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Abe Für Bos Nicht Mehr Notwendig? Stimmt Das?


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21 replies to this topic

#1 Danny

Danny

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Posted 24 January 2006 - 14:54 Uhr

Hallo! Ich habe da mal ne Frage an Euch u. hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich kann diesbezgl. nichts im Forum finden! Zu meiner BOS-Anlage habe ich keine ABE dazu bekommen. Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass das nicht mehr notwendig ist. Es reicht die eingestanzte Nr. am Auspuff. Man braucht diese ABE dann nicht mehr, auch wenn die Polizei mal kontrolliert.....Ich weiß aber jetzt schon, dass sich mein TÜV-Macker darauf sicher nicht einlassen wird u. nach der ABE fragen wird. War bei meiner alten Maschine (Kawa) nämlich auch so. :hmmm:

2. Braucht man eine ABE für die Soziussitz-Abdeckung?? Wenn ich mir eine bei Ebay ersteigere, ist keine dabei. Was dann? :ne: Für meine Kawa brauchte ich eine.

VIELEN DANK schonmal im voraus!

#2 Hothouse2001

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Posted 24 January 2006 - 15:00 Uhr

Ne brauchtst keine Abe mit dir führen ! Deine Anlage hat ne EG ABE ! Also die Nummer die eingestanzt ist reicht aus ! Und wegen Soziussitz-Abdeckung brauchst du auch keine ! Dran bauen und los fahren ! :grins:

#3 Danny

Danny

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Posted 24 January 2006 - 15:07 Uhr

Danke Hothouse, aber ich glaube, dass wird meinem TÜV-Macker nicht reichen. Naja mal abwarten. Danke auch wegen der Soziusabdeckung!!! Aber schon komisch, da ich für die Kawasaki eine brauchte! :hmmm:

#4 Dragon

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Posted 24 January 2006 - 15:15 Uhr

Deinem TüVler muss es reichen, es ist europäischer Standart mit den E-Prüfzeichen, wenn nicht, sag ihm dass du dich bei seinem vorgesetzten beschweren willst ;)

#5 R6-Onkel

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Posted 24 January 2006 - 15:26 Uhr

Dem Tüv Prüfer würde ich Beine machen wenn der sich über die Europäische norm wegsetzen will.Im Leben nix zu sagen aber sich dann wichtig machen wollen. :ne:

#6 Eastzide

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Posted 24 January 2006 - 16:00 Uhr

Wenn du TÜV mahen musst dann fahr zur DEKRA, finde die sind lockerer als der TÜV selbst. Oder halt beim Yamaha Händler, da klappt es meist immer da der Prüfer meist den Yamaha Dealer gut kennt :grins:

#7 Danny

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Posted 24 January 2006 - 17:05 Uhr

VIELEN DANK! Dann weiß ich ja jetzt bescheid! Und die Erfahrung, dass der TÜV strenger ist, habe ich auch schon gemacht u. bin deshalb die letzten Male schon immer zur Dekra gewesen, aber auch da gab es immer irgendwas zu meckern. Ihr kennt das ja..... :evil:

#8 P@rtisan

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Posted 24 January 2006 - 18:29 Uhr

also ... ich hab nochmal nachgeschaut. die StVZO sagt ganz klar, dass trotz eNr die ABE mitzuführen ist und auf Verlangen vorzuweisen ist. Es kann sein, dass im Zuge der Europäisierung das ganze anders gesehen wird. Die StVZO ist aber noch nicht geändert ... soll aber demnächst erfolgen.

Wie schon ma von mir geschrieben, um Ärger ausm Weg zu gehen einfach den Wisch zusätzlich mitnehmen.

Der Fzg.Führer hat gem. § 19 IV S.1 StVZO bei Änderungen am Fzg. durch Ein- oder Anbau von Teilen einen Abdruck der ... u.a. ABE mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Die Mitführpflicht gilt nicht für Änderungen vor dem 01.03.1985!

Verstöße gegen die Mitführpflicht können als Owis geahndet werden.


#9 Gast-michael15_*

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Posted 24 January 2006 - 22:12 Uhr

Partisan hat leider Recht! Die ABE muß mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, auch wenn auf der BOS-Anlage eine eNr eingestanzt ist.

Der Halter (Fahrer) ist nämlich in der Beweispflicht, dass die am Moped befindliche Anlage auch eine ABE für genau dieses Moped hat. Und das geht halt nur über die entsprechende ABE, in der die eingestanzte eNr und die dafür zugelassenen Motorradtypen enthalten sind.

#10 P@rtisan

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Posted 24 January 2006 - 22:22 Uhr

Partisan hat leider Recht! Die ABE muß mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, auch wenn auf der BOS-Anlage eine eNr eingestanzt ist.

Der Halter (Fahrer) ist nämlich in der Beweispflicht, dass die am Moped befindliche Anlage auch eine ABE für genau dieses Moped hat. Und das geht halt nur über die entsprechende ABE, in der die eingestanzte eNr und die dafür zugelassenen Motorradtypen enthalten sind.

richtig, meine begründung war damals auch als es schon ma hier um eNr ging. dass man zwar nen ESD oder nen anderes Teil mit ner eNr am Mopped haben kann, jedoch is für den Polizisten oder a.a.S.o.P daraus kaum ersichtlich, dass dieses Teil auch genau für diesen Typ geprüft und genehmigt wurde. Kann genauso von ner Kawa sein und wurde nur an ner R6 verbaut ... somit zusätzlich ABE wo nich mehr Infos stehen!

#11 chR1is

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Posted 24 January 2006 - 23:32 Uhr

Bei mir ist ein bild vom db-eater in der abe! Würde nicht gut kommen wenn der nicht mehr ganz so wie auf dem bild aussieht! Hab das abe immer dabei! Sicher ist sicher! :bullerei:

#12 bla

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Posted 25 January 2006 - 08:38 Uhr

mir wurd die Tage mal erzählt, das ich gar nicht mehr in der Beweispflicht bin, sondern der Prüfer(z.B. der Polizist bei ner Kontrolle).

stimmt das oder war das Blödsinn? was könnte im schlimmsten Fall passieren?

#13 chR1is

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Posted 25 January 2006 - 12:42 Uhr

mir wurd die Tage mal erzählt, das ich gar nicht mehr in der Beweispflicht bin, sondern der Prüfer(z.B. der Polizist bei ner Kontrolle).

stimmt das oder war das Blödsinn? was könnte im schlimmsten Fall passieren?

Ja dann hast halt bei ner kontrolle mehr stress, und wird mehr zeit in anspruch nehmen! Mal im ernst! Wo ist das prob die abe mitzuführen?

#14 Danny

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Posted 25 January 2006 - 15:51 Uhr

Ich habe aber beim Kauf meiner R6 keine ABE dazubekommen, mit dem Hinweis, dass es halt nicht mehr nötig ist u. der Verkäufer hatte dementsprechend auch keine ABE. Nachdem ihr dann hier gepostet habt, dass es doch notwendig ist, habe ich bei BOS angerufen (übrigens ne sehr nette Dame da am Telefon), um mir nachträglich eine ABE zuschicken zu lassen. Die Frau hat gesagt, dass eine ABE nicht mehr nötig wäre. Sie will mir nun einen Wisch zufaxen, wo das nochmal genau beschrieben steht, dass eine ABE nicht mitzuführen ist, sondern die ENr. reicht. Wenns Ärger bei TÜV o. Polizei gibt, solle ich halt dieses Fax vorzeigen....... :hmmm:

#15 P@rtisan

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Posted 25 January 2006 - 16:55 Uhr

Ich habe aber beim Kauf meiner R6 keine ABE dazubekommen, mit dem Hinweis, dass es halt nicht mehr nötig ist u. der Verkäufer hatte dementsprechend auch keine ABE. Nachdem ihr dann hier gepostet habt, dass es doch notwendig ist, habe ich bei BOS angerufen (übrigens ne sehr nette Dame da am Telefon), um mir nachträglich eine ABE zuschicken zu lassen. Die Frau hat gesagt, dass eine ABE nicht mehr nötig wäre. Sie will mir nun einen Wisch zufaxen, wo das nochmal genau beschrieben steht, dass eine ABE nicht mitzuführen ist, sondern die ENr. reicht. Wenns Ärger bei TÜV o. Polizei gibt, solle ich halt dieses Fax vorzeigen....... :hmmm:

ja das kann gut sein ... ich sagte ja dass es im zuge der europäisierung durchaus neuerungen gibt. die deutsche StVZO is sowas von veraltet dass einem der kopf wehtut. zb wird immer noch verlangt dass man an nem fahrrad ein dynamo haben soll und so ein mist. und das im jahr 2006.

ich bitte dich dammy dieses fax mal einzuscannen und hier zu posten bzw sinngemäß zu zitieren was nu der inhalt ist und vorallem auf welche rechtliche grundlage sich diese befreiung bezieht!

gruß

#16 Danny

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Posted 25 January 2006 - 17:32 Uhr

Ok, das mach ich glatt, sobald ich das Fax bekommen habe......bislang ist nämlich noch nichts da, obwohl sie es gleich (also das war heute morgen) abschicken wollte! :wut: Ansonsten rufe ich da morgen halt nochmal an....ich lass ja nicht locker! :grins:


Hier ist das Fax! Kann man nur nicht wirklich viel mit anfangen! Jedenfalls kann ich meinen TÜV Onkel u. auch die Polizei (notfalls) damit nicht beeindrucken! :hmmm:
Keine Ahnung, was die Dame bei Bos mir damit sagen will :hilfe:

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  • bos.jpg

Edited by Danny, 31 January 2006 - 22:52 Uhr.


#17 Gast-michael15_*

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Posted 01 February 2006 - 22:00 Uhr

Hi Danny,

doch damit kannste den TÜV und die Polizei beeindrucken!! Das ist nämlich die ABE für die BOS-Anlage. Sie besagt, dass der ESD vom Type 269 mit der eNr. e4 1001 für die aufgelisteten Mopeds bestimmt ist.

Also wie schonmal gesagt, einfach diese ABE mitführen und keiner kann dir was.

mir wurd die Tage mal erzählt, das ich gar nicht mehr in der Beweispflicht bin, sondern der Prüfer(z.B. der Polizist bei ner Kontrolle).

stimmt das oder war das Blödsinn? was könnte im schlimmsten Fall passieren?


Ne, das stimmt nicht. Das kann keiner von einem Prüfer bzw. Polizisten verlangen. Dann müsste er ja erst mal recherchieren ob es eine ABE gibt und sich die dann zukommen lassen. Das kann ja Tage dauern bei extremen Umbauten... Da ist leider der Halter in der Pflicht.

Im schlimmsten Fall bekommst du eine Mängelkarte und mußt die ABE nachreichen. Ist mir schon bei einer Polizeikontrolle passiert, als ich die ABE für meinen ESD vergessen hatte.

Gruß

#18 P@rtisan

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Posted 01 February 2006 - 22:09 Uhr

Im schlimmsten Fall bekommst du eine Mängelkarte und mußt die ABE nachreichen. Ist mir schon bei einer Polizeikontrolle passiert, als ich die ABE für meinen ESD vergessen hatte.

da hatt ich doch recht ;) den meisten reicht aber ne e NR am Topf ... würd mir auch reichen :bullerei:

#19 R1-Chris

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Posted 01 February 2006 - 22:13 Uhr

hab bei meinem bos nur die nummer drauf und ne abe garnet dabei gehabt bissher aber ohne probleme mit unseren grünen freunden klar gekommen :grins:

#20 crazyjoda

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Posted 02 February 2006 - 02:12 Uhr

hab bei meinem bos nur die nummer drauf und ne abe garnet dabei gehabt bissher aber ohne probleme mit unseren grünen freunden klar gekommen :grins:

Hab auch keine ABE, bis jetzt wars für die :bullerei: in ordnung.