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Offen Fahren? Wie Und Wann?


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21 replies to this topic

#1 Quarck

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Posted 04 February 2006 - 16:36 Uhr

So, hab ma ne Frage, die sich so ergeben hat.

Ab wann und wie darf ich eigentlich offen fahren? Einer von den Schnittlauchleuten sagte gestern zu nem Freund von mir, dass er, wenn er ihn auf ner 1000er erwischen sollte, ihm den Führerschein abnehmen würde... :bullerei: wobei er 21 ist, und seit er 18 ist den Moppedführerschein hat.

Ich war und bin der Meinung, dass man zwei Jahre Führerschein haben muss, und irgendwie ne bestimmt km-Zahl nachweisen können/muss... und nach zwei Jahren kann man alle Maschinen offen fahren. Das einzige is dann mit 25 der Direkteinstieg. Da kann man doch dann sofort offen fahren.

Wenn der Bulle recht hat, fahre ich ja seit 3 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis.. is doch eigentlich totaler Humbuck. :verwirrt:

(ich hab noch was mit nem Leistungsverhältnis im Kopp, kann ich aber nich mehr so genau zuordnen... Fahrschule is schon ne Weile her.. :zwinker: )

also, wat is denn da nun richtig und was nich.... ?

gibbet dazu irgendwo Gesetzestexte wo man ma nachschauen kann? Im Netz hab ich nichts gefunden...



PS: wieso is es so dämlich gemacht, dass man nich gleich offen fahren kann, und jeder Depp kann sich mit 18 nen Auto nehmen, was 500 ps hat, und beim Mopped springen se dir gleich aufs Dach. Ich bin ja für Drosslung, nur dann aber auch für gewisse PS-Zahlen bei Autos.... :wut:

Gruß

#2 Eastzide

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Posted 04 February 2006 - 16:39 Uhr

Wenn du mit 18 den Lappen machst kannst du auch mit 20 alles fahren was es gibt, sprich auch ne 1000er :cool:

Da sollte der Grüne noch ma auf Lehrgang gehen :abgelehnt:

#3 Quarck

Quarck

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Posted 04 February 2006 - 16:43 Uhr

das hab ich ja auch gesacht.... so blind muss man doch erstma sein... die :bullerei: hat doch einen an der klatsche.

ich hab schon gesacht, ich ruf die ma an, wo ich langfahre, und dann soll der ma versuchen mir den lappen abzunehmen... wenn der sich quer stellt...dann :ohrfeige: :kloppe: :krücken: :poken:

#4 idefix83

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Posted 04 February 2006 - 17:06 Uhr

Die Neuregelungen beim Motorradführerschein


Mit der Neuregelung wurden die bisherigen Motorradberechtigungen 1, 1a, 1b und 4 von den Fahrerlaubnisklassen A, A1 und M abgelöst. Dabei gehen die Klassen 1 und 1a in der neuen Klasse A auf. 1b entspricht in vollem Umfang der Klasse A1, Klasse M löst die Klasse 4 ab.


Stufenführerschein

Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt – wie bisher die Klasse 1a – bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.


Direkteinstieg

Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann sofort die Klasse A (unbeschränkt) erwerben. Voraussetzung ist dabei, dass sowohl Ausbildung als auch Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolviert werden. Dieser Personenkreis hat damit ein Wahlrecht zwischen dem stufenweisen und dem direkten Einstieg in die unbeschränkte Klasse A. Erwirbt jemand zunächst die leistungsbeschränkte Klasse A, will dann aber die zwei Jahre abkürzen, erhält er nur dann die Klasse A unbeschränkt, wenn er das Mindestalter erfüllt und die Ausbildung und Prüfung für die unbeschränkte Klasse absolviert hat.


quelle: ADAC

#5 Quarck

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Posted 04 February 2006 - 17:09 Uhr

sach ich ja.... danke für die info... dann würd ich es beim schnittlauch gern ma drauf ankommen lassen..... und dann aber.. :ohrfeige: :kloppe: :krücken:

#6 Tobse

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Posted 04 February 2006 - 17:11 Uhr

warum das so ist ist ganz einfach.

ein motorrad mit 130ps ist eine kapfmaschine und vielleicht vergleichbar mit einem 500ps auto.

der unterschied ist nur, dass sich so ein motorrad fast jeder leisten kann.
aber so ein auto ist halt wahnsinnig teuer, sodass es sich normalerweise kein fahranfänger leisten kann.
daher hat man die regelung bei autos einfach nicht für nötig gehalten

#7 Quarck

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Posted 04 February 2006 - 17:17 Uhr

ob man es für nötig hält, oder nich... trotzdem gibbet leute die sich sowas leisten können, oder halt von papi ma ausleihen... sollte auf jeden fall mal drüber nachgedacht werden... ich bin ja auch der meinung, dass ps-starke maschinen ne waffe sind... :applaus: aber ne geile....

#8 Chefinspekteur

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Posted 05 November 2007 - 08:32 Uhr

gestern wollte mir nen kumpel erzählen das man zum offen fahren ... sowohl 2 jahre lang den führerschein haben muss UND mind. 21 sein muss

ich hab gesagt das mit "21" ist blödsinn

auf einmal schaltet sich nen anderer kumpel mit ein und meint das er sowas aber auch schonmal gehört hat.
die beiden haben es auf jeden fall erfolgreich geschafft mich zu verunsichern :ninja:

kann hier einer was dazu sagen????!!!!

#9 fl0rian

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Posted 05 November 2007 - 08:41 Uhr

ich kaufe ein a und löse...:

schwachsin xD

#10 derKosta

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Posted 05 November 2007 - 09:10 Uhr

So ein Quarck ^^

Hab auch mit 18 A beschränkt gemacht und bin dann mit 20 nach 2 Jahren Führerschein A entdrosselt gefahren.
In der Fahrschule nicht aufgepasst, was? ;)

#11 Chefinspekteur

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Posted 05 November 2007 - 11:00 Uhr

das hab ich den beiden ja auch gesagt ...

keine ahnung wo sie das aufgeschnappt haben ...

jetzt gehts mir ja gleich schonmal besser :applaus: :creazy:

#12 Grillmeister

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Posted 05 November 2007 - 12:25 Uhr

Das wird einem doch in jeder Fahrschule erklärt...

#13 MaxxR6

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Posted 05 November 2007 - 12:45 Uhr

das hab ich den beiden ja auch gesagt ...

keine ahnung wo sie das aufgeschnappt haben ...

jetzt gehts mir ja gleich schonmal besser :applaus: :creazy:


Kann es sein, dass die zwei Vögel keinen Moppedlappen haben. ??
Kurz und knapp: Entweder zwei Jahre den Lappen haben oder 25 sein dann darf man offen fahren!

#14 Supreme

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Posted 05 November 2007 - 12:54 Uhr

...
Kurz und knapp: Entweder zwei Jahre den Lappen haben oder 25 sein dann darf man offen fahren!


RICHTIG!

#15 Chefinspekteur

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Posted 05 November 2007 - 14:20 Uhr

Kann es sein, dass die zwei Vögel keinen Moppedlappen haben. ??
Kurz und knapp: Entweder zwei Jahre den Lappen haben oder 25 sein dann darf man offen fahren!



doch doch haben sie .... naja .... kawa und suzi-fahrer eben :hihi: :ninja:

#16 MaxxR6

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Posted 05 November 2007 - 16:22 Uhr

Typisch :grins: :grins:

#17 mikerider

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Posted 05 November 2007 - 18:48 Uhr

Hinten auf dem Führeschein steht doch sogar (also bei mir ist das so) das Datum wann du denn füehrerschein gemacht hast(steht in der oberen zeile von A) und dann in der unteren Zeile von A, wo das größere Motorrad aufgezeichnet ist, das gleiche Datum bloß 2 Jahre später.

#18 MaxxR6

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Posted 05 November 2007 - 23:26 Uhr

Jup so stehts bei mir auch. Eigentlich völlig klar :creazy:

#19 Dirk

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Posted 05 November 2007 - 23:30 Uhr

ja toll und bei mir stehts natürlich mal wieder net... omg!!!

da kann ich noch en neuen Führerschein beantragen, wenns so weit is... nene

#20 Kronprinz

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Posted 06 November 2007 - 09:06 Uhr

humbuck, hirngespenster, neider, nicht gönner, oder alles besserwisser :dummheit: :bullerei: :dummheit:

schlicht und ergreifen
So ein Quarck ^^

Hab auch mit 18 A beschränkt gemacht und bin dann mit 20 nach 2 Jahren Führerschein A entdrosselt gefahren.
In der Fahrschule nicht aufgepasst, was?

@ kosta anschließ