11:07 Uhr

@DeJaVu also das mit den anhöhrungsbogen nicht zu antworten ist nicht so wie du denkst

denn mein freund studiert jura und der hat sein professor gefragt und er hat gesagt das ich das auf jedenfall innerhalb der frist zurückschicken sollte

also hab ich eigentlich nichts verkehrt gemacht

greetz