Reifenbindung/empfehlung Noch Gültig?
Started by Fireblader72, 24.07.2010 - 18:26 Uhr
9 replies to this topic
#1
Posted 24 July 2010 - 18:26 Uhr
habe was interesantes gefunden.das es bei neuen motorrädern schon gilt das nur die grösse stimmen muss wusste ich schon.das es aber bis zum 1.5.2000 zurück geht wusste ich nicht.der folgende text steht auf der BMW-SEITE
hier steht:
Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!
Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!
nun meine frage:
gilt des nun bei allen bikes oder nur für BMW ?
hier steht:
Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!
Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!
nun meine frage:
gilt des nun bei allen bikes oder nur für BMW ?
#2
Posted 24 July 2010 - 18:53 Uhr
Entweder du fährst eine Reifenkombination die im Fahrzeugschein steht, oder du führst eine Freigabe mit. Warum sollte der Gesetzgeber das nur auf BMW beschränken?
#3
Posted 24 July 2010 - 18:56 Uhr
das heisst dann ich kann fahren was ich will,weil ich nen neuen schein hab und da nix mehr drin steht ausser der grösse.alles andere ist nur ne empfehlung vom hersteller oder reifenhersteller,aber nicht zwingend bindend.also verliert man nicht die ABE.
#4
Posted 24 July 2010 - 20:13 Uhr
Nö. Darfst nicht fahren was du willst.
Für jede Reifenkombination brauchst du eine Freigabe. Geh auf die Homepage des Reifenherstellers, dessen Gummi du fahren willst und schau dort nach, welche Reifenkombi für dein Möppelchen freigegeben ist. Freigabe ausdrucken und mitführen.
Übrigens egal ob du neuen oder alten Schein hast. Manchmal bleibt dir eh nix anderes übrig, wenn z.B. der werksseitige Reifen gar nicht mehr hergestellt wird...
Für jede Reifenkombination brauchst du eine Freigabe. Geh auf die Homepage des Reifenherstellers, dessen Gummi du fahren willst und schau dort nach, welche Reifenkombi für dein Möppelchen freigegeben ist. Freigabe ausdrucken und mitführen.
Übrigens egal ob du neuen oder alten Schein hast. Manchmal bleibt dir eh nix anderes übrig, wenn z.B. der werksseitige Reifen gar nicht mehr hergestellt wird...
#5
Posted 24 July 2010 - 20:37 Uhr
ich kenn die papiere der reifenhersteller.es sind aber nur empfehlungen.
#6
Posted 24 July 2010 - 21:11 Uhr
Wieso Empfehlungen? Wofür dann die Freigaben? Dann könntest du ja z.B. vorne PiRo und hinten PiPo2ct fahren...wie soll das denn passen? oder direkt Rennreifen?
#7
Posted 24 July 2010 - 21:16 Uhr
Naja ganz so einfach ist das nicht, normalerweise hast du in jedem Schein ne Reifenbindung ABER:
Bei mir ists zum Beispiel so, dass beim Import (hab ne RJ092) scheinbar das übertragen der Reifenbindung nicht erfolgt ist und somit in meinem Schein nichts dergleichen drin steht. Nun hatte ich mit dem TÜV neulich das Tänzchen, dass er sich da arg drüber gewundert hat aber nach einigem hin und her steht in meinem Bericht, dass es keine Bindung aufgrund des Importes gibt. Theoretisch dürfte ich fahren was ich will...
Bei mir ists zum Beispiel so, dass beim Import (hab ne RJ092) scheinbar das übertragen der Reifenbindung nicht erfolgt ist und somit in meinem Schein nichts dergleichen drin steht. Nun hatte ich mit dem TÜV neulich das Tänzchen, dass er sich da arg drüber gewundert hat aber nach einigem hin und her steht in meinem Bericht, dass es keine Bindung aufgrund des Importes gibt. Theoretisch dürfte ich fahren was ich will...
#8
Posted 24 July 2010 - 21:20 Uhr
Nuja..das ist aber ein Problem das durch den Import aufgetreten ist. Wäre der TÜV-Mann auf Draht gewesen, hätte er eingetragen "Reifenbindung wie RJ091"
edit: Das schreibt der ADAC dazu.
Also steht ne Reifenbindung in den Papieren, musst du dich dran halten und dafst dir zusätzlich freigegeben Reifen aussuchen.
Hast du keine Reifenbindung, weil du sowas wie ´ne RJ092 fährst, die vor lauter Bürokratie keiner Zuordnen konnte, dann darfst du dir was wünschen.
@Chris:
Haben sie bei den Geräuschemissionswerten auch keine Werte gehabt? Dann könntest du demnächst den Auspuff zu Hause lassen...
edit: Das schreibt der ADAC dazu.
Also steht ne Reifenbindung in den Papieren, musst du dich dran halten und dafst dir zusätzlich freigegeben Reifen aussuchen.
Hast du keine Reifenbindung, weil du sowas wie ´ne RJ092 fährst, die vor lauter Bürokratie keiner Zuordnen konnte, dann darfst du dir was wünschen.
@Chris:
Haben sie bei den Geräuschemissionswerten auch keine Werte gehabt? Dann könntest du demnächst den Auspuff zu Hause lassen...
#9
Posted 24 July 2010 - 23:38 Uhr
@Chris:
Haben sie bei den Geräuschemissionswerten auch keine Werte gehabt? Dann könntest du demnächst den Auspuff zu Hause lassen...
Dafür haben wir ja eine nationale Vorschrift in der StVO
Aber es steht dazu auch was im Schein!
#10
Posted 25 July 2010 - 02:37 Uhr
aha?
klingt interessant, kann ich mir jetzt also einfach mal so nen satz pilot road 2 montieren für die es keine freigabe gibt, weil in meinen papieren nur die reifengröße und keine herstellerbindung etc steht und mein motorrad ez 2002 ist?
klingt interessant, kann ich mir jetzt also einfach mal so nen satz pilot road 2 montieren für die es keine freigabe gibt, weil in meinen papieren nur die reifengröße und keine herstellerbindung etc steht und mein motorrad ez 2002 ist?





