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Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung


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129 replies to this topic

#41 PoS

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Posted 11 June 2011 - 01:01 Uhr

Gibt halt einfach zu viele solche Kollegen welche eine sozial Kompetenz aufweisen, welche dem Bruttoinlandsprodukt von Sierra-Leone gleicht, also gleich Null oder sogar ins unter Null verlaufende... Da frag ich mich echt wenn ich das verlinkte Forum so durchlese... Schade...

#42 fjen

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    Der mit der Duc tanzt

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Posted 11 June 2011 - 09:23 Uhr

Ziemlich krass, ich hab nur den ersten Beitrag in US1111´s Link gelesen, der Spaten sucht na einer Begründung um Punkte zu verteilen. Und ist dabei nichtmal so clever um sich eine eigene Argumentation auszudenken sonder ist auf die Hilfen von anderen Versagern angewiesen, was für eine peinliche Figur... Wenn man so zwischen den Zeilen liest, klingt das nach rechtlich gedeckter Selbstjustiz...

#43 s0nic

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Posted 11 June 2011 - 12:56 Uhr

bei der ADAC Mitgliedschaft ist doch Rechtsschutz dabei? oder habe ich mich da verlesen.....

Edited by s0nic, 11 June 2011 - 12:56 Uhr.


#44 blaster111

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Posted 11 June 2011 - 18:07 Uhr

Bei der normalen ADAC Mitgliedschaft ist meines Wissens nur ein einmaliges Beratungsgespräch bei nem ADAC-Vertragsanwalt kostenlos.

Die bieten ja zusätzlich auch ne eigene Verkehrsrechtschutzversicherung an (63€ im Jahr)

Edited by blaster111, 11 June 2011 - 18:08 Uhr.


#45 Foxtrot

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Posted 12 June 2011 - 19:29 Uhr

Ich hätt denen den Kopf abgebissen! Das soll er ruhig drohen wie er will. Sowas kann nich legal sein. Als ob du mit ner Panzerfaust auf offener Straße rumgelaufen wärst... Ruhig wär ich da nich mehr geblieben-.- Warum habt ihr nich mal die dB an seinem bike gemessen? hättest ja seinen endtopf mitnehmen können zum vernichten.^^

#46 QuinieR6Erfurt

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Posted 12 June 2011 - 19:51 Uhr

Bitte zum Anwalt und hier mal Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.
Also Auspuff abschrauben und zur Vernichtung freigeben, klingt extrem lächerlich und illegal.

#47 naunka

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Posted 14 June 2011 - 10:53 Uhr

Dass ich Beweismittel beschlagnahmen kann und anschließend als Einziehungsgegenstand vernichten kann ist nichts neues. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Teil "legal" ist oder nicht.
Wenn du mit nem Auto nach dem Bankraub fliehst, ist es auch weg...

ABER: Nach § 74 StGB können Gegenstände im Urteil eingezogen werden, wenn eine VORSÄTZLICHE STRAFTAT begangen worden ist....

Bei einem "zu lauten" Auspuff handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Da bin ich mal auf die Begründung gespannt wie er da ne Straftat draus machen will :P.


Naja zu dem "Gefahr im Verzug ist wenn jemand mit nem Messer auf die zuläuft" ist jetzt nicht ganz die richtige Definition....
Ob man hier Gefahr im Verzug begründen kann ist schwer.

G.i.V. heißt, dass auf den richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme nicht gewartet werden kann, weil zu befürchten ist, dass bis dahin unlauter auf die Beweismittel eingewirkt wurde.

Da ich mal davon ausgehe, dass du zur Tageszeit angehalten wurdest, hätte im Normalfall noch ein Richter erreicht werden können. Also "pauschal" Gefahr im Verzug ankreuzen is nich.
Wenn jetzt natürlich kein Richter erreichbar war, dann liegt hier schon Gefahr im Verzug vor... In jedem Fall muss der beschlagnahmte Gegenstand innerhalb von drei Tagen beim Richter vorgeführt werden, welcher dann über alles Weitere entscheidet.

Naja ich würde auch mal meinen Rechtsbeistand einschalten ;)

#48 adi-R6

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Posted 14 June 2011 - 11:17 Uhr

Ich wollte euch mal fragen mit wieviel DB eure RJ03en im Schein unter U.1 eingetragen sind.

Mir ist gestern aufgefallen das das Schild am Rahmen mit meiner Fahrzeugnummer "93 DB bei 6500 U/min" aufweist, also genau die Drehzahl die ich halten musste.
Da ich 102 DB hatte wären es "nur" 9 DB zu viel und da sie erst ab 10 DB beschlagnahmen und vernichten wäre dies nicht eingetreten. ( Im Schein stand unter U.1 90 DB deshalb 12 zu viel)

Jetzt frage ich euch was zählt ?

1. Im schein unter U.1

oder

2. Das Schild am Rahmen mit DB bei 6500 U/min

schon wieder richtig ärgerlich -_-

Edited by adi-R6, 14 June 2011 - 11:20 Uhr.


#49 naunka

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Posted 14 June 2011 - 11:21 Uhr

Schein

#50 FrontPlayer

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Posted 14 June 2011 - 15:05 Uhr

Schein


Jein!

Der Schein wird auch nur von Menschen eingetragen. Bei einem Bekannten hat sich die Dame auch mal vertippt beim Ausfüllen und das ist nachher erst aufgefallen und er "durfte" die Korrektur auch noch bezahlen...

#51 cocococo

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Posted 14 June 2011 - 16:03 Uhr

hier empfielt sich immer den original ESD dabei zu haben :grins:

#52 QuinieR6Erfurt

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Posted 14 June 2011 - 17:28 Uhr

Wenn du den ESD dann rausziehst, haste noch mehr Ärger am Hals. Heut zu Tage klingen die Kisten auch mit ESD gut.
@ Naunka, wenn ich von einer Fachwerkstatt irgendwelche legalen Veränderungen an meiner Karre machen lasse, kann mich doch keiner zwingen, Teile vom Moped abzuschrauben.
Ich bin mir nicht sicher aber ich würde mir dann die Frage stellen, ob nicht Garantieansprüche verfallen, wenn ich selber dran rumfummle. Also schon mal von daher nicht.
Das weiß ich aber nicht, ob es so ist.
Is eh komisch...Während zum Beispiel ne 750 Gixxer mit 102 db eingetragen ist, wird ein anderer gezwungen......und so weiter und sofort.....

#53 naunka

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Posted 14 June 2011 - 19:05 Uhr

Ich hab ja nie gesagt, dass das was der Beamte da gemacht hat rechtens war. Ich habe nur gesagt, dass evntl. Gefahr im Verzug hätte vorliegen können.
Ein Beispiel da für ist z.B. wenn du bei deinem Roller die Drossel entfernst, bzw die 34 PS beim Mopped. Dann wird oftmals die Karre zur Beweissicherung sichergestellt. (Damit du später auch IM STRAFVERFAHREN (in so einem Fall Fahren ohne Fahrerlaubnis) das vor Gericht zweifelsfrei nachweisen kannst)

Der einzige Grund, ein Teil nach einer OWi zu beschlagnahmen, wäre zur Gefahrenabwehr. Dann müsste jedoch davon ausgegangen werden, dass adi-R6 auch weiterhin mit dem lauten Auspuff fahren würde (und somit weiterhin Owis begeht). Da sein Vater ihm jedoch den originalen ESD vorbei gebracht hat, fällt dies hier weg...

#54 fjen

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Posted 14 June 2011 - 19:08 Uhr

Aber wir sind uns einig dass Fahren ohne Fahrerlaubnis ein anderes Level ist als ein zu lauter ESD :) Und selbst da bekommst die Karre wieder^^

#55 adi-R6

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Posted 14 June 2011 - 19:35 Uhr

Können ein paar RJ03 fahrer mal ihr eingetragenes Stangeräusch preis geben ?

ist unter U.1 im Schein zu finden.

danke schonmal

#56 naunka

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Posted 14 June 2011 - 20:47 Uhr

Aber wir sind uns einig dass Fahren ohne Fahrerlaubnis ein anderes Level ist als ein zu lauter ESD :) Und selbst da bekommst die Karre wieder^^


sicher, Keine Frage ;)

Edited by naunka, 14 June 2011 - 20:47 Uhr.


#57 R6Rico

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Posted 14 June 2011 - 21:28 Uhr

sind 93 db eingetragen

#58 MainCoon

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Posted 14 June 2011 - 22:15 Uhr

bei mir sind auch 93 db eingetragen (RJ03 2002)

#59 dottore dottorowizcs

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Posted 14 June 2011 - 23:24 Uhr

93 db bei 6500 U/min R6 Bj.2000

#60 adi-R6

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Posted 15 June 2011 - 00:43 Uhr

Sehr geil dann wurde beim Entdrosseln ein Fehler bei der Datenrecherche begangen und so die falsche Information in den Schein eingetragen.

Und dank diesem Fehler wurde mir der Mivv beschlagnahmt. So ein Glück das sowas passiert kann wieder nur ich haben ....

Wenn man das jetzt richtig in den Schein einträgt wäre ich ja keine 10 DB mehr über dem Standgeräusch. Aber wie kann ich das ändern ?