Blitzer Dürfen Die So Stehen?
Started by Craky, 24.04.2011 - 16:17 Uhr
11 replies to this topic
#1
Posted 24 April 2011 - 16:17 Uhr
Hey Leutz
wurde gestern geblitzt. Da Der Grüne im Auto(weiß ich das da einer war dank eines Freundes) vermutlich mein KZ hat stellt sich mir folgende Frage.
Darf die Polizei einen Blitzer aufstellen wo garantiert keine Gefahr ausgeht und 3-max 5 Meter vor ein Ortsendeschild stellen??
gruß
wurde gestern geblitzt. Da Der Grüne im Auto(weiß ich das da einer war dank eines Freundes) vermutlich mein KZ hat stellt sich mir folgende Frage.
Darf die Polizei einen Blitzer aufstellen wo garantiert keine Gefahr ausgeht und 3-max 5 Meter vor ein Ortsendeschild stellen??
gruß
#2
Posted 24 April 2011 - 16:23 Uhr
Vor dem Ortsschild dürfen sie stehen, sie sind nur "angehalten" einen Abstand von 150 Metern einzuhalten. Wenn sie aussrhalb des Ortes vor dem Schild stehen, dürfen sie aber halt auch noch nicht nach 50km/h blitzen.
Bei der Sache mit der Gefahr, wird aber das Halbwissen doch zu gefährlich. Würd aber sagen, da darf das "dazu angehalten sein" auch wieder Stichprobenartig ausgelegt werden.
Bei der Sache mit der Gefahr, wird aber das Halbwissen doch zu gefährlich. Würd aber sagen, da darf das "dazu angehalten sein" auch wieder Stichprobenartig ausgelegt werden.
#3
Posted 24 April 2011 - 16:28 Uhr
naja theoretisch darf man doch 5 meter vor dem ortsschild noch 100 km/h drauf haben oder ist das gerade auch gefährliches halbwissen ?!
wie schnell warst du denn? ca...
wie schnell warst du denn? ca...
#4
Posted 24 April 2011 - 16:30 Uhr
Er war innerorts vor dem Orts"END"schild da dürfen die das wohl
#5
Posted 24 April 2011 - 16:34 Uhr
au backe, wer lesen kann ist halt klar im vorteil...
aber soweit ich weiß, dürfen die das...nur direkt am ortseingang dürfen sie nicht direkt dahinter einen blitzer aufstellen
aber soweit ich weiß, dürfen die das...nur direkt am ortseingang dürfen sie nicht direkt dahinter einen blitzer aufstellen
#6
Posted 24 April 2011 - 16:53 Uhr
Das mit dem Endschild hab ich auch überlesen 
Dürfen sie aber trotzdem, weil Du ja bis exakt zum Schild 50 fahren musst und erst dann beschleunigen darfst. Wie gesagt, sie sind nur zu den 150 Metern "angehalten".
Dürfen sie aber trotzdem, weil Du ja bis exakt zum Schild 50 fahren musst und erst dann beschleunigen darfst. Wie gesagt, sie sind nur zu den 150 Metern "angehalten".
#7
Posted 24 April 2011 - 17:50 Uhr
In NRW ist das vor 2-3 Jahren mal dem Verkehrsminister höchstpersönlich passiert- da war er nicht nur sein Lappen los, sondern auch sein Ministerposten...
#8
Posted 24 April 2011 - 19:26 Uhr
ich weiß zwar nich, wie das mit den regeln steht bzw wie man das nachweisen kann, aber ich hab in der fahrschule gelernt, dass ich beim ortsausfahrtsschild(womit höchst wahrscheinlich die 50km/h gestrichen sind) beschleunigen kann. also schon vor dem schild beschleunigen, damit der verkehr nich blockiert wird!
ob das jedoch i.wo geschrieben steht weiß ich jedoch nich!
ob das jedoch i.wo geschrieben steht weiß ich jedoch nich!
#9
Posted 24 April 2011 - 19:29 Uhr
du darfst erst beschleunigen wenn du auf höhe des schildes bist, denn ab diesem wird erst die geschwindigkeit aufgehoben.
#10
Posted 25 April 2011 - 06:06 Uhr
Also wenn du 30 m vor dem schild von 50 auf 70 beschleunigst und die die dann auf hoehe der orts ende tafel drauf hadt bist du zu schnell...deshalb pass ich da immer auf und halte.gerade im ortsgebiet die geschwindigkeit exakt.ein...also mein dad is seit 33 jahren bulle...und ich kenne die tricks mit denen sie arbeiten..und glaubt mir...die arbeiten mit allen erdenklich schmaehs und versuchen jede luecke zu nuetzen sodass du immer.den kuerzeren ziehst...deshalb dreht dort auf wo ihr sicher seit das nix sein kann...
#11
Posted 25 April 2011 - 10:35 Uhr
Hatte leider schon 100 drauf
#12
Posted 19 May 2011 - 12:47 Uhr
In der Schweiz ist es sogar schriftlich verankert... Ja wir Schweizer lieben Gesetzestexte... -> Bei uns dürfen Blitzer auch 1 m hinter dem Geschwindigkeitsbegrenzenden-Schild stehen sprich sie dürfen überall stehen.





