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Nutzungsausfall, Welcher Zeitraum Wird Bezahlt?


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18 replies to this topic

#1 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 08:12 Uhr

Hallo zusammen, 

das halbe Forum habe ich zwar schon durchsucht, aber irgendwie keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.

Für welchen Zeitraum kann man, bei einem unverschuldeten Unfall, eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen? Zählt hier nur die im Gutachten angegeben Wiederbeschaffungsdauer, also z.B. 10 Werktage, oder wird der Zeitraum vom Unfall bis zur Gutachtenerstellung auch bezahlt? 

Falls einer von euch damit schon Erfahrungen gemacht hat, bitte melden. 

Gruß Gumble

#2 Fallenangel

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Posted 09 May 2010 - 09:15 Uhr

solange es glaube ich nicht das einzigste Fahrzeug ist und Du z.B. noch ein Auto hast bekommst garkeine Ausfallzeit erstattet. Nur wenn Du wie ich es in Erinnerung habe drauf angewiesen bist z.B. für Arbeit etc. dann geht es sich die Zeit anrechnen zu lassen. Wie lange aber weis ich nicht und auch die Angaben von mir ohne Gewähr :)

#3 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 09:17 Uhr

Also es ist das einzige Fahrzeug. 

#4 sunshine

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Posted 09 May 2010 - 10:01 Uhr

hi, also mein auto is vor einigen tagen unverschuldet besprungen wurden :zwinker: im gutachten hab ich 38€ pro reparaturtag bekommen, steht aber auch extra dabei dass warte+überführungs+bestellzeiten nich beinhaltet sin, sondern die reine zügige reparaturzeit (bei mir 4 tage). das auf mich noch nen motorrad zugelassen is, was ich hätte
nutzen können spielt keine rolle un wurde auch nich abgefragt/angegeben.

#5 Fallenangel

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Posted 09 May 2010 - 10:15 Uhr

jo so herum ist es imho auch egal ob noch ein Motorrad da ist Sonnenschein. Also Auto kriegst die Zeit immer nur beim Motorrad halt nicht wenn ein Auto zur Verfügung steht. Deutschland= Auto-->muss gehen =Motorrad--->nur Spassmobil. Gab hier aber auch schon seitenlange Diskussionen zu dem Thema

#6 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 10:22 Uhr

Erstmal danke für die Antworten. Die eigentliche Frage ist aber irgendwie noch nicht geklärt. 

:-(

#7 diekuh

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Posted 09 May 2010 - 12:12 Uhr

wieso rufst du nicht einfach die versicherung an und fragst nach?

Edited by diekuh, 09 May 2010 - 12:12 Uhr.


#8 BavariusdeBavariis

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Posted 09 May 2010 - 12:15 Uhr

also früher also vor 2 jahren =D hat mich mal eine von meiner Honda NSR geholt und ich hab den nutzungsausfall vom unfallstag weg bekommen.

Gruß

#9 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 12:17 Uhr

 @diekuh: Die gegnerische Versicherung wird mir sicherlich Tipps geben, wie ich zu meinem Recht komme und sie mehr zahlen muss.  :applaus:




@BavariusdeBavariis: Danke, das ist doch mal ne Antwort. Hoffe, dass es bei mir auch so läuft.

Edited by Gumble, 09 May 2010 - 12:19 Uhr.


#10 diekuh

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Posted 09 May 2010 - 12:34 Uhr

@diekuh: Die gegnerische Versicherung wird mir sicherlich Tipps geben, wie ich zu meinem Recht komme und sie mehr zahlen muss.


das ist ne ganz normale auskunft die sie dir geben müssen.

#11 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 12:35 Uhr

Kann schon sein, aber am Sonntag wirds schwierig. Trotzdem werde ich dann wohl morgen mal zum Hörer greifen. ;) 

#12 diekuh

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Posted 09 May 2010 - 12:47 Uhr

hehe najo wenn du die info heute von jemandem im forum bekommst, kannst eh nichts damit anfangen weil immernoch sonntag ist :P

#13 Fallenangel

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Posted 09 May 2010 - 12:54 Uhr

Google ist auch ein Freund :)

es gibt ein Urteil von Köln dazu das man Anspruch hat:
Urteil Köln

sowie hier mal ein Beitrag aus andrem Forum für Recht:
Diskussion zum THema

oder einfach bei google mal Nutzungsausfall Motorrad da gibts ne Menge dazu.
unja zumindest beim zahlen lassen sich manche auch Zeit, warte trotz Anwalt auch schon 3 Monate auf Schmerzensgeld wo mir einer reingefahren ist und das kann noch dauern....

#14 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 12:58 Uhr

Bei mir zieht sich alles auch schon ewig hin. Leider kann ich kein Geld für ein neues Motorrad vorstrecken, alles sehr ärgerlich.Google bemühe ich schon seit Wochen, aber etwas aktuelles zu finden ist nicht so einfach. Ich gehe erstmal deinen Links nach. Danke!

#15 Flibbo

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Posted 09 May 2010 - 14:28 Uhr

Bei einem Unfall von mir vor 1.5 Jahren gabs im Gutachten Nutzungsausfall von 14 Tagen. Aber ich glaube, das war nur wegen wirtschaftl. Totalschaden.

Naja.. kam dann aber alles anders bla bli blubb, nu gibts nen Minibetrag aber die Sache is endlich gegessen :P

#16 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 15:05 Uhr

Ändert ein Totalschaden denn etwas am Nutzungsentgeld? Was ist bei dir denn schief gelaufen?

#17 diekuh

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Posted 09 May 2010 - 16:47 Uhr

darum meinte ich, ruf bei der versicherung an und frage.
da gibts soviele unterschiedliche dinge zu beachten und jeder erzählt was anderes. hier wird für dich keine 100% zufriedenstellende antwort rauskommen

#18 Gumble

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Posted 09 May 2010 - 19:03 Uhr

Naja, wenn jemand schon mal etwas Ähnliches erlebt hat, wäre eine eindeutige Antwort, in einem Satz schon zu schaffen.  :zwinker:  

#19 Gesmolder

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Posted 09 May 2010 - 22:16 Uhr

Hi
Ich hatte auch mal einen kleinen Unfall mit meinem Mopped, habe der Versicherung einfach gemeldet bis wann das Motorrad in der Werkstatt war und dafür gab es dann auch eine Entschädigung bis zu dem Tage als ich es wieder abholen durfte. Gab keinerlei Fragen dazu welche Fahrzeuge ich noch besitze etc, vor allem da weder mein Motorrad noch Auto auf mich zugelassen sind.

mfg