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Reicht Eine Unbedenklichkeitserklärung Mit Abe


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8 replies to this topic

#1 CasinoRoyale

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Posted 06 June 2011 - 15:43 Uhr

Servus zusammen,

ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.
Jetzt hab ich heute bei der Firma angerufen und die haben mir gesagt sie schicken mir noch eine Unbedenklichkeitserklärung, mit der dann die Polizei eigentlich keinen Stress machen dürfte stimmt das oder nicht?

#2 Patschy22

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Posted 06 June 2011 - 17:24 Uhr

Denke das es des selbe ist wie mit dem LKD und dem mizu Wisch ... Aber wissen tu ich es nicht ;)

Greetz

#3 RideR6

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Posted 06 June 2011 - 18:13 Uhr

das geht, aber du musst es eintragen lassen, weil der tüv quasi durch die abnahme die unbedenklichkeitserklärung des herstellers anerkennt.
einfach nur mitführen ist in dem fall nicht drin, auch wenn dir der verkäufer bestimmt was andres sagen wird.

du kannst es natürlich trotzdem machen, aber ich wär lieber auf der sicheren seite

Edited by RideR6, 06 June 2011 - 18:14 Uhr.


#4 CasinoRoyale

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Posted 06 June 2011 - 20:51 Uhr

@patschy

ja hast recht ist genauso!!! hab grad mit den vom tüv telefoniert ... danke trozdem!

#5 RideR6

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Posted 06 June 2011 - 22:56 Uhr

@patschy

ja hast recht ist genauso!!! hab grad mit den vom tüv telefoniert ... danke trozdem!


kannst du das nochmal genauer erklären, mit was er recht haben soll?
schließlich ist das beim lkd ein teilegutachten und ne unbedenklichkeitserklärung, da muss man so oder so zu tüv, bei dir ist der fall etwas anders!

#6 naunka

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Posted 07 June 2011 - 11:00 Uhr

Gemäß § 19 Abs. 2. Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (Bei Veränderung u.a. der Bremsen/Bremsleitungen kann eine solche Gefährdung eintreten)

§ 19 Abs. 3 StVZO:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 (s.o.) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt
worden ist
(Gemäß § 22 StVZO bedarf es bei Anbauteilen von Fahrzeugen einer Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) [...])


oder

b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines
Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 ( ABE ) oder § 21 genehmigt worden ist [...]



Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE

Somit Eintragung bzw. Prüfung beim TÜV erforderlich. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller kann der TÜV (§22) schneller entscheiden bzw die Abnahme machen

Edited by naunka, 07 June 2011 - 11:01 Uhr.


#7 nahpets

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Posted 07 June 2011 - 12:45 Uhr

ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.



Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE



Er hat doch ne ABE... wieso muss er denn dann irgendwas eintragen :verwirrt: ???

#8 naunka

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Posted 07 June 2011 - 15:41 Uhr

ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.



Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE



Er hat doch ne ABE... wieso muss er denn dann irgendwas eintragen :verwirrt: ???


...für die RJ11. Aber nicht für seine RJ15. Die ABE gilt nur für den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp.

Eine ABE muss vom Hersteller gekauft werden. Um Geld zu sparen kann man dann nur einen Typ "kaufen" und bei dem Rest eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitliefern. Die müssen dann jedoch eingetragen werden.

#9 nahpets

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Posted 07 June 2011 - 15:53 Uhr

Ahhh... wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D!!! Die verschiedenen Typen hab ich doch glatt überlesen....

Dann nehm ich alles zurück und bestreite mich je eingemischt zu haben :haha: