Hier einige Meinungen:
- Fuer eine später hochglanzpolierte Oberflaeche muss von vornherein eine groessere Materialdicke eingeplant werden - fuer eine mattierte Oberflaeche reicht eine bestimmte Mindestdicke, die 0,1-2,0mm unter der Originaldicke einer später polierten Felge liegt.
Wird eine original mattierte Felge also auf Hochglanz gebracht, wird sie unter Umstaenden zu duenn um die typischerweise auf eine Felge auftretenden Kraefte noch aufnehmen zu koennen. Mikrobrueche und Risse bis zu Abplatzungen und Totalzerstoerungen koennen die Folge sein - was schwere Unfaelle provozieren mag.
Und deshalb ist es verboten.
- Ich habe zwar nicht viel Ahnung, aber zumindestens entwickle und fertige ich Felgen für verschiedene Fahrzeugtypen.
Meines bescheidenen Wissens nach, steht einer Politur nichts im Wege. Die abgetragene Materialschicht bei einer Hochglanzpolitur beträgt je nach vorgearbeiteter Oberfläche 0,05 bis 0,2mm. Die Wandstärken der Felgen sind mit Sicherheitsfaktor 3 gerechnet. Theoretisch könnte man also ein drittel der Wandstärke entfernen um an den berechneten Wert zu gelangen.
Polierte Felgen haben übrigens eine geringere Bruchgefahr, da jede Bearbeitungsriefe eine potentielle Dauerbruchstelle darstellt. Allerdings läßt sich dies nur sehr schwer berechnen. In meinem System begünstigt eine Politur die Haltbarkeit der Felge um 1,3%. Aber dieser Wert wird nicht eingerechnet.
- Laut den mir vorliegenden Richtlinien ist das keine bauartliche Veränderung. Es gibt ja auch nur eine Abnahme für die Rohfelge. Diese wird dann hinterher mit verschiedenen Oberflächen (Gefräst, gestraht, Poliert, Lackiert) mit der gleichen ABE vertrieben. Wie gesagt, man verändert dadurch ja auch nicht das Materialgefüge und die Wandstärke bleibt auch erhalten. Die Fertigungstoleranzen für Felgen sind auch nicht besonders hoch. Es kann ja auch sein, daß schon fertigungsbedingt 0,3mm fehlen. Also im Grunde ist das eine rein optische Sache.
Du kannst Dein Auto ja auch umlackieren, ohne gleich zum TÜV fahren zu müssen.
- Das polieren ist erlaubt genauso wie das SLC Chrom beschichten. eine rein galvanische Veredelung hingegen ist wiederum verboten! Es darf wie gesagt nicht eingetragen werden aber auch nicht als erheblcih begutachtet werden!
Falls ihr irgendwelche Problem beim TÜV bzw. Dekra haben solltet, fragt den Herrn mal nach dem K Rundschreiben K04/00!