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Fahrtenbuch :(


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18 replies to this topic

#1 DeathRider

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Posted 28 December 2010 - 13:27 Uhr

Hi jungs ich hatte ma vor 9 monaten ne anzeige bekommen und seitdem nichts mehr davon gehört gehabt

und letzte tage habe ich en brief bekommen dass ich en fahrtenbuch führen muss und 75 euro bearbeitungsgebühr :(

Ich überlege jetz ob ich mein fahrzeug umelden soll damit das fahrtenbuch erlischt, jedoch kommen da auch wieder kosten auf

oder ob ich das fahrtenbuch einfach 1 jahr führen soll ?

wenn ich das den jetz 1 jahr führe muss ich das später vorzeigen oder

ist die sache einfahc nach einem jahr gegessen wenn ich net sonderlich auffalle?

#2 Kronprinz

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Posted 28 December 2010 - 13:39 Uhr

ab zum anwalt und nachfragen
das hier geschriebene ist sind alles nur vermutungen und bringen dich nicht wirklich weiter.
meißt bringt das nur verunsicherung.

#3 Alfredo

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Posted 28 December 2010 - 13:41 Uhr

Wenn Du im ADAC sein solltest kannst Du eine Auskunft über deren Vertragsanwalt bekommen.

#4 jetliner

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Posted 28 December 2010 - 19:14 Uhr

soweit ich weiss ist die geldbuße nur in einem zeitraum vom tag der beschuldigung bis nach 3 monaten vollstreckbar, danach isses schnee von gestern und verjährt!!!!!!!!
also mach dich richtig schlau bevor irgend einen cent irgendwo bezahlst!!!!!!!!!! ;-)

#5 Stefan81

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Posted 28 December 2010 - 21:21 Uhr

Ja geh auf jeden mal zu nem Verkehrsanwalt und erkundige dich richtig.Net das für etwas büßen mußt wo schon lange verjährt ist oder so.

#6 DeathRider

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Posted 28 December 2010 - 22:04 Uhr

ich war ja schon bei nem anwalt und er hat gesagt das ich die bearbeitungsgebühr auf jeden fall zahlen muss :(

#7 Iggi

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Posted 29 December 2010 - 00:13 Uhr

Mit der verjährung vorsichtig sein...
Das gilt nur, wenn die sich überhaupt nicht melden!
Da er ne Anzeige BEKOMMEN hat, haben sie sich bei ihm gemeldet und dann beträgt die Verjährung 2 Jahre!

#8 DeathRider

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Posted 29 December 2010 - 13:19 Uhr

Was sagt ihr den nun soll ich das fahrtenbuch einfach ma 1 jahr führen und die sache ist somit erledigt?

Hatte den hier vielleicht schonma jmd ein fahrtenbuch und kann mir sagen was nach einem jahr passiert ist

ob man Zb das fahrtenbuch später vorzeigen muss und da noch gebühren auftreten oder so?

LG

#9 120pferdchen

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Posted 29 December 2010 - 13:35 Uhr

wenn du es nicht vorzeigenmüsstest wäre es unsinnig meinste nich auch? aber ich bezweifel das die da auch nur einmal reingucken "alles vollgeschrieben, super"

kontrolliert eh kein schwein kannse dir auch nach nem jahr alles schnell zusammenlügen :-D genauso wie damals mit dem berichtsheft inner lehre ;-)

#10 US1111

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Posted 29 December 2010 - 16:29 Uhr

Ich kenn´s nur vom Überführungskennzeichen. Wenn man ´s da aufgedrückt kriegt, muss man alle paar Monate auf´m Amt vorlegen. Da wird schon ziemlich genau auf Formfehler/Unleserlichkeiten geschaut und wenn alles in Ordnung ist, kommt ein Stempel rein.
Ich würde sowas nicht verschludern- kann nur Unanehmlichkeiten nach sich ziehen.

#11 Stefan81

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Posted 29 December 2010 - 20:29 Uhr

Ja das Fahrtenbuch muß man echt genau führen.Sonst bekommste schneller einen drauf als du denkst.

#12 DeathRider

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Posted 30 December 2010 - 00:03 Uhr

hmm ich meld die sexy dann einfach um dann habe ich wenigstens keine sorgen^^

thx jugs für die Antworten

#13 r6ben

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Posted 30 December 2010 - 03:00 Uhr

hmm ich meld die sexy dann einfach um dann habe ich wenigstens keine sorgen^^

thx jugs für die Antworten


biste dir sicher damit das dann damit einfach gegessen ist? :unsicher:

#14 aztec

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Posted 30 December 2010 - 06:03 Uhr

habe auch schon gehört das es funktionieren soll

#15 DeathRider

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Posted 31 December 2010 - 14:56 Uhr

ja klar funtz das

ich wüsste net warum das nicht funktionieren sollte....

das is so als ob ich mein moppet verkaufen würde und damit ist die sache gegessen

mfg

#16 Gast-Gonzo_*

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Posted 31 December 2010 - 16:02 Uhr

funktioniert nicht.
gilt für den halter,nicht fürs fahrzeug.
mußte ich auch mal.hab aber keins geholt.
falls du nochmal scheiße baust und es abstreitest mußte es vorzeigen.
solange du die zukünftigen verstöße zugibst,brauchste auch nix vorzeigen.
die gebühr mußt du löhnen.
das fahrtenbuch mußt du auch 6 monate nach ablauf der frist noch zum eventuellem vorzeigen aufbewahren.

#17 DeathRider

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Posted 01 January 2011 - 15:30 Uhr

also wollen die net iwie zwischendurch ma das fahrtenbuch kontorillieren oder so?

d.h wenn ich 1 jahr gescheit fahre ist die sache erledigt

#18 Gast-Gonzo_*

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Posted 01 January 2011 - 15:33 Uhr

genau so.
solange du keinen scheiß machst und was abstreitest,will das keiner sehn.
das ist nur ne absicherung für die,falls du mal wieder sagst "das war ich nicht"
irgendwas in der art muß ja gewesen sein,sonst hättest du ja keins aufgebrummt bekommen

#19 DeathRider

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Posted 01 January 2011 - 15:36 Uhr

danke für die antwort gonzo...

dann muss ich mich ja mal bissel benehmen im verkehr ^^