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Eintragung Neuer Reifen In Den Fahrzeugschein Oder Nicht? Yamaha Rj16


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15 replies to this topic

#1 Major

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Posted 18 March 2011 - 00:51 Uhr

hey ich hoffe einer von euch kennt sich damit aus.. und zwar habe ich eine import r6 aus den usa..
das heisst sie heisst rj16 statt rj15 ..nun wollte ich mir neue reifen holen da die aktuellen runter sind..
im fahrzeugschein stehen nur 2 reifen die ich laut schein ranmontieren darf..
habe vor mir jedoch die michelin pilot power zu kaufen nun das problem .. ich bräuchte für die reifen eine Freigabe .. da diese ja nicht in meinem fahrzeugschein eingetragen sind..
in deutschland ist meine r6 jedoch nur als rj15 bekannt also auch die reifenfreigabe nur für rj15 .. muss ich die reifen nun extra eintragen lassen ? oder gibt es da eine
andere möglichkeit??
würde mich freuen wenn jemand helfen kann..

#2 cH4os

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Posted 18 March 2011 - 08:50 Uhr

schnall dir die reifen drauf...interessiert sowieso keinen solange sie profil haben.

#3 aeroxz

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Posted 18 March 2011 - 09:34 Uhr

normalerweiße gibt es keine fabrikatsbindung mehr. solange die größe und daten stimmen geht das. guck mal auf der michelin seite oder auf der yamaha seite. bei yamaha gibt es diese seite: http://www.yamaha-mo..._gutachten.aspx
da kannst du von yamaha freigegebene reifen per pdf runterladen und ausdrücken.
es gibt aber auch von jedem reifenhersteller ein unbedenkglichkeitsgutachten und somit ist es eigentlich latte solange der reifen die anforderungen erfüllt die im schein stehen
lg.

#4 Major

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Posted 18 March 2011 - 12:24 Uhr

das hab ich mir auch schon gedacht .. das wird doch keiner kontrollieren oder? ob da nun dunlop drauf sind oder michelin..
das mit dieser unbedenklichkeits bescheinigung ist echt praktisch .. aber das problem ist da steht ja nur die rj15 drin und nicht die rj16 obwohl sie fast identisch sind..:(
was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn ich angehalten werden und die checken die reifen und sagen die dürfen nicht drauf sein..?

#5 Engel182

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Posted 18 March 2011 - 12:44 Uhr

Ich wurd schon etliche Male angehalten und alle Grünen haben nur nach dem Profil geschaut..niemals nach den Reifen und erst recht nicht nach ner Freigabe gefragt.
Ich hab den ganzen Mist auch schon Ewigkeiten nicht mehr dabei.

Also druff die Pellen und Spaß haben ;)

Im schlimmsten Falle ne Mängelkarte

Edited by Engel182, 18 March 2011 - 12:45 Uhr.


#6 aeroxz

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Posted 18 March 2011 - 14:36 Uhr

im schlimmsten falle mängelkarte und vorrübergehende stilllegung kommt da auf die rennleitung an wie denen ihr tag war.

#7 US1111

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Posted 18 March 2011 - 19:35 Uhr

Dürfen darfst es nicht. Weil RJ16 anderer Fahrzeugtyp ist als RJ15. Ob die technisch gleich sind, interessiert erstmal nicht. Um es dürfen, musst beim Tüv vorfahren, der die Reifen per Vollabnahme (§19.2) einträgt. Dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung der RJ15 als "Vergleichsgutachten" vorlegen. Kostet aber.

#8 tobi550

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Posted 18 March 2011 - 20:20 Uhr

Hast du denn die R6 schon zugelassen?
Hat die Maschine ne EG Betriebserlaubinis? Wahrscheinlich nicht, oder?
Dann wirst du eh erst mal zum TÜV fahren und die Maschine abnehmen lassen müssen.

Dort wird dann ein neues Datenblatt für deine Maschine erstellt, die der Prüfer in der Regel mit dem Zusatz "ohne Reifenfabrikatsbindung" versieht.
Danach kannst du alle Reifen der gleichen Dimension fahren.

Solltest du den Zusatz "Reifenfabrikatsbindung" drin stehen haben, könntest du theoretisch auch andere Reifen drauf machen, sofern du vom Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst.

Grüße
Tobi

#9 Major

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Posted 18 March 2011 - 22:07 Uhr

naja also ich hab sie von einem händler gekauft der hat sie hier für einen tag angemeldet und sofort abgemeldet das heisst die hat schon einen deutschen fahrzeugschein usw.
gehe sie nächste woche wieder anmelden.. tüv wurde vor dem kauf neu gemacht.. in den papieren stehen leider nur bridgestone und dunlop reifen drin..

#10 tobi550

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Posted 18 March 2011 - 23:25 Uhr

Okay, in dem Fall musst du dir, wie schon oben geschrieben, vom Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Benutzung anderer Reifen besorgen (sofern zu zu 100 % legal auf der Straße fahren möchtest :zwinker: )

Grüße Tobi

#11 jetliner

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Posted 19 March 2011 - 07:02 Uhr

Dürfen darfst es nicht. Weil RJ16 anderer Fahrzeugtyp ist als RJ15. Ob die technisch gleich sind, interessiert erstmal nicht. Um es dürfen, musst beim Tüv vorfahren, der die Reifen per Vollabnahme (§19.2) einträgt. Dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung der RJ15 als "Vergleichsgutachten" vorlegen. Kostet aber.


rechlich schon richtig,die kosten stehen aber nicht im verhältniss für eine "freigabe" der reifen :unsicher:

#12 Major

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Posted 19 March 2011 - 18:28 Uhr

was kostet sone freigabe ca..? womit kann ich rechnen?

#13 jetliner

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Posted 19 March 2011 - 18:31 Uhr

nix, kriegste immer dabei wenn du dir reifen kaufst ! is nur ein DIN a4 blättchen ;-)

#14 Major

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Posted 19 March 2011 - 23:13 Uhr

ja ich weiss .. aber das blättchen gibts ja leider nicht für die rj16 sondern nur für die rj15 .. jetzt meine frage was kostet das ca. die reifen eintragen zu lassen .. sodass ich legal fahren kann..

#15 jetliner

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Posted 20 March 2011 - 07:44 Uhr

eine eintragung kostet um die 40 euro, ich würde mir das geld sparen und eine mitführen wo halt rj15 draufsteht. das sieht kein mensch das es eine rj16 ist . lass bloss die kirche im dorf ,man kann es auch übertreiben!!

#16 US1111

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Posted 20 March 2011 - 22:29 Uhr

Musst den Tüv fragen, was das kostet. Die haben bei den Kosten Ermessensspielraum. Ich würde dem Tüv-mann die Eintragung empfehlen "Reifenfrabrikatsbindung wie Fahrzeugtyp RJ15". Dafür wäre eine Bescheinigung oder so etwas hilfreich, aus der hervorgeht, dass RJ15 und RJ16 wirklich baugleich sind (zumindest vom Fahrwerk her). Oder bringst ´nen Kumpel mit ´ner RJ15 mit zum Tüv. Musst aber vorher mal mit dem Prüfer sprechen, ob er das so machen würde.
Naja.. und dann kämen noch die Bearbeitungsgebühren vom Strassenverkehrsamt dazu...