So, folgendes hat sich gestern zugetragen:
Ich war gestern fast den ganzen Tag mit einem Kollegen unterwegs - wir haben eine ausgiebige Tour gemacht. Er fährt eine R1. So gegen 22 Uhr sind wir dann wieder Richtung Heimat gefahren. Kurz davor haben wir nochmal auf einem Parkplatz angehalten und eine kleine Pause gemacht. Es war der Parkplatz von einem Marktkauf - komplett leer. Eben kurz telefoniert mit Freunden.
Kurze Zeit später kam ein Polizei-Bulli auf den Parkplatz gefahren. 2 Polizisten. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte! Wir haben die Sachen abgegeben. Der eine ist kurz in den Bulli, der andere lief um unsere Maschinen und begutachtete diese.
Ich habe meine Maschine jetzt ca. 3 Wochen. Es ist noch alles original, bis auf die Sturzpads. Die wurden aber auch gar nicht bemerkt. Naja, alles in Ordnung. Weiter gings mit der Maschine vom Kollegen. Er hat die Maschine vor 2 Monaten gekauft - gebraucht - mit ein paar kleinen Umbauten, aber eigentlich überhaupt nichts wildes. Halt das "Standardprogramm": Soziusabdeckung, Kennzeichenhalter, Racing-Scheibe, Beifahrerfußrasten entfernt und Solo-Auspuffhalter. Und dann hat er noch ein Rücklicht mit intigrierten Blinkern.
Dann haben die Polizisten sich seine Maschine nochmal beide angeguckt. Nach kurzer Beratung haben sie meinem Kollegen gesagt, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen sei.
Aus folgenden Gründen:
- originale Kennzeichenhalterung ersetzt durch Eigenbau-Kennzeichenhalter ohne ABE
- Soziusabdeckung ohne ABE (original-Yamaha-Teil)
- die Maschine hat laut Fahrzeugschein 2 Sitzplätze, aber durch den Abbau der Soziusrasten und durch die Soziusabdeckung ist es nicht mehr möglich eine 2. Person mitzunehmen
Jetzt läuft es folgendermaßen:
Er wurde nun aufgefordert auf dem direktem Weg nach Hause zu fahren und die Sachen in Ordnung zu bringen. Und dann muß er die Maschine beim TÜV vorführen. Er wird dazu in den nächsten Tagen auch noch Post erhalten.
Jetzt meine Frage:
Geht das mit rechten Dingen zu?
Ich meine, ich habe NOCH NIE gehört, dass man für einen Kennzeichenhalter eine ABE braucht, oder dass man den eintragen lassen muß!
Und eine ABE für die original-Yamaha Sozius-Abdeckung gibt es doch auch nicht, oder?
Und wie ist das mit der Anzahl der Sitzplätze? Ich mein, es gibt doch soviele hier, die eine Sozius-Abdeckung haben und keine Beifahrer-Fußrasten. Habt ihr das denn alle eingetragen, oder hattet ihr deswegen schonmal Probleme? Der Polizist meinte, es müsse dann folgendermaßen eingetragen werden: "Anzahl der Sitzplätze: 2/wahlweise1"
Was sagt ihr zu der Sache??
mfg
Andy





