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Fahren Ohne Fahrerlaubnis Trotz Bewährungsstrafe ?!


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29 replies to this topic

#1 Nermin89

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Posted 13 May 2010 - 16:54 Uhr

Servus liebe R6 Gemeinde,

ich wollte hier nur mal kurz ein Problem schildern von einem Bekannten.
Also der Junge/Mann ist 23 Jahre alt und zur zeit auf Bewährung wegen so einer dummen Sache...
Fährt aber leidenschaftlich gern Motorrad, da er noch nicht 2 Jahre im Besitz des Führerscheins ist und keine 25 Jahre alt ist, hat er nur den Führerschein der Klasse A beschränkt, trotzdem fährt er eine offene Maschine.

Falls bei einer Kontrolle oder Unfall festgestellt wird, das er dieses Motorrad eigentlich gar nicht führen dürfte, kann dadurch seine Bewährung widerrufen werden sprich das er zur Haft antreten muss ?!

Danke schon mal im voraus

#2 jetliner

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Posted 13 May 2010 - 17:04 Uhr

natürlich, du darfst dir nix leisten wenn du oder bzw dein bekannter bewährung bekommen hat...
aber dann ist dein bekannter ganz schön dumm, :arg: :dummheit:
sorry aber dafür hab ich kein verständniss.

Edited by jetliner, 13 May 2010 - 17:07 Uhr.


#3 meerbuscher

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Posted 13 May 2010 - 17:09 Uhr

natürlich, du darfst dir nix leisten wenn du oder bzw dein bekannter bewährung bekommen hat...
aber dann ist dein bekannter ganz schön dumm, :arg: :dummheit:
sorry aber dafür hab ich kein verständniss.


absolut keine verständnis dafür.... aber soll er doch machen wie es ihm gefällt

#4 Tom996Ffm

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Posted 13 May 2010 - 17:11 Uhr

Wenn die "dumme Sache" was mit Delikten im Straßenverkehr zu tun hatte, dann besteht eine gewisse (hohe) Wahrscheinlichkeit, dass er deshalb einfährt. zB könnte er ja die Bewährung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen haben.

Ob ne reine Kontrolle im Übrigen schon ausreicht, das wird im Zweifel das zuständige Gericht entscheiden. Wahrscheinlich (!) aber eher keine direkte Gefahr, falls keine einschlägige Vorverurteilung erfolgte.

Wenn er einen über den Haufen fährt und festgestellt wird, dass er keinen Schein hat, kanns schon wieder ganz anders aussehen.

Und mal nebenbei: Seine Leidenschaft, Motorrad zu fahren ist doch nicht beeinträchtigt. Er darf ja fahren. Nur halt net offen.

Scheinbar nimmt ers generell nicht so genau mit den Gesetzen. Eine gewisse Summe an Verstößen kann ihn auch die Freiheit kosten. Ob es ihm das Wert ist muss er selber wissen.


EDIT: Schon älter, aber vgl. diesen Fall: >>Klick<< (Anklage wurde fallen gelassen) - Aber: Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Hand. Viel Glück!

Edited by Tom996Ffm, 13 May 2010 - 17:17 Uhr.


#5 jetliner

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Posted 13 May 2010 - 17:12 Uhr

auf bewährung darfste dir keine strafttat leisten.
fahren ohne passende fleppe ist ne strafttat,
dat heißt :
der kann sich schon mal ausbruchspläne aufzeichenen und aushecken :lol:

<----so in etwa????? :lol:

Edited by jetliner, 13 May 2010 - 17:18 Uhr.


#6 Nermin89

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Posted 13 May 2010 - 17:43 Uhr

Verrückt auch wenn die erste Straftat gar nichts mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tun hat ?

@ jetliner: hamma video :D

Edited by Nermin89, 13 May 2010 - 17:43 Uhr.


#7 jetliner

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Posted 13 May 2010 - 17:45 Uhr

türlich ,egal du darfts dir garnix erlauben !!!! nicht mal ein lolli klauen :ahh:

#8 Gast-Razor1_*

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Posted 13 May 2010 - 17:53 Uhr

Hab dafür auch absolut kein Verständnis!

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsbetrug ist eine Straftat, von daher wird er einsitzen, bei nem Unfall wird die Versicherung sich auch dagegen wehren irgendetwas zu zahlen, 

genauso wie bei einer Trunkenheitsfahrt...

Er soll machen was er will, aber nachher nicht flennen wenns schief geht  :dummheit:

#9 Nermin89

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Posted 13 May 2010 - 17:54 Uhr

ok danke für die info, werde ihm mal den thread hier zeigen, soll er dann selber entscheiden wie er sich weiter verhält

#10 Tom996Ffm

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Posted 13 May 2010 - 17:57 Uhr

Das kommt doch auch darauf an,
- worin "die dumme Sache" bestand,
- wie oft schon was vorlag (Bewährung bekommt man schließlich nicht weil man ein 1x mit 16 ein Bushäuschen lackiert hat),
- die Bewährungsauflagen,
- kommt weiter auf die Sicht des Gerichtes an, (bayrische Richter sind da viell. anders als berliner Richter)
- ob sie ihn "nur" mit der offenen Kiste erwischen (mir wäre das auch schon ohne Bewährung recht unangenehm) oder
- ob er gecrasht ist,- nur Eigen- oder auch Fremdschaden...
- Ggf. Unfallflucht (weil die Kiste ist ja offen und man hat Bewährung...)
und und und...

Das kann man so einfach nicht sagen.

Er ist auch eher jung, man wird ihm nicht von Staats wegen die Zukunft total verbauen wollen (wenn mans irgendwie noch vermeiden kann) und einsperren ist ja auch teuer und die Knäste sind voll.

Wenn ers halt (vorsätzlich) drauf anlegt ins "Hotel Viereck" zu kommen, dann wird ers halt schon auch irgendwie schaffen noch ein Zimmer gebucht zu kriegen.

#11 diekuh

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Posted 13 May 2010 - 18:04 Uhr

solche würd ich sofort wegsperren. gar nicht erst mehr auf bewährung. solche lernen es nie.

#12 Maggo

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Posted 13 May 2010 - 18:09 Uhr

Fahren ohne fahrerlaubniss ist ne straftat !!!! Gibt ein guten einlauf !!!!

#13 Engel182

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Posted 13 May 2010 - 21:17 Uhr

*kopfschüttel*

#14 m3rYd

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Posted 14 May 2010 - 07:43 Uhr

kein verständis für sowas...
da würde ich, wenn das n bekannter/freund von mir wäre, ihm aber mal so richtig ins gewissen reden, dass ihm hören und sehn vergeht...

#15 Gast-SPAX_*

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Posted 14 May 2010 - 11:30 Uhr

Dummheit gehört bestraft. Der soll mal nen Wheelie in der Fußgängerzone machen, ich hab gehört dadurch wird ne Bewährungsstrafe normalerweise aufgehoben.

#16 Nermin89

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Posted 14 May 2010 - 19:55 Uhr

wie schon gesagt es ist ein bekannter, sowas zähle ich nicht zu meinen freunden ;-)

#17 jetliner

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Posted 15 May 2010 - 07:22 Uhr

wie schon gesagt es ist ein bekannter, sowas zähle ich nicht zu meinen freunden ;-)


würde mir auch zu bedenken geben :ahh:

#18 Gast-Razor1_*

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Posted 15 May 2010 - 08:56 Uhr

Bin mal mit meiner damaligen 125er offen erwischt worden mit A1 FS im Alter von 17 Jahren, damals musste ich nur an so nem einstündigen Verkehrsunterricht teilnehmen...

Aber so locker sehen die es schon lang nicht mehr.

Ausser dass die mein moped zerlegt haben und der Versicherungsschutz erloschen ist (rumgerenne) bin ich damals noch gut weggekommen.

#19 Gast-Snooker-R6-2008_*

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Posted 19 May 2010 - 11:14 Uhr

Allein so eine Frage hier im Forum zu stellen ist schon ziemlich d.....
Man braucht mit normalem Menschenverstand nicht noch nachzufragen welche Konsequenzen es haben könnte.
Normales Unrechtsbewusstsein vorausgesetzt!!!

#20 Craky

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Posted 19 May 2010 - 11:33 Uhr

Tach leute,

ich denke wenn er fahren will dann bitte gedrosselt so muss er sich auch keine gedanken machen wegen seiner bewährung

aber für die frage alleine würde ich ihn schon einbuchten (mit bewährung offen fahren ist einfach nur hirnrissig)