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Stimmt Das Mit Denn Weehlies In Deutschlan


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27 replies to this topic

#21 Supasonic

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Posted 22 February 2011 - 22:24 Uhr

also ich hab vom cousin, vom nachbarn, von der tante, vom großonkel der katze meiner vormieterin gehört, dass man eigentlich sofort mit nem genickschuss hingerichtet wird, sobald man nen wheelie macht. keine ahnung obs stimmt :D

#22 US1111

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Posted 22 February 2011 - 22:26 Uhr

Gilt aber nur für Katzen

#23 Yamitom

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Posted 23 February 2011 - 08:43 Uhr

Das Kennzeichen muss auch gerade angebracht sein- dann dürfte man auch keine Kurven fahren. :ätsch:
Ausserdem- das Kennzeichen muss lt. StVZO im fahrbereiten Zustand im richtigen Winkel stehen. Also im Stand mit Fahrer drauf. Es wird wohl keinem Sherrif gelingen, im Wheelie neben dir her zu fahren, und dabei den Kennzeichenwinkel zu messen. Dazu müsste er nämlich den Sicherheitsabstand unterschreiten und dann läge eine vermeidbare Gefährdung vor.
Die Lärmbelästigung gilt auch nicht. Kann dir keiner verbieten im Leistungsstärksten Drehzahlbereich zu fahren. Die dB-Werte stehen dazu ja im Schein. Im Stand aufheulen würde darunter fallen oder während der Fahrt die Drehzahl bei geöffneter Kupplung hochzujagen würde wohl wieder die 15 Euro wegen des verdreckten/schiefen Reflektors nach sich ziehen.
Eigene Erfahrung: Wegen genau so einer Sache das Knöllchen wegen unerlaubten Fahrens im geschlossenen Verband (mehr als 3 Moppeds)


Wo gibt es denn eien Vorgabe für den Sicherheitsabstand zum nebenherfahrenden Fahrzeug?

und zum Drehzahlgeorgel:
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere
verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und
Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und
Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn
andere dadurch belästigt werden.

I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
1. unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge,
2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen
Gängen,
3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim
Anfahren,
4. zu schnelles Fahren in Kurven,
5. unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und
Kofferraumdeckeln.
II. Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in
Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.

Und zum Weehlie selbst:
Es KANN NICHT ERLAUBT SEIN, denn:
-Keine zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremssysteme mehr einsatzbereit,
-Fahrzeug nicht ausreichend lenkfähig,
-bei motorisierten Zweirädern besteht Tagfahrlichtpflicht, diese würde nicht mehr eingehalten werden, da die Straße nicht mehr ausgeleuchtet wird, man den Gegenverkehr blenden könnte, das Kennzeichen und Rücklicht evtl. nur noch eingeschränkt sichtbar sind,
-außerdem besagt die Definition vom motorisierten Zweirad, dass zwei Räder während der Fahrt immer Bodenhaftung haben, als solches Fahrzeug sind alle Motorräder, Mofas etc. zugelassen also glaube ich kaum, dass da Ausnahmen gemacht werden können.

#24 Gerero

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Posted 23 February 2011 - 08:54 Uhr

ich mein eure argumente (so wie von yamitom) sind ja sicher alle korrekt...

aber mal ganz ehrlich, wenn wir uns an ALLE gesetze halten würden, dann könnten wir das motorrad gleich stehen lassen... ;)

trotzdem sind paar geile sachen dabei als erklärung :lol:

#25 R12racer

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Posted 23 February 2011 - 10:56 Uhr



da sagt er das....
PS: weehlies mit stefan raab vom feinsten hahhaha

#26 AR6

AR6

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Posted 23 February 2011 - 11:04 Uhr

Mir wollten sie, falls sie mich erneut beim wheelen erwischen, (glaub) 25 Euro wegen unnötiger Lärmbelästigung abziehen

#27 nahpets

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Posted 23 February 2011 - 11:13 Uhr

Habs auch irgendwo mal so gehört, dass Wheelies an sich nicht verboten sind. Da es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass es kein Gesetzt gibt, welches vorschreibt, dass beide Reifen immer auf dem Boden sein müssen...

Aber wenn du von der Rennleitung angehalten willst, werden sie dir irgendeinen Grund (die hier alle im Thread schon stehen) vorwerfen, von daher :-)!!!


Und wenn ihr alle schon so genau seid, dürfen wir kaum noch Motorrad fahren, da man ja nicht sinnlos durch die Gegend fahren darf :D

#28 US1111

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Posted 23 February 2011 - 19:46 Uhr

Na toll, jetzt fallt mir noch alle in den Rücken...

§5 StVO Abs. 4: "Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden"

Die Verwaltungsvorschrift mit dem Hochjagen kannten unsere Sherrifs hier offenbar nicht. Deshalb das Knöllchen wegen "unangemeldetem Fahren im geschlossenen Verband"
"Schnelles Beschleunigen" ist ja auch ein deeehnbarer Begriff. Wenn ein Wheelie mit 34PS geht, dann kann´s bei ´ner offenen R6 nicht an der hohen Beschleunigung liegen, sondern an der ungünstigen Gewichtsverteilung.

Und nun zum technischen Teil:
Ja, wir brauchen alle 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen. Das fällt aber unter die StVZO, nicht unter die StVO. Und die StVZO drückt sich nicht darüber aus, wie wir fahren dürfen, sondern womit. Und durch ein bestimmtes Fahrmanöver darf die Fahrzeugzulassung nicht erlöschen.
Gegenbeispiel: Darf man mit dem Auto fahren und dabei Gas geben? Nach deiner Meinung nicht- denn während des Gasgebens ist der Fuss auf dem Gaspedal- und somit die Fussbremse ausser Betrieb gesetzt.

Edit: Schaut mal über den R6Club-Tellerrand ins Forum der Grünen.. die wissen selbst nicht, was die dagegen machen sollten...