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Die Blinker Ans Standlicht Anschließen


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42 replies to this topic

#21 joR6

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Posted 19 June 2011 - 20:38 Uhr

jop :grins:
sorry, aber woran du die Kabel von der warnblinkanlage erkennst weiß ich nicht; ich hab ne rj03 die hat sowas nicht. aber du kannst ja ma in den stromlaufplan vom Handbuch sehen, da steht's drin :zwinker:

#22 Phoenix

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Posted 20 June 2011 - 09:07 Uhr

aber warum die warnblinkanlage raussuchen und anschließen?

die warnblinkfunktion wird doch ganz normal über das blinkerrelais gesteuert....

du musst nur die kabel von den blinkern verlängern und und an die orgianalen standlichtfassungen anschließen. und natürlich noch orangene birnen besorgender rest sollte tadellos funktionieren.

wohl oder übel musst du wahrscheinlich die kabel von den standlichtern durchtrennen.. ODER du besorgst dir von nem unfallscheinwerfer die orginelen stecker dann brauchste lediglich die blinker kabel dran anschließen.

gruß

#23 volcom11

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Posted 20 June 2011 - 13:18 Uhr

Okay danke wird schon klappen :)

#24 joR6

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Posted 22 June 2011 - 09:12 Uhr

kannst ja ml berichten wenns geklappt hat :grins:

#25 luckygeorg

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Posted 22 June 2011 - 10:11 Uhr

hmmm.... also euer Vorhaben verstehe ich nicht so ganz :D

Wenn ihr das Standlicht an die Blinker anschließt leuten die Blinker ja immer durchgehend....was soll das denn für ein sinn ergeben ?

Ich denke er will auf amerikanische blinker umstellen... dann braucht er doch auch blinker mit 3 kabeln. an die er einmal das blinkersignal anschließen kann einmal das standlichtsignal und einmal masse.

So wie ihr das Vorhabt leuchten die Blinker doch dann durchgehend auch wenn er den Blinker anmacht. Da hier ja Durchgehend 12V anstehen von dem Standlicht.

#26 Phoenix

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Posted 22 June 2011 - 10:34 Uhr

hmmm.... also euer Vorhaben verstehe ich nicht so ganz :D

Wenn ihr das Standlicht an die Blinker anschließt leuten die Blinker ja immer durchgehend....was soll das denn für ein sinn ergeben ?

Ich denke er will auf amerikanische blinker umstellen... dann braucht er doch auch blinker mit 3 kabeln. an die er einmal das blinkersignal anschließen kann einmal das standlichtsignal und einmal masse.

So wie ihr das Vorhabt leuchten die Blinker doch dann durchgehend auch wenn er den Blinker anmacht. Da hier ja Durchgehend 12V anstehen von dem Standlicht.


nein man ^^ es werden nur die fassungen vom standlicht verwendet aber nicht die kabel :)
die kabel werden ganznormal vom blinker genommen

#27 Finch

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Posted 22 June 2011 - 11:15 Uhr

Du musst keine "extra Kabel" für die Warnblinkanlage anschließen...Wenn du die Blinkerkabel, an die Standlichtfassungen anschließt, funktioniert deine Warnblinkanlage auch. Dein Signal dafür kommt ja vom Steuergerät und nicht von extra Leitungen! ;-)
Das Standlicht solltest du dann abklemmen, sonst leuchtets immer!

Stell bitte ein Video rein, wenns klappt, würd gerne sehen wie das aussieht! ;-)

#28 joR6

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Posted 22 June 2011 - 11:55 Uhr

Das Standlicht solltest du dann abklemmen, sonst leuchtets immer!


wenn er das kabel vom blinker auf die standlichter legt und die standlichtkabel isoliert und irgendwo in die verkleidung legt, dann leuchtet kein standlicht...weil, is ja nix angeschlossen :zwinker:

Stell bitte ein Video rein, wenns klappt, würd gerne sehen wie das aussieht! Posted Image


dafür wäre ich auch :grins:

#29 volcom11

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Posted 22 June 2011 - 17:29 Uhr

Ich kann mal ein Bild von meinem Kumpel machen das ihr eine vorstellung habt wie das aussieht.

Weil ich bin noch am überlegen ob ichs wirklich machen soll, weil was mich abschreckt sind die Löcher und was die Stopfen angeht sieht einfach scheiße aus.

Was ich mir noch zusätzlich überlegt habe sind die Verkleidungsblinker zu verwenden wo man von vorne nicht sieht sondern nur von der Seite...

Brauch noch etwas Zeit zum überlegen :P

#30 Engel182

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Posted 22 June 2011 - 17:48 Uhr

Nur doof, das ein Standlich Pflicht ist :(
Und das die Standlichtbirnen weis sind und nicht gelb...

Also bau dir irgendwo nen Standlicht hin und besorg dir bei conrad elektronik Glühlampentauchlack ;)

#31 volcom11

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Posted 22 June 2011 - 17:59 Uhr

Ja wie gesagt ein Kumpel von mir meinte gerade eben das Standlichter nicht Pflicht sind (was ich mir aber nicht so vorstellen konnte) er ist mit den umgebauten Blinker zum Küs (TÜV) und es wurde nichts bemängelt... Und die Lichter wurden aufjedenfall durchgeprüft..

#32 R6Nik

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Posted 22 June 2011 - 18:59 Uhr

Hey also das mit dem TÜV(KÜS;DEKRA und etc.) klappt niemals, denn 1. die blinker müssen orange sein 2. hast du dann kein Standlicht mehr.
Und die Blinker würden auch nicht vernünftig funktionieren denn die ori blinker haben 10Watt und eine Standlichtlampe nur 5 Watt also muss du ein Lastunabhängiges Relais kaufen!

Und Standlicht ist Pflicht wenn du es genau wissen willst dann lese es nach §51 STVO

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

#33 volcom11

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Posted 22 June 2011 - 19:01 Uhr

Mag ja sein, ich hab hier nur das geschrieben wie ich es mitbekommen habe und das Küs keine Mängel aufgeschrieben hat und er die Beleuchtung angeschaut hat.

Sobald ich mal ein Video habe poste ich es hier.

#34 Gast-boshaftesRetikulum_*

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Posted 23 June 2011 - 00:57 Uhr

Und Standlicht ist Pflicht wenn du es genau wissen willst dann lese es nach §51 STVO

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein [...]


Ich nehme nicht an, dass er einen Beiwagen hat, also widersprichst du dir gerade selbst! Les doch mal deine eigene Quelle :lol:

Nur doof, das ein Standlich Pflicht ist down.gif
[...]


Das dürfte damit auch geklärt sein

Edited by boshaftesRetikulum, 23 June 2011 - 00:58 Uhr.


#35 joR6

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Posted 23 June 2011 - 06:41 Uhr

viel wichtiger ist doch eigentlich folgender aspekt: :grins:

Abstand:
- hinten zueinander mindestens 240 mm
- vorn mindestens 340 mm bei je mindestens 100 mm Abstand zum Scheinwerfer

ich denke besonders punkt 2 wäre hier der kritische punkt, oder sehe ich das falsch :unsicher:

edit: hier hat sich einer etwas mühe gemacht und mal so'n bischen kram zusammengeschrieben (ganz unten stehen auch seine quellen). vlt hilft dass ja einige fragen zu beseitigen :grins:

Edited by joR6, 23 June 2011 - 06:46 Uhr.


#36 jetliner

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Posted 23 June 2011 - 07:01 Uhr

hinten sind es aber nur 18 cm nicht 24 ;-)

Edited by jetliner, 23 June 2011 - 07:13 Uhr.


#37 volcom11

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Posted 23 June 2011 - 11:04 Uhr

Laut dieser Internet seite heißt es Standlichter sind nicht Pflicht :P

#38 Gast-boshaftesRetikulum_*

Gast-boshaftesRetikulum_*
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Posted 23 June 2011 - 11:32 Uhr

Laut dieser Internet seite heißt es Standlichter sind nicht Pflicht :P


...wie wir 3 Posts drüber schon festgestellt haben -.-"

#39 volcom11

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Posted 23 June 2011 - 11:55 Uhr

Ja, habs gemerkt..sry

#40 Chongstyle

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Posted 23 June 2011 - 12:34 Uhr

Worum gehts jetzt eigentlich hier noch? Ob Standlichpflicht ist oder irgendwelchen anderen gesetzlichen Fakten oder einfach nur darum wie der Blinker ins Standlicht kommt?

Gruss
Chong