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Rechtliche Frage Gewährleistung Händler


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6 replies to this topic

#1 Magix05

Magix05

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Posted 04 April 2011 - 12:25 Uhr

Hallo ich bin neu hier...

Ich hatte mir eine Rj05 von einem Hädler gekauft. Die Maschiene wurde aus Italien hier her importiert.

So jetzt komme ich zu meinem Problem, hoffe ihr könnt mir helfen... bitte, ich weiß nicht weiter.

Zuerst als ich das erstmal draufsahs und in der Stadt fuhr, war alles okay... dann hatte ich eine Geschwindigkeit über 120km/stunde und das Tacho spielte verrückt, nichts angezeigt oder falsche werte, aber das ist mir erst kurz vorm zuhause aufgefallen. Habe dann den Händler angerufen und er meinte er wüsste nichts von und sagte nur ja müssen sie vorbeibringen!

Ja war natürlich entäscht, gerade erst eine neue (gebrauchte) Maschie gekauft und schon probleme...
Und es kommt noch schlimmer dann ist mir noch abends aufgefallen, dass der Gaszug einmal geklempt hatte und kurz vollgas geben hatte, konnte das aber durch kupplung drücken und den Gaszug nach vorne drehen es verhindern... dann war wieder okay... hatte mich gewundert.

und Gestern kam es zum Unfall... hatte einen sozius mit genommen und es passiert nochmal bei ca 9 000 U gibt das ding aufeinmal vollgas und ging hoch auf das hinterrad, weil das alles in Bruchteilen von Sekunden geschah, konnte ich meine Maschine nicht mehr kontrollieren, verlohr dann meinen Sozius und flog dann selber mit der r6 *heul* hin (geschwindigkeit wusste ich nicht, weil die TachoAnzeige nicht ging!) ca. 100 denke ich... sie verlohr dann etwas Benzin und Kühlfllüssigkeit und Kupplungsdeckel schrott und Kühlwasserdeckel, Bremshebel verbogen, Auspuff eingedelt und zerkratzt, Verkleidung ist soweit ganz geblieben auser einen Schleifkratzer...

Hatte schon jemand mit dem Gashebel Probleme gehabt???
Wie könnte ich das jetzt alles dem Händler erzählen, mit dem Unfall? Kann ich das beweisen mit dem Gashebel? Habe meinen Anwalt gefragt und er meinte es könnte schwierig sein. Dass der Händler mir dann die Reparaturkosten erstattet.

Ich weiß nicht was ich machen soll! Meinen Kumpel, der draufsahs, dem gehts gut paar Schurfwunden und ich habe mir die Schulter geprellt und das wars. hatte Leder Kombi an ... zum Glück nichts schlimmeres

#2 R6-Racer46

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    Niemalsbremser

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Posted 04 April 2011 - 12:43 Uhr

soweit ich weiß liegt die beweispflicht nach 6 monaten bei dir das heißt ab auslieferungsdatum

#3 Jangelmn

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    Pistensau

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Posted 04 April 2011 - 12:45 Uhr

Üble Sache..........

Erstmal kannste froh sein das ihr beide heil geblieben seid!

Ich denke mal das es Probleme damit geben wird das der Händler dir den Schaden reparieren wird.

Er wird dich fragen wieso du nochmal mit dem Motorrad gefahren bist obwohl dir der Gaszug schonmal festging.Dann wird sagen das du besser sofort wieder zu ihm gekommen wärst oder das Motorrad mit dem ADAC hättest bringen lassen sollen und sie hätten den/die Mängel beseitigt.

Ich persönlich wäre nicht mehr mit der Maschine gefahren wenn ich gemerkt hätte das sich der Gaszug verklemmt.

Es gibt meiner Meinung nach 2 Dinge die immer funktionieren sollten am Moped das ist einmal das Gas, aber viel wichtiger noch die Bremse.

Gruß

#4 sunshine

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Posted 04 April 2011 - 13:02 Uhr

oha... :ahh: erstma gute besserung!! ja, viele möglichkeiten haste in der tat nich.....
der von dem du das mopped gekauft hast is wahrscheinlich nur (zwischen-)HÄNDLER....heißt, der kauft billig so nen italo-mopped um die mit gewinn hier wieder zu verticken. schnell sin da ma paar unfalldinger mit dabei, die einigermaßen wieder zurechtgezupft wurden....was nix mit "fachgerecht repariert" zu tun hat....muss nich sein, aber kann. in der regel guggen die sich die karren noch nichma richtig an oder kontrollieren die aussagen ihrer vorbesitzer.

grundsätzlich hast du ihm gegenüber 2 jahre gewährleistungsanpruch (wenn sich der händler in dtl befindet), genauso viel wie für nen toaster... :lol: n
en schönen zusatz gibts aber: nach § 476 bgb wird die beweislast zugunsten des verbrauchers umgekehrt, demnach wird innerhalb der ersten sechs monate, wenn nichts anderes bewiesen werden kann, zugrunde gelegt, daß der kaufgegenstand bereits bei kauf fehlerhaft war. wenn er (der händler) dann noch von unfallfrei spricht ohne es 100% zu wissen, is er sowieso in der haftung dir gegenüber, weil fahrlässig (noch schlimmer wär vorsätzlich, aber das wär vertragsrechtlich dann auch betrug)

schau dir dein kaufvertrag richtig an un vorallem wann haste den geschlossen!! steht da ausdrücklich unfallfrei oder hat es zumindest bei den kaufverhandlungen geäußert...biste noch in den ersten sechs monaten?? wenn ja, dann besteht vielleicht ne kleine chance...oder du kannst EINDEUTIG BEWEISEN, dass der unfall aufgrund des klemmenden gasgriff verursacht wurde (is im nachhinein natürlich wegen des kaputten zustands ungleich schwerer)....was dir sehr schwer fallen wird.
ergo: aussage gegen aussage = vergleich. ob dich das am ende zufriedenstellt is die eine sache, die andere is das vertrauen in die maschine.....ich würd mich da (selbst im reparierten zustand) nich mehr draufsetzen, wer weiß was noch alles zum vorschein kommt.

ich hab meinen verkäufer damals zu ner rückabwicklung gebracht, bei mir war die lage aber eindeutiger (nen riss im motorblock is kein normaler verschleiß) un gottseidank noch vorm abflug.
lass dich von deinem anwalt GUT beraten!!


#5 Magix05

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Posted 04 April 2011 - 19:40 Uhr

ich habe die Maschine am 9 märz 2011 gekauft.habe sie erst am 01.04.11 abgehollt...liege somit in den 6 Monaten!
Mein Sozius war in sofern ein Zeuge,da er auch bemerkt hat, das der Gaszug klemmt.
Da die Maschine nach dem unfall, im Umgekippten Zustand, immer noch auf Vollgas war...

Also könnte ich es rechtlich beweisen, daß die Unfallursache eindeutig am klemmenden Gas lag.

#6 sunshine

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Posted 04 April 2011 - 20:20 Uhr

...Also könnte ich es rechtlich beweisen, daß die Unfallursache eindeutig am klemmenden Gas lag.

so gesehn schon...nen (nicht verwandter?!) zeuge is immer gut, aber recht haben un recht bekommen sin leider auch in dtl zwei paar schuhe. denn zu allererst musst du in vorleistung gehn....finanzieller art....un erst am ende gibts geld, vorrausgesetzt du hast nen titel gegen ihn un der laden existiert dann überhaupt noch.
versuch dich lieber mit dem händler gütlich zu einigen: erklär ihm die situation un deine rechte (entsprechende paragraphen etc.), aber weis ihn auch auf seine pflichten hin (vergessen die gerne ma :hmmm: ) un gegebenenfalls die konsequenzen. klär das im ruhigen un mach den nich an, auch wenn du nen megahals uff den hast.....wer hätt das nich??.....denn schließlich willste kohle von dem, inne arsch sollste den aber auch nich kriechen.

#7 Gast-HASANBEY1_*

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Posted 04 April 2011 - 21:05 Uhr

üble sache aber du wirst leider leer ausgehen!

1 ) wenn du zweifel an der verkehrssicherheit deiner Maschine hast, hättest es gar nicht lenken sollen! So kann dir sogar der Haftpflicht aussteigen!
2) innerhalb der ersten 6.Monate muss der Händler beweisen das es zur Zeit der übergabe keiner Mängel gegeben hat!
3) es zählt nur schriftliches dazu zählt auch der eMail verkehr. mündliche zusagen nur durch einer unabhängigen zeuge gültig
4) ich denke wenn es ein grosser Händler ist wäre sowas gar nicht vorgekommen weil die solche geräte nicht haben wollen daher denke ich nicht das der Händler irgend einer art und weise ein deal eingehen wird
5) kopf hoch und sei froh das nicht mehr passiert ist.

wünsche dir und dein kumpel gute besserung.
melde dich wenn was neues gibt, wäre erstaunt wenn es anders als ich denke kämen würde

Edited by HASANBEY1, 04 April 2011 - 21:06 Uhr.