2. Braucht man eine ABE für die Soziussitz-Abdeckung?? Wenn ich mir eine bei Ebay ersteigere, ist keine dabei. Was dann?
VIELEN DANK schonmal im voraus!
Posted 24 January 2006 - 14:54 Uhr
Posted 24 January 2006 - 15:00 Uhr
Posted 24 January 2006 - 15:07 Uhr
Posted 24 January 2006 - 15:15 Uhr
Posted 24 January 2006 - 15:26 Uhr
Posted 24 January 2006 - 16:00 Uhr
Posted 24 January 2006 - 17:05 Uhr
Posted 24 January 2006 - 18:29 Uhr
Posted 24 January 2006 - 22:12 Uhr
Posted 24 January 2006 - 22:22 Uhr
richtig, meine begründung war damals auch als es schon ma hier um eNr ging. dass man zwar nen ESD oder nen anderes Teil mit ner eNr am Mopped haben kann, jedoch is für den Polizisten oder a.a.S.o.P daraus kaum ersichtlich, dass dieses Teil auch genau für diesen Typ geprüft und genehmigt wurde. Kann genauso von ner Kawa sein und wurde nur an ner R6 verbaut ... somit zusätzlich ABE wo nich mehr Infos stehen!Partisan hat leider Recht! Die ABE muß mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, auch wenn auf der BOS-Anlage eine eNr eingestanzt ist.
Der Halter (Fahrer) ist nämlich in der Beweispflicht, dass die am Moped befindliche Anlage auch eine ABE für genau dieses Moped hat. Und das geht halt nur über die entsprechende ABE, in der die eingestanzte eNr und die dafür zugelassenen Motorradtypen enthalten sind.
Posted 24 January 2006 - 23:32 Uhr
Posted 25 January 2006 - 08:38 Uhr
Posted 25 January 2006 - 12:42 Uhr
Ja dann hast halt bei ner kontrolle mehr stress, und wird mehr zeit in anspruch nehmen! Mal im ernst! Wo ist das prob die abe mitzuführen?mir wurd die Tage mal erzählt, das ich gar nicht mehr in der Beweispflicht bin, sondern der Prüfer(z.B. der Polizist bei ner Kontrolle).
stimmt das oder war das Blödsinn? was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Posted 25 January 2006 - 15:51 Uhr
Posted 25 January 2006 - 16:55 Uhr
ja das kann gut sein ... ich sagte ja dass es im zuge der europäisierung durchaus neuerungen gibt. die deutsche StVZO is sowas von veraltet dass einem der kopf wehtut. zb wird immer noch verlangt dass man an nem fahrrad ein dynamo haben soll und so ein mist. und das im jahr 2006.Ich habe aber beim Kauf meiner R6 keine ABE dazubekommen, mit dem Hinweis, dass es halt nicht mehr nötig ist u. der Verkäufer hatte dementsprechend auch keine ABE. Nachdem ihr dann hier gepostet habt, dass es doch notwendig ist, habe ich bei BOS angerufen (übrigens ne sehr nette Dame da am Telefon), um mir nachträglich eine ABE zuschicken zu lassen. Die Frau hat gesagt, dass eine ABE nicht mehr nötig wäre. Sie will mir nun einen Wisch zufaxen, wo das nochmal genau beschrieben steht, dass eine ABE nicht mitzuführen ist, sondern die ENr. reicht. Wenns Ärger bei TÜV o. Polizei gibt, solle ich halt dieses Fax vorzeigen.......
Posted 25 January 2006 - 17:32 Uhr
Edited by Danny, 31 January 2006 - 22:52 Uhr.
Posted 01 February 2006 - 22:00 Uhr
mir wurd die Tage mal erzählt, das ich gar nicht mehr in der Beweispflicht bin, sondern der Prüfer(z.B. der Polizist bei ner Kontrolle).
stimmt das oder war das Blödsinn? was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Posted 01 February 2006 - 22:09 Uhr
da hatt ich doch rechtIm schlimmsten Fall bekommst du eine Mängelkarte und mußt die ABE nachreichen. Ist mir schon bei einer Polizeikontrolle passiert, als ich die ABE für meinen ESD vergessen hatte.
Posted 01 February 2006 - 22:13 Uhr
Posted 02 February 2006 - 02:12 Uhr
Hab auch keine ABE, bis jetzt wars für diehab bei meinem bos nur die nummer drauf und ne abe garnet dabei gehabt bissher aber ohne probleme mit unseren grünen freunden klar gekommen