Eintragung Neuer Reifen In Den Fahrzeugschein Oder Nicht? Yamaha Rj16
#1
Posted 18 March 2011 - 00:51 Uhr
das heisst sie heisst rj16 statt rj15 ..nun wollte ich mir neue reifen holen da die aktuellen runter sind..
im fahrzeugschein stehen nur 2 reifen die ich laut schein ranmontieren darf..
habe vor mir jedoch die michelin pilot power zu kaufen nun das problem .. ich bräuchte für die reifen eine Freigabe .. da diese ja nicht in meinem fahrzeugschein eingetragen sind..
in deutschland ist meine r6 jedoch nur als rj15 bekannt also auch die reifenfreigabe nur für rj15 .. muss ich die reifen nun extra eintragen lassen ? oder gibt es da eine
andere möglichkeit??
würde mich freuen wenn jemand helfen kann..
#2
Posted 18 March 2011 - 08:50 Uhr
#3
Posted 18 March 2011 - 09:34 Uhr
da kannst du von yamaha freigegebene reifen per pdf runterladen und ausdrücken.
es gibt aber auch von jedem reifenhersteller ein unbedenkglichkeitsgutachten und somit ist es eigentlich latte solange der reifen die anforderungen erfüllt die im schein stehen
lg.
#4
Posted 18 March 2011 - 12:24 Uhr
das mit dieser unbedenklichkeits bescheinigung ist echt praktisch .. aber das problem ist da steht ja nur die rj15 drin und nicht die rj16 obwohl sie fast identisch sind..
was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn ich angehalten werden und die checken die reifen und sagen die dürfen nicht drauf sein..?
#5
Posted 18 March 2011 - 12:44 Uhr
Ich hab den ganzen Mist auch schon Ewigkeiten nicht mehr dabei.
Also druff die Pellen und Spaß haben
Im schlimmsten Falle ne Mängelkarte
Edited by Engel182, 18 March 2011 - 12:45 Uhr.
#6
Posted 18 March 2011 - 14:36 Uhr
#7
Posted 18 March 2011 - 19:35 Uhr
#8
Posted 18 March 2011 - 20:20 Uhr
Hat die Maschine ne EG Betriebserlaubinis? Wahrscheinlich nicht, oder?
Dann wirst du eh erst mal zum TÜV fahren und die Maschine abnehmen lassen müssen.
Dort wird dann ein neues Datenblatt für deine Maschine erstellt, die der Prüfer in der Regel mit dem Zusatz "ohne Reifenfabrikatsbindung" versieht.
Danach kannst du alle Reifen der gleichen Dimension fahren.
Solltest du den Zusatz "Reifenfabrikatsbindung" drin stehen haben, könntest du theoretisch auch andere Reifen drauf machen, sofern du vom Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst.
Grüße
Tobi
#9
Posted 18 March 2011 - 22:07 Uhr
gehe sie nächste woche wieder anmelden.. tüv wurde vor dem kauf neu gemacht.. in den papieren stehen leider nur bridgestone und dunlop reifen drin..
#10
Posted 18 March 2011 - 23:25 Uhr
Grüße Tobi
#11
Posted 19 March 2011 - 07:02 Uhr
Dürfen darfst es nicht. Weil RJ16 anderer Fahrzeugtyp ist als RJ15. Ob die technisch gleich sind, interessiert erstmal nicht. Um es dürfen, musst beim Tüv vorfahren, der die Reifen per Vollabnahme (§19.2) einträgt. Dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung der RJ15 als "Vergleichsgutachten" vorlegen. Kostet aber.
rechlich schon richtig,die kosten stehen aber nicht im verhältniss für eine "freigabe" der reifen
#12
Posted 19 March 2011 - 18:28 Uhr
#13
Posted 19 March 2011 - 18:31 Uhr
#14
Posted 19 March 2011 - 23:13 Uhr
#15
Posted 20 March 2011 - 07:44 Uhr
#16
Posted 20 March 2011 - 22:29 Uhr
Naja.. und dann kämen noch die Bearbeitungsgebühren vom Strassenverkehrsamt dazu...





