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Stimmt Das Mit Denn Weehlies In Deutschlan


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27 replies to this topic

#1 R12racer

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Posted 22 February 2011 - 10:52 Uhr

Hallo miteinander

Mir war gestern ein bisschen langweilig dabei war ich im youtube gewesen.
habe einen clip von chris pfeiffer gesehn als er im Tv Total war.
Er kam schön auf dem hinterrad ins studio und darauf frag in Raab ob man das darf chris atwortete drauf in deutschland darf man das wenn es kontrolliert ist.
Stimmt das wirklich..? bei uns in der schweiz könnte man chris pfeiffer heissen und man würde wegen einem weehlie eine anzeige bekommen nicht beherschen des fahrzeugs...

Gruss R12racer

#2 jetliner

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Posted 22 February 2011 - 11:17 Uhr

es ist nicht ausführlich verboten ,aber man muss immer so fahren dass man das fahrzeug unter kontrolle hat.
und beim fahren aufm hinterrad vermute ich mal ganz stark sein fahrzeug nicht unter kontrolle zuhaben wenn eine brenzlige situation aufkommt.
nen kumpel musste schon dafür bezahlen ,25 mark waren es damals

#3 GagameHl

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Posted 22 February 2011 - 12:15 Uhr

In dem Moment wo dein Vorderrad vom Boden abhebt kannst du die Bremse nicht benutzen und hast somit das Fahrzeug nicht unter Kontrolle!

#4 HotHadCat

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Posted 22 February 2011 - 13:29 Uhr

Ich sehe das genau so wie GagameHl, zudem kommt noch hinzu, dass wenn man einen Wheelie macht, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden können und sie sich somit nicht mehr 100% auf den Straßenverkehr konzentrieren. => Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer.

#5 Stefan81

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Posted 22 February 2011 - 14:11 Uhr

Also ich denk auch,das man da mit ner Strafe oder ner Verwarnung rechnen muß.

#6 Tobilein

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Posted 22 February 2011 - 14:50 Uhr

Also ich denk auch,das man da mit ner Strafe oder ner Verwarnung rechnen muß.


son kack -.-
schonmal was von vorderreifen sparen gehört?
ich bin ein SCHWABE !!!!


:D:D:D:D

#7 joR6

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Posted 22 February 2011 - 14:59 Uhr

Also ich denk auch,das man da mit ner Strafe oder ner Verwarnung rechnen muß.


son kack -.-
schonmal was von vorderreifen sparen gehört?
ich bin ein SCHWABE !!!!


:D :D:D:D


:applaus: jaja die schwaben! :ahh:

#8 DaWu

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Posted 22 February 2011 - 16:51 Uhr

Ich sehe das genau so wie GagameHl, zudem kommt noch hinzu, dass wenn man einen Wheelie macht, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden können und sie sich somit nicht mehr 100% auf den Straßenverkehr konzentrieren. => Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer.


naja bei der Argumentation müsste man auch leicht bekleidete Frauen am Strassenrand verbieten ;)

Das mit dem Bremsen sehe ich schon eher ein.

#9 Calsonic

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Posted 22 February 2011 - 16:54 Uhr

In dem Moment wo dein Vorderrad vom Boden abhebt kannst du die Bremse nicht benutzen und hast somit das Fahrzeug nicht unter Kontrolle!


Genau so denke ich wird die Rennleitung ihre Strafe auch argumentieren!...weil anders gehts wohl kaum...ich glaube nicht das jemand es genau beurteilen kann ob der jenige der den wheelie zieht gleich aufs maul fliegt oder ob er sich total sicher fühlt und weiß was er tut!

#10 HotHadCat

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Posted 22 February 2011 - 19:32 Uhr

Ich würde sagen:

Du machst weiterhin deine Wheelies und hoffst, dass du nie von einem Blauen erwischt wirst und eine Strafe zahlen musst.

#11 Craky

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Posted 22 February 2011 - 19:39 Uhr

einfach da machen wo keine rennleitung ist :)

#12 US1111

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Posted 22 February 2011 - 20:54 Uhr

Kostet bestimmt 15€ wegen zu flach stehendem, fehlendem oder verdrecktem Reflektor oder so.
Aber "Ablenken der anderen Verkehrsteilnehmer" steht nirgendwo im Bussgeldkatalog. Es müsste schon ein Gefährdung nachgewiesen werden- z.B. wenn man dabei näher als üblich an andere Autos rankommt...
Das die Bremse nicht funktioniert- so kann man nicht argumentieren. Wer bremsen will, kriegt die Karre auch zum stehen- wenn auch mit verlängertem Bremsweg- aber den gibt´s bei Regen auch.

#13 GagameHl

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Posted 22 February 2011 - 20:58 Uhr

Hab noch mehr Argumente.
In dem Moment wo du wheelisierst ist es nicht möglich dein Kennzeichen richtig zu sehen.
Ein Wheelie bedeutet gleichzeitig vermeidbare Lärmbelästigung im Straßenverkehr.

#14 Calsonic

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Posted 22 February 2011 - 21:13 Uhr

Hab noch mehr Argumente.
In dem Moment wo du wheelisierst ist es nicht möglich dein Kennzeichen richtig zu sehen.
Ein Wheelie bedeutet gleichzeitig vermeidbare Lärmbelästigung im Straßenverkehr.


jetzt wirds aber pingelich :evil: :dummheit:
aber wo du recht hast hast du quasi recht :unsicher:

glaub aber kaum das die polente das ansprechen wird

#15 US1111

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Posted 22 February 2011 - 21:18 Uhr

Das Kennzeichen muss auch gerade angebracht sein- dann dürfte man auch keine Kurven fahren. :ätsch:
Ausserdem- das Kennzeichen muss lt. StVZO im fahrbereiten Zustand im richtigen Winkel stehen. Also im Stand mit Fahrer drauf. Es wird wohl keinem Sherrif gelingen, im Wheelie neben dir her zu fahren, und dabei den Kennzeichenwinkel zu messen. Dazu müsste er nämlich den Sicherheitsabstand unterschreiten und dann läge eine vermeidbare Gefährdung vor.
Die Lärmbelästigung gilt auch nicht. Kann dir keiner verbieten im Leistungsstärksten Drehzahlbereich zu fahren. Die dB-Werte stehen dazu ja im Schein. Im Stand aufheulen würde darunter fallen oder während der Fahrt die Drehzahl bei geöffneter Kupplung hochzujagen würde wohl wieder die 15 Euro wegen des verdreckten/schiefen Reflektors nach sich ziehen.
Eigene Erfahrung: Wegen genau so einer Sache das Knöllchen wegen unerlaubten Fahrens im geschlossenen Verband (mehr als 3 Moppeds)

#16 jetliner

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Posted 22 February 2011 - 21:23 Uhr

jetzt dreht ihr völlig oder was??? der reflektor fred ist woanders :ahh:

#17 US1111

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Posted 22 February 2011 - 21:37 Uhr

Is doch nur´n Beispiel. Irgendwas finden die schon. Zur Not gibt´s ´ne Mängelkarte weil nur ein Scheinwerfer funktioniert...

#18 jetliner

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Posted 22 February 2011 - 21:39 Uhr

oder fehlendem db killer im original pott :lol:

#19 GagameHl

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Posted 22 February 2011 - 21:45 Uhr

Durch den Wheeli blendest du die entgegenkommenden Fahrer, weil du den Lichtpegel erhöhst! xD
Im Wheeli kann man als sportliches Anfahren bezeichnen und kostet Buße!

#20 US1111

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Posted 22 February 2011 - 21:50 Uhr

Dann dürfte man auch nicht mehr über´n Hubbel fahren.
Was genau ist "sportliches Anfahren"? Und wo steht, dass es verboten ist? Und wieviel soll es kosten?

edit: Hat Lewis Hamilton deswegen nicht mal in Australien ein dickes Knöllchen bekommen? Damals hiess es "unsachgemässer Gebrauch eines Fahrzeuges"- gut dass es diesen Tatbestand nicht in Deutschland gibt.