Verkehrsrechtsschutz Gesucht
Started by fjen, 12.04.2011 - 18:02 Uhr
8 replies to this topic
#1
Posted 12 April 2011 - 18:02 Uhr
Gibts einen Verkehrsrechtsschutz (z.B. über einen Automobilclub) der auch Fälle übernimmt, die VOR dem Eintritt/der Mitgliedschaft in den Selbigen vorgefallen sind?
#2
Posted 12 April 2011 - 18:07 Uhr
denke ich nicht, würde ja dann jeder machen und du hast ihnen ja noch gar nichts durch mitgliedsbeiträgen gebracht.
is ja wie wenn ich zu meiner versicherung nach nem unfall sage, das ich jetz doch die vollkasko haben will...
is ja wie wenn ich zu meiner versicherung nach nem unfall sage, das ich jetz doch die vollkasko haben will...
#3
Posted 12 April 2011 - 18:37 Uhr
Könnte ja sein dass es dann irgendwelche vertragliche Klauseln wie verbindliche Mitgliedschaft über eingen gewissen Zeitraum oder erhöhten Mitgliedsbeitrag gibt...
Edited by fjen, 12 April 2011 - 18:37 Uhr.
#4
Posted 12 April 2011 - 18:49 Uhr
Haha ne keine Chance. Hab selbst da mit mehreren Anbieter gereddet. Und es gibt manche da musst du erst mal 6 monate warten bevor du anspruch hast.
#5
Posted 12 April 2011 - 19:07 Uhr
Verdammt, ich habs befürchtet, aber war ja ein Versuch wert 
Mal abklären was ne Beratung beim Anwalt kostet ^^
Mal abklären was ne Beratung beim Anwalt kostet ^^
#6
Posted 12 April 2011 - 19:09 Uhr
Bist Du im ADAC? Dann kannst Du über die Mitgliedschaft eine rechtliche Beratung durch einen Vertragsanwalt in Anspruch nehmen.
#7
Posted 12 April 2011 - 19:20 Uhr
Genau das ist ja mein Problem, ich bin kein ADAC-Mitglied... Und ich vermute, dass die keine Kosten für eine Beratung in Angelegenheiten übernehmen, die vor Beginn der Mitgliedschaft waren, strawanzza hatte wohl ein ähnliches Problem^^
Edited by fjen, 12 April 2011 - 19:22 Uhr.
#8
Posted 12 April 2011 - 19:30 Uhr
Ich meinte jetzt auch nur reguläres Mitglied, nicht Rechtsschutz-Versicherungsnehmer. Bei den ganzen Versicherungen kenne ich auch nur die Variante erst Mitgliedschaft - in der Regel Wartezeit und dann ggf. noch gestaffelte Leistung bis man lange genug dabei war, alles andere wäre aus Versicherungs-Sicht auch "Schnulli".
#9
Posted 12 April 2011 - 23:41 Uhr
Keiner versichert ein brennendes Haus





