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Hat Hier Jemand Im Forum Ahnung In Sachen Mietrecht?


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17 replies to this topic

#1 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 19:47 Uhr

Hallo!

Hat hier jemand Ahnung in Sachen Mietrecht?

Mir geht es um folgendes:

Ist eine Erhöhung der Nebenkosten gleichzeitig eine Mieterhöhung und muss 3 Monate vorher angekündigt werden?

Mein Vermieter schmiss mir am 28 Dezember 2010 einen Brief in den Briefkasten mit folgedem Kontext:

Er will ab dem 01.02.2011 die Nebenkosten erhöhen und rückwirkend hätte er auch ganz gerne die erhöten Nebenkosten für das Jahr 2010.

Dabei geht es um 780€ nur für das Jahr 2010!
Er belegt aber die erhöhten Nebenkosten nicht sondern sagt einfach die Nebenkosten steigen um den Betrag xx€

Also ich bin der Meinung das er die erhöhten Nebenkosten mit der Jahresabrechnung 2010 geltend machen kann wenn die belegbar sind aber nicht jetzt im Januar.

Eine Jahresabrechnung bekommt man ja im Regelfall irgendwann im März-Mai im Folgejahr.

mir gehts also jetzt erstmal darum ob eine Nebenkostenerhöhung auch 3 Monate vorher angekündigt werden muss.

Gruß Jangelmn

#2 Engel182

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Posted 03 February 2011 - 20:25 Uhr

Da kann dir die Verbraucherzentrale oder nen guter Anwald helfen.
Hier im Forum weis warscheinlich keiner so recht, ob das legal ist oder nicht.

Bei mir gabs auch ne Mieterhöhung allerdings nicht durch Erhöhung der Nebenkosten, sondern der Grundmiete.
Und solange man da noch unterm Mietspiegel liegt, ist das rechtens :(
Bei mir sinds mal eben 26Euro mehr :(

#3 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 20:30 Uhr

Hallo Engel!

Über 26€ Erhöhung würde ich ja noch lachen.

Er möchte jetzt sofort rückwirkend 780€ haben und die Miete will er um 65€ erhöhen aber über die Nebenkosten auch von jetzt auf gleich.

Gruß Jangelmn

Edited by Jangelmn, 03 February 2011 - 20:31 Uhr.


#4 Little Doctor R6

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Posted 03 February 2011 - 20:43 Uhr

Kann dir nur einen Rat geben....den dies was er tut ist nicht rechtens....
Wende dich an den Mieterschutzbund und werde Mitglied. Sie bearbeiten dann den Fall mit dir.
Oder eventuell hast du ne Mietrechtschutz ??

Mieten darf er nur um 10 % erhöhen und Nebenkosten noch rückwirkend geltend machen...na ich weis nicht. Bei jeder Nebenkostenabrechnung wird geschaut ob die Nebenkosten ausreichend sind und dann wird zusammen beschlossen ob erhöht wird oder nicht....

#5 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 20:52 Uhr

das ist ja genau der Punkt, er kann ja gerne die erhöhten Nebenkosten geltend machen (wenn belegbar).
Dies kann er ja gerne mit der Umlagenabrechnung für 2010 machen, ich weiss aber genau das er weder die Abrechnung der Wohnungsbaugesellschaft noch die Abrechnung der Heizung.- und Warmwasser hat um das Kalenderjahr 2010 geltend zu machen.

Er Mutmaßt also einfach und sagt das die NK gestiegen sind, ich denke er brauch jetzt direkt schnell Geld wofür auch immer.

Mir stellt sich halt die Frage ob die Erhöhung der NK quasi auch eine Mieterhöhung ist und 3 Monate vorher angekündigt werden muss.

Ich werde wohl mal Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen und mich erkundigen ob Mietrechtschutz auch in meiner Rechtschutzversicherung mit drin ist.

Mich ärgert das einfach wie dreist manche Menschen sind......

Gruß Jangelmn

Edited by Jangelmn, 03 February 2011 - 20:53 Uhr.


#6 meerbuscher

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Posted 03 February 2011 - 20:55 Uhr

würde mich auch auf jeden fall ein Fachmänische Hilfe Wenden.

Aber du must erstmal ganz klar unterscheiden, steigt die MIETE oder die Nebenkosten.

die Miete kann ernicht so einfach anheben.
die Nebenkosten must du dir erstmal aufschlüsseln lassen.

du zahlst ja als beispiel 100€ Nebenkosten im Monat, das heist aber in endefekt du zahlst 1200€ im Jahr
und es gehz nur um diese 1200€ im Jahr.
Du müsstest theoretisch auch gar keinen Abschlag zahlen. Nur an Ende des Jahres muss der Betrag der Zu Erwartenden Nebenkosten beim Vermieter bezahlt sein

Wenn der Vermieter jetzt nicht mit dem Betrag den du bezahlt hast auskommt weil die laufenden Kosten gestiegen sind kann er natürlich den fehlenden Betrag einforden
Aber das muss er genau belegen.
Und das was er für das nächste jahr mehr haben möchte ist dann halt das zu deine Vorauszahlung für die Nebenkosten erhöhst, damit er nicht wieder Geld nachfordern muss.

#7 Little Doctor R6

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Posted 03 February 2011 - 21:01 Uhr

Miete kann der Vermieter anheben ;-) um 10 %

Aber Nebenkosten nachfordern geht nur mit einer Nebenkostenabrechnung !!!!!!!!!
Und Nebenkosten einfach so erhöhen ohne den Vermieter vorher in Kentniss zu setzen geht auch nicht...

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im Laufe eines Mietverhältnisses wird einem Vermieter das Recht zu einer Mieterhöhung eingeräumt, was ihm ermöglicht, die Miete an eine allgemeine Preissteigerung anzupassen. Gemäß § 557 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, ist eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung gesetzlich ausgeschlossen. Von Vermieterseite kann eine Mieterhöhung nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Der Vermieter benötigt für sein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichmiete die Zustimmung des Mieters. Erhält der Vermieter vom Mieter keine Zustimmung, muss er auf Zustimmung klagen. Bei einem Mieterhöhungsverlangen hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Dabei wird nach der Art der Miete unterschieden: Ob es sich bei der vereinbarten Miete um eine Indexmiete, Staffelmiete, oder um eine Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt – und im Weiteren nach dem Gegenstand der Miete; einen Wohnraum oder eine Gewerbeimmobilie.

Der wesentliche Unterschied hinsichtlich einer Mieterhöhung ist, dass bei Wohnraum die Möglichkeiten einer zeitlichen Befristung stark eingegrenzt sind. Wohnraum kann dann nur aus wichtigem Grund, Gewerbeimmobilien prinzipiell aber auch zum Zwecke der Mieterhöhung gekündigt werden. Die Schutzvorschriften für Wohnraum sind weitaus strenger.

Quelle : WIKIPEDIA

#8 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 21:04 Uhr

Ich denke ich werde mich mal beraten lassen und im die 780€ nicht überweisen.

Ich werde ihm schreiben bzw. sagen das er die gestiegen NK ja gerne mit der Jahresabrechnung 2010 geltend machen kann wenn er mir dies belegen kann.

@2Fast er will ganz klar die NK erhöhen, dies schreibt er mir ja auch.

Edited by Jangelmn, 03 February 2011 - 21:06 Uhr.


#9 Little Doctor R6

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Posted 03 February 2011 - 21:04 Uhr

----------------------------------------------------------------------------

Die Frage, ob die Nebenkostenpauschale erhöht werden kann, ist umstritten:

a) Ist dies im Vertrag vereinbart, so ist eine Erhöhung zulässig. Der Vermieter muss aber nachweisen, dass die Kosten gestiegen sind. Die Erhöhung richtet sich dann nach § 4 Absatz 2 MHG .

b) Ist im Vertrag nichts vereinbart, so ist nach Ansicht von LG Köln (WuM 74, 10) und AG Köln (WuM 79, 53) eine Erhöhung generell ausgeschlossen (a.A. LG Landshut MDR 79, 584). Anders das AG Waiblingen (WuM 88, 129): Eine Erhöhung aufgrund von Mehrverbrauch ist ausgeschlossen, eine solche aufgrund von Erhöhung der Gebührensätze zulässig.

Quelle : internetratgeber.de

#10 meerbuscher

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Posted 03 February 2011 - 21:07 Uhr

Is klar miete erhöhen geht nicht so einfach.

Von den Nebenkosten hat der Vermieter "im NormalFall" gar nix.
Er kann nur an Nebenkosten verlagen, was er auch an Ausgaben hat.

Seltsam ist aber schon das er jetzt schon die ganzen jahres abrechnungen hat....
und 780€ nqachzahlung find ich überhaupt letsam von der höhe her.
oder wohnst du in ner villa???

----------------------------------------------------------------------------

Die Frage, ob die Nebenkostenpauschale erhöht werden kann, ist umstritten:

a) Ist dies im Vertrag vereinbart, so ist eine Erhöhung zulässig. Der Vermieter muss aber nachweisen, dass die Kosten gestiegen sind. Die Erhöhung richtet sich dann nach § 4 Absatz 2 MHG .

b) Ist im Vertrag nichts vereinbart, so ist nach Ansicht von LG Köln (WuM 74, 10) und AG Köln (WuM 79, 53) eine Erhöhung generell ausgeschlossen (a.A. LG Landshut MDR 79, 584). Anders das AG Waiblingen (WuM 88, 129): Eine Erhöhung aufgrund von Mehrverbrauch ist ausgeschlossen, eine solche aufgrund von Erhöhung der Gebührensätze zulässig.

Quelle : internetratgeber.de



Sprechen wir hier von einer pauschale????

#11 sunshine

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Posted 03 February 2011 - 21:08 Uhr

ich rate dir gegen die nebenkosten grundsätzlich widerspruch einzulegen. tust du das nich un löhnst eine einzige zahlung nennt man das kongludentes verhalten un man unterstellt dir zustimmung zu dem betrag. nach widerspruch geht die beweispflicht an den vermieter zurück un er muss die nebenkosten im einzelnen nachvollziehbar zu belegen. alle nicht nachgewiesenen beträge sin nich zu bezahlen.

gugg ma hier(beispiel):
OLG Koblenz, Urteil vom 17.01.2005, Aktenzeichen 12 U 1424/03
Weil die Nebenkostenforderung erst mit Vorlage einer prüffähigen Abrechnung fällig wird, kommt es auf den Zeitpunkt der Vorlage einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung an. Grundsätzlich können Nebenkostenansprüche auch nicht als verwirkt angesehen werden, weil der Vermieter nicht zeitnah abgerechnet hat.
...
Nur eine ordnungsgemäße Abrechnung löst Fälligkeit aus, wobei bei Wohnraum dafür Sorge zu tragen ist, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugeht, anderenfalls ist der Vermieter mit Ansprüchen dauerhaft ausgeschlossen.

BGH, VIII ZR 108/02
Ein Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung entstandener und von Vorauszahlungen nicht gedeckter Betriebskosten ist erst fällig, wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellt hat
...
Abzuziehen sind dabei die tatsächlich geleisteten, nicht die im Mietvertrag vereinbarten Vorauszahlungen. Der Mieter muss nämlich überprüfen können, welche von ihm erbrachten Leistungen der Vermieter bei der Berechnung seiner Saldoforderung berücksichtigt hat.

#12 Little Doctor R6

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Posted 03 February 2011 - 21:10 Uhr

Nebenkosten sind immer ne Pauschale....weil man den genauen Verbrauch nie vorher weis....
Aber einfach so OHNE einen Nachweis kann der Vermieter keine Nebenkosten erhöhen oder eine Nachzahlung verlangen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke Sonnenschein :blumen:

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TIP : Geh zum Anwalt ;-)

#13 meerbuscher

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Posted 03 February 2011 - 21:12 Uhr

Nebenkosten sind immer ne Pauschale....weil man den genauen Verbrauch nie vorher weis....
Aber einfach so OHNE einen Nachweis kann der Vermieter keine Nebenkosten erhöhen oder eine Nachzahlung verlangen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Nein es gibt die Vorauszahlung für eine Nebenkostenabrechnung.
Oder den Pauschalen nEBENKOSTEN Betrag wo KEINE Nebenkostenabrechnung folgt

ich wohne mit Pauschalen Nebenkosten
das heist mein Vermieter kann nichts nachfordern und ich bekomme nix zurück.

#14 Little Doctor R6

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Posted 03 February 2011 - 21:13 Uhr

Ist doch nun auch scheiß egal.......was der Vermieter hier fordert ist auf jeden Fall nicht OK...

#15 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 21:14 Uhr

Villa :-D :-D
schön wäre es ich wohne in einer ganz normalen 80qm Wohnung zusammen mit meiner Freundin.

Natürlich bringt ihm eine Erhöhung der NK nichts, ich verstehe das auch nicht.

Ja er kann noch gar nicht abrechnen für 2010, das schreibt er mir ja auch!

er hat mir einfach einen 3 Zeiler auf ne Din A4 Seite geschrieben

Umlagenabrechnung 2010:

12x125€ Betriebskosten -----> 1500€
12 x 65€ Warmwasser / Heizung -----> 780

Dann hat er aufgelistet was wir gezahlt haben und daraus ergibt sich eine Differenz von 780€ für 2010, die hätte er gerne am liebsten schon gestern überwiesen bekommen. Aber er belegt nichts, denn er kann ja nix belegen.

Und dann sagt er das er ab 01.02.2011 die NK um die Differenz erhöht.Ich glaube aber das er das auch 3 Monate vorher ankündigen muss und ich dem zustimmen muss.

Ich blicke bei dem nicht durch, ich denke der brauch einfach Kohle und das möglichst schnell.

#16 meerbuscher

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Posted 03 February 2011 - 21:14 Uhr

Ist doch nun auch scheiß egal.......was der Vermieter hier fordert ist auf jeden Fall nicht OK...


das auf jeden fall
und deshalb auf jeden fall FACHMANN hinzuziehen

#17 sunshine

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Posted 03 February 2011 - 21:31 Uhr

@ little: :schüchtern: gerne doch, is ja fast meine branche

#18 Jangelmn

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Posted 03 February 2011 - 21:34 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten, ich werde mich mal beraten lassen.

Auf jedenfall werde ich die geforderten 780€ nicht zahlen.