Stimmt Das Mit Denn Weehlies In Deutschlan
#1
Posted 22 February 2011 - 10:52 Uhr
Mir war gestern ein bisschen langweilig dabei war ich im youtube gewesen.
habe einen clip von chris pfeiffer gesehn als er im Tv Total war.
Er kam schön auf dem hinterrad ins studio und darauf frag in Raab ob man das darf chris atwortete drauf in deutschland darf man das wenn es kontrolliert ist.
Stimmt das wirklich..? bei uns in der schweiz könnte man chris pfeiffer heissen und man würde wegen einem weehlie eine anzeige bekommen nicht beherschen des fahrzeugs...
Gruss R12racer
#2
Posted 22 February 2011 - 11:17 Uhr
und beim fahren aufm hinterrad vermute ich mal ganz stark sein fahrzeug nicht unter kontrolle zuhaben wenn eine brenzlige situation aufkommt.
nen kumpel musste schon dafür bezahlen ,25 mark waren es damals
#3
Posted 22 February 2011 - 12:15 Uhr
#4
Posted 22 February 2011 - 13:29 Uhr
#5
Posted 22 February 2011 - 14:11 Uhr
#6
Posted 22 February 2011 - 14:50 Uhr
Also ich denk auch,das man da mit ner Strafe oder ner Verwarnung rechnen muß.
son kack -.-
schonmal was von vorderreifen sparen gehört?
ich bin ein SCHWABE !!!!
#7
Posted 22 February 2011 - 14:59 Uhr
Also ich denk auch,das man da mit ner Strafe oder ner Verwarnung rechnen muß.
son kack -.-
schonmal was von vorderreifen sparen gehört?
ich bin ein SCHWABE !!!!
![]()
:D
#8
Posted 22 February 2011 - 16:51 Uhr
Ich sehe das genau so wie GagameHl, zudem kommt noch hinzu, dass wenn man einen Wheelie macht, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden können und sie sich somit nicht mehr 100% auf den Straßenverkehr konzentrieren. => Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer.
naja bei der Argumentation müsste man auch leicht bekleidete Frauen am Strassenrand verbieten
Das mit dem Bremsen sehe ich schon eher ein.
#9
Posted 22 February 2011 - 16:54 Uhr
In dem Moment wo dein Vorderrad vom Boden abhebt kannst du die Bremse nicht benutzen und hast somit das Fahrzeug nicht unter Kontrolle!
Genau so denke ich wird die Rennleitung ihre Strafe auch argumentieren!...weil anders gehts wohl kaum...ich glaube nicht das jemand es genau beurteilen kann ob der jenige der den wheelie zieht gleich aufs maul fliegt oder ob er sich total sicher fühlt und weiß was er tut!
#10
Posted 22 February 2011 - 19:32 Uhr
Du machst weiterhin deine Wheelies und hoffst, dass du nie von einem Blauen erwischt wirst und eine Strafe zahlen musst.
#11
Posted 22 February 2011 - 19:39 Uhr
#12
Posted 22 February 2011 - 20:54 Uhr
Aber "Ablenken der anderen Verkehrsteilnehmer" steht nirgendwo im Bussgeldkatalog. Es müsste schon ein Gefährdung nachgewiesen werden- z.B. wenn man dabei näher als üblich an andere Autos rankommt...
Das die Bremse nicht funktioniert- so kann man nicht argumentieren. Wer bremsen will, kriegt die Karre auch zum stehen- wenn auch mit verlängertem Bremsweg- aber den gibt´s bei Regen auch.
#13
Posted 22 February 2011 - 20:58 Uhr
In dem Moment wo du wheelisierst ist es nicht möglich dein Kennzeichen richtig zu sehen.
Ein Wheelie bedeutet gleichzeitig vermeidbare Lärmbelästigung im Straßenverkehr.
#14
Posted 22 February 2011 - 21:13 Uhr
Hab noch mehr Argumente.
In dem Moment wo du wheelisierst ist es nicht möglich dein Kennzeichen richtig zu sehen.
Ein Wheelie bedeutet gleichzeitig vermeidbare Lärmbelästigung im Straßenverkehr.
jetzt wirds aber pingelich
aber wo du recht hast hast du quasi recht
glaub aber kaum das die polente das ansprechen wird
#15
Posted 22 February 2011 - 21:18 Uhr
Ausserdem- das Kennzeichen muss lt. StVZO im fahrbereiten Zustand im richtigen Winkel stehen. Also im Stand mit Fahrer drauf. Es wird wohl keinem Sherrif gelingen, im Wheelie neben dir her zu fahren, und dabei den Kennzeichenwinkel zu messen. Dazu müsste er nämlich den Sicherheitsabstand unterschreiten und dann läge eine vermeidbare Gefährdung vor.
Die Lärmbelästigung gilt auch nicht. Kann dir keiner verbieten im Leistungsstärksten Drehzahlbereich zu fahren. Die dB-Werte stehen dazu ja im Schein. Im Stand aufheulen würde darunter fallen oder während der Fahrt die Drehzahl bei geöffneter Kupplung hochzujagen würde wohl wieder die 15 Euro wegen des verdreckten/schiefen Reflektors nach sich ziehen.
Eigene Erfahrung: Wegen genau so einer Sache das Knöllchen wegen unerlaubten Fahrens im geschlossenen Verband (mehr als 3 Moppeds)
#16
Posted 22 February 2011 - 21:23 Uhr
#17
Posted 22 February 2011 - 21:37 Uhr
#18
Posted 22 February 2011 - 21:39 Uhr
#19
Posted 22 February 2011 - 21:45 Uhr
Im Wheeli kann man als sportliches Anfahren bezeichnen und kostet Buße!
#20
Posted 22 February 2011 - 21:50 Uhr
Was genau ist "sportliches Anfahren"? Und wo steht, dass es verboten ist? Und wieviel soll es kosten?
edit: Hat Lewis Hamilton deswegen nicht mal in Australien ein dickes Knöllchen bekommen? Damals hiess es "unsachgemässer Gebrauch eines Fahrzeuges"- gut dass es diesen Tatbestand nicht in Deutschland gibt.





