25kw/34ps Drossel - TÜv/zulassung Von Gebrauchtem Motorrad (120ps Eingetragen)
#1
Posted 15 March 2011 - 16:56 Uhr
Und zwar habe ich mir letzten Samstag endlich meinen Traum, eine RJ095 geleistet. Diese ist offen mit 120PS eingetragen uns muss auf 34PS gedrosselt werden.
Den Drosseleinbau will ich selber vornehmen und bin zudem noch auf der Suche nach einer 25kW Drossel für die RJ095.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Inwiefern muss ich denn überhaupt zum TÜV um die Drossel abnehmen zulassen? Oder reicht es gar lediglich zur Zulassungsstelle zu gehen und das Mopped auf 34PS umtragen zu lassen?
Die werte Tante vom TÜV wirkte am Telefon weder sonderlich kompetent geschweige denn auch nur ansatzweise freundlich und meinte nur dass das Motorrad mit Kennzeichen (Versicherungsschutz auch auf TÜV Gelände für Testfahrt) vorgeführt werden müsse. Problem an dieser Stelle ist jedoch ist dass das Motorrad noch nicht zugelassen ist und so nicht mal easy going zum TÜV fahren geht (für läppische 500m Luftlinie). Laut ihrer Aussage müsste ich nun also ein Kurzkennzeichen oder ein rotes Händlerkennzeichen organisieren um A hinfahrenzudürfen und B die Testfahrt für den TÜV Prüfer möglich ist. Und im nachhinein stünde dann die Zulassung an.
Andere Änderungen als den Drosselumbau wurden an der R6 jedoch seit letztem TÜV nicht getätigt, weshalb ich es etwas übertrieben fände direkt eine neue TÜV-Abnahme machen zu müssen, aber das scheint wohl der Bürokratie in Deutschland zuzuordnen zu sein.
Vielen Dank schonmal für aufklärende Antworten!
Fabi
#2
Posted 15 March 2011 - 17:50 Uhr
#3
Posted 15 March 2011 - 18:32 Uhr
Die Tante am Telefon meinte halt dass das Motorrad ein Kennzeichen für die Probefahrt haben müsse...das ist wohl der leidige weg... mopped aufn hänger und ab zum tüv eintragen lassen
könntest natürlich mopped erst zulassen mit 120ps und dann mit eingebauter drossel und kennzeichen zum tüv. dann kostets halt zusätzlich das umtragen ... wenns aber nur 500m sind würde ich das fahrzeug einfach hinschieben
leerlauf rein und schieben üben
natürlich nicht auf der straße
weiss jemand ob das verboten ist? wenn das fahrzeug am straßenverkehr nicht teil nimmt darfs doch ohne kennzeichen da geschoben werden oder? so ein kleiner bollerwagen mit 2 rädern brauch ja auch kein kennzeichen wenn ich damit 500 meter in den nächsten supermarkt einkaufen gehe
Wahrscheinlich läuft es jetzt darauf hinaus dass ich mir bei irgendeinem Motorradhändler aus der Stadt für einen 10er oder so für 2h deren rotes Kennzeichen leihe in der Hoffnung dass dieser mitspielt.
#4
Posted 15 March 2011 - 18:32 Uhr
Testfahrt für den Prüfer? Ist das üblich ? Meiner hat geguckt obs Gasspiel begrenzt ist und ok gesagt.
#5
Posted 15 March 2011 - 19:35 Uhr
also bei uns im Kreis gibt es was dass sich Vorführungsbescheinigung nennt. Das bekommst du auf dem zuständigen Straßenverkehrsamt. Das läuft so ab das du schonmal dein vorläufiges Kennzeichen bekommst auf dem noch keine Stempel drauf sind. Zu diesem Kennzeichen bekommste noch nen Wisch dazu und darfst dann damit auf direktem Wege zum TÜV und wieder nach Hause fahren. Musst mal nachfragen ob es sowas bei dir auch gibt. Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Gruß
#6
Posted 15 March 2011 - 19:43 Uhr
Na das klingt doch mal definitiv nach einer vernünftigen Sache! Werde gleich morgen dort mal anrufen und diesbezüglich Fragen!Hi,
also bei uns im Kreis gibt es was dass sich Vorführungsbescheinigung nennt. Das bekommst du auf dem zuständigen Straßenverkehrsamt. Das läuft so ab das du schonmal dein vorläufiges Kennzeichen bekommst auf dem noch keine Stempel drauf sind. Zu diesem Kennzeichen bekommste noch nen Wisch dazu und darfst dann damit auf direktem Wege zum TÜV und wieder nach Hause fahren. Musst mal nachfragen ob es sowas bei dir auch gibt. Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Gruß
Danke für deine Information, wenn das ganze so einfach dann auch noch klappt hast du mir allemal geholfen!
Weißt du eventuell was diese Vorführungsbescheinigung noch an Gebühren kostet?
Gruß
#7
Posted 15 March 2011 - 19:45 Uhr
Gruß
#8
Posted 15 March 2011 - 20:03 Uhr
Fahr das Teil auf´m Anhänger dahin. Wenn der TÜV-Mann meint, eine Probefahrt machen zu müssen (bei der er die Leistung ohnehin nicht feststellen kann) soll er seine eigene rote Nummer dran machen. Gibt ja auch viele TÜV-Stationen, die ein Gelände haben, dass gross genug ist für eine "Probefahrt".
Wenn er sich nicht drauf einlässt, vorher die Karre auf´n Leistungsprüfstand und den Ausdruck mitnehmen.
Strassenverkehrsamt ist in solchen Sachen eh die falsche adresse. Frag beim TÜV- die müssen ja prüfen.
#9
Posted 16 March 2011 - 01:26 Uhr
Wenn ja einfach dranpappen..jaa auch mit abgekratzten Plaketten und hinfahren.
Früher gabs ja diese grünen Zettel als Abmeldebescheinigung und da stand damals auch drauf, das man mit dem alten Kennzeichen direkte Wege zum Straßenverkehrsamt und zum Tüv tätigen darf.
Man darf natürlich nicht noch bei der Perle im Nachbarort anhalten oder an der Tanke Kippen kaufen...
DIREKTER Weg und kein Bulle der Welt sagt was
#10
Posted 16 March 2011 - 13:06 Uhr
Scheiß Bürokratie, warum einfach wenns auch schwer geht-.-.
#11
Gast-R6RA89_*
Posted 16 March 2011 - 13:23 Uhr
#12
Posted 16 March 2011 - 13:50 Uhr
Als Fahranfänger in der Probezeit mit Polizisten zum Nachbarn sieht das ganze eventuell wieder ganz anders aus;).ach ich würde mir den stress garnich antun einfach hinfahren und fertig
aber muss halt jeder für sich selber wissen 500 m sind eine minute fahrt...
#13
Posted 16 March 2011 - 14:07 Uhr
Wenn nicht musst mal bei ner freundlichen Werkstatt ums Eck fragen ob du dir mal für nen 5er in die Kaffekasse ein rotes Kennzeichen leihen kannst.





