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Mit überhöhter Geschwindigkeit Angehalten Worden.


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7 replies to this topic

#1 Need2Burn

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Posted 27 March 2011 - 19:39 Uhr

Hallo, club

Nun zum tatvorgang. Habe heute ne große tour mit kollegen gemacht. Auf dem nachhauseweg als ich dann nurnoch alleine war, ist es dann passiert. 1km von zuhause weg. Die letzten 3 schönen kurven wollte ich noch genießen. Es war außerhalb geschlossener ortschaft 70km/h Zone und überholverbot. Und dann musste ich natürlich noch ein autofahrer vor mir haben. Ich also überhohlt, schön zügig durch die kurven. Und nach den 3 kurven sah ich schon ein grünes männchen auf die straße zukommen und dann auch schon die kelle. In der hoffnung das er mir nur sagt das ich zu schnell gewesen sei kam natürlich aber auch noch das überholen im überholverbot dazu. Die Geschwindigkeitsmessung ergab das ich 30km/h zu schnell war.
Nun habe ich schon die ganze zeit gegoogelt womit ich zurechnen habe und wie die 2 vergehen bewertet werden. Werden die einfach zusammen gezählt oder nur das schwerere vergehen bewertet? Ich weiß sogar nichtmals wo die standen. Ich vermute ich wurde von hinten ausem wald gelasert.

Nunja schönen abend noch :)

#2 KingLui06

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Posted 27 March 2011 - 21:44 Uhr

nur für das schlimmere delikt wirst du belangt ;)

#3 Need2Burn

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Posted 27 March 2011 - 22:17 Uhr

Cool das gibt ja dann "nur" 3 punkte + 100€

#4 Engel182

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Posted 27 March 2011 - 22:45 Uhr

Doof gelaufen würd ich sagen :(

#5 jetliner

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Posted 28 March 2011 - 05:53 Uhr

ja nur das teurere delikt wird geahndet.. bin mal angehalten worden mit der dose, hab telefoniert und war nicht angeschnallt... dann tuen die auch noch so und wollen sich großzüzig zeigen " das nicht angeschnallt haben wir mal nicht gesehen"
diese heuchler :wut:

#6 aeroxz

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Posted 28 March 2011 - 15:15 Uhr

gabs da nichtmal etwas das in kurven keine geschwindigkeit gemessen werden darf ?
meine ich zumindest mal gehört zu haben. konnten sie denn das überholen sehen ? und haben sie es auf bild oder video ? weil wenn ein waldstück dazwischen ist können die es ja eigentlich nicht gesehen haben. und die stehen dann in beweispflicht.

#7 RideR6

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Posted 29 March 2011 - 19:42 Uhr

gibt nur eine strafe da es tateinheit ist, wenn sie dir aber mit videofahrzeug hinterherfahren, und du einmal zu schnell bist, und auf der nexten straße verboten überholst, is es tatmehrheit und du kriegst beide strafen,
genauso wenn sie dir auf der autobahn folgen, du z.b. von a5 auf a6 wechselst, und du auf beiden autobahnen zu schnell bist, gibts 2 strafen, auch wenns vllt innerhalb von 5 min passiert ist

#8 Need2Burn

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Posted 01 April 2011 - 21:08 Uhr

Ok danke. Konnte erst jetzt antworten, da ich in england war.