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Angehalten Worden -> Probleme Mit Kennzeichenhalterung


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6 replies to this topic

#1 Fibs

Fibs

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Posted 18 April 2010 - 11:28 Uhr

Hallo Leute,

Ich wurde letzt von der Rennleitung angehalten und die haben bei mir den kennzeichenhalter kontrolliert und bemänglet. Ich solle doch die ABE davon immer bei mir haben. Jetzt hab ich aber sowas nicht und weis nicht wo ich dieses ding herbekomme. Es handelt sich bei dem KZH um den von Zietech mit LED blinkern und der orginalkennzeichenbeleuchtung.
Ach und der Polizist möchte jetzt von mir dass ich ihm das doch per mail zuschicke. Also was sagt ihr dazu und vor allem wie komm ich an die ABE? Benötigz man überhaupt eine ABE?

--->Also das mit dem KZH hat der Herr von der Rennleitung akzeptiert. Jetzt möchte er Aber für die Stahlflexbremsleitungen (nur Vorne) von ABM jedoch nicht nur das Teilegutachten was ich ihm zugeschickt habe sondern auch noch den Nachweis, dass diese auch für mein Modell (Rj11)zulässig sind. Muss ich jetzt zum Tüv wie er es von mir verlangt oder gibts da was im Internet was mir da aus der Patsche helfen kann ? <----

Mfg

Fibs

Edited by Fibs, 19 April 2010 - 13:29 Uhr.


#2 Setback

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Posted 18 April 2010 - 11:34 Uhr

eine abe für ein kennzeichen? noch nie gehört...hast du ne mängelkarte oder etwas dergleichen bekommen?

blinker müssen gut zu sehen sein, darf nicht zu steil montiert sein und natürlich der lebenswichtige reflektor xD das ist meiner meinung nach bei einem kzh pflicht...ansonsten nichts...

Edited by Setback, 18 April 2010 - 11:35 Uhr.


#3 Fibs

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Posted 18 April 2010 - 11:37 Uhr

Also der kerl kam so rüber als hätt er keine ahnung gehabt aber er wollte halt die abe vom KZH. Kam mir acuh komisch vor weil ich noch nix drüber gehört hab

#4 Setback

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Posted 18 April 2010 - 11:41 Uhr

ich meine, ich kann mich irren und es gibt wirklich sowas wie ne abe für nen kzh..aber ich wurde letztens auch angehalten und das einzige was die halt verlangt haben, waren die 3 punkte, die ich genannt hatte.

lg

#5 Eastzide

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Posted 18 April 2010 - 12:33 Uhr

Gibt keine ABE für einen Kennzeichenhalter, der WInkel muss stimmen und gut

#6 joR6

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Posted 19 April 2010 - 08:23 Uhr

wenn ich das les' schwillt mir der kamm :wut: .

abe fürn kzh hab ich ja noch nie gehört. drei strahlen sonne und schon sind die von der fraktion am start und fragen nach immer aberwitzigeren sachen :dummheit: .

demnächst fragen die auch nach der abe für die kurbelwellenbeleuchtung :grins: die EXPERTEN!!

Edited by joR6, 20 April 2010 - 11:43 Uhr.


#7 Gast-SPAX_*

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Posted 19 April 2010 - 16:02 Uhr

kurbelwellenbeleuchtung, ich lach mich schlapp :lol:

Zu deinem Problem mit der Stahlflex:
Wenn die Dinger nur ein Teilegutachten haben musst du sie vom TÜV abnehmen und in den Fahrzeugschein eintragen lassen, kosten liegen so bei 50€ hab ich mir sagen lassen. Das ist der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten. Mit der ABE weisst du nach dass das Bauteil an einer Maschine deines Typs geprüft und genehmigt wurde. Daher reicht das mitführen der ABE aus.
Das Teilegutachten besagt lediglich dass das Bauteil an sich in Ordnung ist. Es muss aber von einem Sachverständigen im eingebautem Zustand begutachtet und abgenommen werden -> TÜV