Was ich mich aber hier frage, wieso haben die Ärzte wirklich keine Bluttransfusion durchgeführt. man kennt zwar nicht die genauen Unfallursachen und Verletzungen, aber gerissene Halsschlagader ist schonmal keine coole Sache. Und als Arzt muss man irgendwann mal einen Eid leisten...und der besagt sinngemäß jedem so gut zu helfen und zu heilen, wie es möglich ist (ich glaube nicht, dass da so religiöse Ausnahmen drin stehen - kenne es aber nicht auswendig). Ist jetzt vielleicht weit hergeholt, aber es war sicherlich ab einem gewissen Punkt abzusehen, dass eine Bluttransfusion notwendig ist, um den Patienten am Leben zu erhalten. Wird das wegen diesem Ausweis nicht gemacht, ist das schon...naja sagen wir mal fahrlässig. Keine Ahnung wie das rechtlich ist, ob es als Tötung durchgeht oder irgendwie doch Sterbehilfe (auch weit hergeholt..).
Sooo ... ich muss mal hier den spekulativen charakter in diesem thread ein wenig aufräumen!!!
Erstens ... ärzte müssen schon seit langer zeit keinen hippokratischen eid bei ihrer approbation ablegen. Soetwas gibts nur noch im fernsehen!
Zweitens ... selbst die kleinste blutentnahme ist rechtlich gesehen eine körperverletzung, die der arzt mit dem einverständnis des patienten durchführen darf. Ein transfusion von erythrozyten oder anderen blutbestandteilen ist dann definitiv eine körperverletzung ... diese massnahme lehnte der patient trotz bewußtlosigkeit dezidiert in form seines ausweises bzw. patientenpasses ab. Die beteiligten ärzte hätten also eine körperverletzung gegen den ersichtlichen wunsch des patienten ausgeführt. Mit den zeugen jehovas ist diesbezüglich nicht zu spaßen ... hätte der mann überlebt wären die ärzte spätestens durch ihn wegen körperverletzung und nicht unterlassener transfusion verklagt wurden. Klingt zwar unglaublich ... aber in deutschand darf jeder mensch über das spektrum der medizinischen maßnahmen, die er zuläßt selber entscheiden ... auch wenn es ihn tötet.
Drittens ... tötung oder sterbehilfe? Keins von beiden! Die ärzte haben bestimmt alle anderen maßnahmen ergriffen (außer der transfusion), um dem patienten zu helfen sowie die verletzung zu beseitigen. Sie haben also nicht beim sterbeprozess nachgeholfen oder den patienten vorsetzlich getötet ... nur die schritte ergriffen, die sie durften!





