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Bitte Um Nachhilfe Beim Schilder Lesen...


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23 replies to this topic

#1 Iggi

Iggi

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Posted 19 March 2011 - 11:08 Uhr

Hi Leute,
ich stand letzten bei mir an der Hochschule mitn Auto (auf dem Foto der silberne Prius) und habe ein Ticket wegen falsch parken bekommen........ 15 € -.- naja wie auch immer, wenns wirklich falsch parken ist überweise ich das sofort ABER:
Ich stand von 13-14.30 uhr etwa... das Ticket habe ich um 14:01 bekommen... Es steht aber nen riesen Schild in der Zone, dass Parken nur von 6-10 uhr verboten ist... (siehe auch Foto)
Lese ich das Schild falsch? Versteh ich das falsch?
Bitte um Hilfe ^^
IMG_0552.JPG

#2 metti

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Posted 19 March 2011 - 11:15 Uhr

also laut schild darfst du da stehen...
vllt hast du das Ticket bekommen, weil du den Gehweg blockierst ?

#3 R6forever

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Posted 19 March 2011 - 11:20 Uhr

Sehe ich auch so das du da nicht im Halteverbot stehst

#4 Iggi

Iggi

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Posted 19 March 2011 - 11:21 Uhr

gut... also denk ich doch nicht quer :D
Auf dem Bescheid steht:
"... folgende Verkehrsordnungswidrigkeit nach ...xx...begangen zu haben: Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290, 292)..."
joa...

Ich hatte ja schon einspruch eingelegt, da ich dachte, dass ich um dieser Uhrzeit da parken darf, ich habe der Polizei ja auch das Foto geschickt... raff ich nicht.

#5 Gast-Nick73_*

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Posted 19 March 2011 - 11:27 Uhr

eingeschränktes halteverbot


Das eingeschränkte Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 286 StVO, verbietet das Parken auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als Parkverbot bezeichnet.

Kraftfahrzeuge dürfen nicht länger als drei Minuten halten. Zum Ein- oder Aussteigen beziehungsweise beim Be- oder Entladen darf die Zeit jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.



was steht denn auf dem strafzettel, als ordnungswiedrigkeit ?

http://www.sicherest...alog/Kat290.htm


vielleicht haben die das schild falsch gelesen und meinten von 6-22 uhr :-(


gruß

Edited by Nick73, 19 March 2011 - 11:29 Uhr.


#6 Alfredo

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Posted 19 March 2011 - 11:41 Uhr

Die genannte Begründung bezieht sich nicht auf das Schild auf dem Foto sondern auf eine "Haltverbots-Zone":

http://www.sicherest...alog/Kat290.htm

Soweit mir bekannt ist stehen diese Schilder an Zufahrten zu einem zusammenhängenden "Bebauungsgebiet" - meist Wohngebiet. Danach gilt das für den gesamten Bereich bis zur Aufhebung der Zone ohne dass weitere Schilder nötig wären um auf ein Haltverbot aufmerksam zu machen. Das gibt's analog ja auch mit Tempolimits.

Tante EDITH sagt:
Schau' mal nach ob es solch ein Zonen-Haltverbot dort gibt - dann wäre das Schild im Foto überflüssig, da eine Doppelung einer ohnehin schon bestehenden Regelung.

Edited by Alfredo, 19 March 2011 - 11:43 Uhr.


#7 TheDeeD

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Posted 19 March 2011 - 16:02 Uhr

Du stehst zwischen zwei Halteverbotschildern. Auf dem vorderen erkennt man den kleinen weißen Pfeil.
Meiner Meinung nach hat das Ordnungsamt korrekt gehandelt.

#8 Yamitom

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Posted 19 March 2011 - 16:11 Uhr

Das eingeschränkte Halteverbot gilt von Montag bis Freitags von 6:30 bis 10 Uhr.
Davor und danach kann man dort sehr wohl parken.

#9 TheDeeD

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Posted 19 March 2011 - 16:29 Uhr

Tatsächlich :D

#10 Alfredo

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Posted 19 March 2011 - 17:24 Uhr

Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290, 292)..."


Und - schon mal nachgeschaut ob es dort eine Haltverbots-ZONE gibt? Einen Link, wie die Schilder aussehen müssten, hab' ich oben ja schon gepostet.

#11 Iggi

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Posted 19 March 2011 - 21:56 Uhr

Also ne Halteverbotszone isses nicht, da bin ich mir ziemlich sicher... ich werde am Montag aber nochmal nachschauen, zudem werde ich da anrufen und mal freundlich fragen, wieso mein einspruch abgelehnt wurde.

#12 Alfredo

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Posted 19 March 2011 - 23:45 Uhr

Wenn's da keine Haltverbotszone gibt wäre das "Knöllchen" schlicht sachlich verkehrt wenn ich das richtig sehe - denn die Begründung bezieht sich ja konkret auf diese beiden Verkehrszeichen. Bin gespannt was Du Montag entdeckst - die Zone kann auch schon erheblich vor dem Gelände beginnen. Berichte mal weiter ;)

#13 Stadi

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Posted 20 March 2011 - 10:45 Uhr

geh einfach persönlich ins amt, war bei mir zumindest schon schneller und effektiver. hab auch ganz klar n falsches knöllchen bekommen. dann hab ich bilder gemacht und bin ins amt und hab sie ganz höflich gefragt, was denn da los sei. so wie du "bin ich zu blöd oder..." :) wenn die dich persönlich da stehen haben und mit dir reden, werden sie sich evtl eher kritisch damit auseinander setzen, als wenn das als papierkram über den schreibtisch wischt. meine persönliche erfahrung. nach nicht mal einer minute haben sie es dann zerissen und mir noch nen schönen tag gewünscht.

#14 franky B.L.

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Posted 21 March 2011 - 11:02 Uhr

wegen dem Knöllchen-Text kann dir hier niemaand 15 Euro abziehen da das Schild ja ganz klar was anderes ansagt.
Aber du stehst auf dem Bürgersteig- da hast du natürlich nichts zu suchen - auch wenn das schon fast zur Normalität
geworden ist. Wenn du Pech hast kriegst du dann das Knöllchen weil du eben auf dem Bürgesteig stehst.
Gruß
Frank

#15 m3rYd

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Posted 21 March 2011 - 12:11 Uhr

also, dazu muss ich zu iggis verteidigung sagen,
hier in Bremen ist es erlaubt mit 2 Rädern auf dem Gehweg zu parken, (er kommt ja auch aus bremen)
da die Straßen so dermaßen eng gebaut wurden, dass die Feuerwehr oder Rettungseinheiten
nicht mehr durchpassen würden. Habe mich schlau gemacht, als ich hier angefangen bin mit studieren.

sonst müsste man der kompletten Bremer bevölkerung nen strafzettel verpassen...

Edited by m3rYd, 21 March 2011 - 12:12 Uhr.


#16 Alfredo

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Posted 23 March 2011 - 13:27 Uhr

Schon irgendwelche neuen Erkenntnisse?

#17 Iggi

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Posted 29 March 2011 - 20:04 Uhr

Sooooo

ich habe da mal angerufen und die nette Dame meinte dann zu mir, dass das eine Parkverbotszone sei... die Schilder sind quasi doppelte Absicherung. Nachdem ich das nicht glauben konnte hab ich dann mal genauer nachgeschaut...
Leider tatsächlich so... 3 Straßen weiter vorne steht ein Parkverbotszonen Schild :( demnach komm ich da nicht raus und hab in den sauren Apfel gebissen und gezahl...
Naja jetzt ist wieder mopped saision und ich kann aufm Parkplatz der HS parken, ohne dass mir jemand ans Pein pisst ^^

also, dazu muss ich zu iggis verteidigung sagen,
hier in Bremen ist es erlaubt mit 2 Rädern auf dem Gehweg zu parken, (er kommt ja auch aus bremen)
da die Straßen so dermaßen eng gebaut wurden, dass die Feuerwehr oder Rettungseinheiten
nicht mehr durchpassen würden. Habe mich schlau gemacht, als ich hier angefangen bin mit studieren.

sonst müsste man der kompletten Bremer bevölkerung nen strafzettel verpassen...


Das ist leider FALSCH!

:"
Guten Tag Herr *******,

die Rechtsprechung und die Gesetzeslage sind eindeutig und nicht diskutierbar. der Sonderweg Fußweg, gehört den Fußgängern und nicht den Kraftfahrzeugen. Motorräder dürfen nicht auf einem Fußweg parken, außer es wurde durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet.


Mit freundlichen Grüßen

Kennet Twachtmann
Freie Hansestadt Bremen
Polizei Bremen
Direktion Wasser- und Verkehrspolizei
Verkehrssicherheit/Recht, WV 010
In der Vahr 76, 28329 Bremen
Tel. +49 421 362 3742, Fax. +49 421 362 12099
E-Mail: kennet.twachtmann@polizei.bremen.de
Internet: www.polizei.bremen.de
"

#18 US1111

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    ..........Navigator........... KYFF 2009 - 2018

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Posted 29 March 2011 - 20:14 Uhr

Also darf man da nicht parken, und zur beschilderten Zeit darf man dann erst recht nicht parken.. oder wie? :verwirrt:

#19 m3rYd

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Posted 29 March 2011 - 20:24 Uhr

check ich auch nicht...dann sollten die mal durch die komplette neustadt wandern, wenn da alle autos ordnungsgemäß parken würden,
würde die stadt still stehen

#20 Tom996Ffm

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Posted 29 March 2011 - 20:41 Uhr

mE hebelt doch die Tageszeitangabe die Zone aus. Die Zone ist generell geregelt, der Abstand zwischen den Schildern speziell.

Sind Verkehrszeichen objektiv widersprüchlich und läßt sich der Widerspruch von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres durch Auslegung auflösen, so kann durch sie eine rechtswirksame Verbotsanordnung nicht getroffen werden (vgl. dazu BGHSt 25, 293, 299; Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 1986 in VRS 75, 362 = NZV 1988, 189 = JMB1. NW 1988, 248 sowie vom 27. November 1990 in VRS 80, 473 = NZV 1991, 204 = DAR 1991, 190; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 246 zu § 41 StVO ).

Ein zur Nichtigkeit der durch Vorschriftszeichen getroffenen Anordnungen führender Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und Eindeutigkeit liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn ein Verkehrszeichen mißverständlich ist; die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt vielmehr nur ein, wenn das Zeichen objektiv unklar ist, wenn also sein Sinn von einem sachkundigen Betrachter auch im Wege der Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann (BayObLGSt 1977, 192; BayObLG NZV 1989, 38; OLG Köln VRS 62, 310/311; OLG Düsseldorf NZV 1991, 204).

Jetzt bring mal einen Sachkundigen bei und lass den die o.g. Schilderkombination prüfen.

Die Schilder A und B sind widersprüchlich und das Parkverbot - innerhalb der "erlaubt-Zeit" - wiederum mE daher unwirksam (A = Zone und B = die Schilderkombi innerhalb der Zone dass Parken für einen bestimmten Zeitraum erlaubt sein soll bzw. für einen bestimmten Zeitraum nicht erlaubt sein soll).


Wenn du zuviel Zeit hast, dann lass es drauf ankommen.

Edited by Tom996Ffm, 29 March 2011 - 20:44 Uhr.