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Fahrverbot Als Ersttäter, Nach Hinten Verlegen?


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2 replies to this topic

#1 Orbit2021

Orbit2021

    Lehrling

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Posted 07 May 2011 - 17:13 Uhr

Hallo,

ich bin zu schnell gefahren, wurde von hinten geblitzt und mir droht laut Bußgeldrechner ein 1-monatiges Fahrverbot. Ich will hier KEINE Tipps haben, wie man sich am besten davor drückt oder Ähnliches. Ich bin zu schnell gefahren und dafür muss ich dann auch wohl meinen Führerschein abgeben, bin halt selber Schuld ;)
Meine Frage ist eine Andere: Das Motorrad ist nicht auf mich angemeldet, sondern auf meinen Vater. Der hat heute den Brief mit dem Blitzerfoto bekommen und so einen Bogen, wo man ausfüllen muss wer gefahren ist. Wenn er mich da nun einträgt und die Sachen dann zurückschickt, bekomme ich ja irgendwann Post von der Bußgeldstelle.
Ich habe schon ein bisschen rumgesucht und gelesen, dass man als Ersttäter das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten antreten kann. Ab wann gilt denn diese Frist? Ab Tatzeitpunkt (1.4.), heute (da der Brief heute meinem Vater zugestellt wurde) oder ab dem Tag, an dem ich den Brief bekomme? Ich würde das Fahrverbot gerne so weit wie möglich nach hinten schieben (vielleicht sogar bis Saisonende?!?) Wie sieht es aus, wenn man zunächst einfach erstmal Widerspruch einlegt, kann das diese 4-Monatsfrist noch ein bisschen nach hinten verlegen oder muss man bei einem Widerspruch sogar am Ende mit einer höheren Strafe rechnen?
Wäre nett, wenn ihr mir ein bisschen weiterhelfen könntet.

#2 RideR6

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    Niemalsbremser

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Posted 07 May 2011 - 17:52 Uhr

also bis zum saisonende wird schwer, es sei denn du machst im september schon schluss, außerdem darfste ja beim fahrverbot auch kein auto fahren, also legs in den urlaub!

#3 Langer

Langer

    Alleinfahrer

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Posted 07 May 2011 - 21:10 Uhr

Sprech aus eigener Erfahrung. Will dir nicht sagen wie du dich drücken sollst aber es ist nunmal gerade sau einfach. Karre nicht auf dich zugelassen, sondern auf vadder. Hervorragend! Er muss einen Bogen ausfüllen wo er entweder die Tat zugibt und somit Schuld ist oder den Haken dort machen, Verweigere Aussage aufgrund Belastung naher angehöriger.
Jetzt sind die Beamten dran, entweder stellen sie es direkt ein, was oft genug passiert oder sie suchen quasi nach dir... Also dort den haken machen und warten.
Die 4 Monate sind nicht pauschal, das bestimmt im schlimmsten Fall der Richter, es kann sogar sein das du mehr bezahlen musst und dafür nicht den Lappen abgeben musst. Versuch es so...

grüße