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Bis Zu Welchem Winkel Darf Der Kennzeichenhalter Geneigt Sein?


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7 replies to this topic

#1 BlackBullFighter

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Posted 27 June 2011 - 12:16 Uhr

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Edited by BlackBullFighter, 29 July 2011 - 19:57 Uhr.


#2 tobi550

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Posted 27 June 2011 - 19:32 Uhr

Ja, es sind 30°.
Kostet 10 € Verwarnungsgeld.

Grüße
Tobi

#3 jetliner

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Posted 27 June 2011 - 19:47 Uhr

30 grad.. mehr kostet...

im schlimmsten fall kann dir sogar "kennzeichen missbrauch" vorgeworfen werden! und dann wird es richtig teuer. aber die wenigsten halten sich an die 30 grad marke.. :ahh:

#4 tobi550

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Posted 27 June 2011 - 21:45 Uhr

Im Bußgeldkatalog steht unter der Lfd. Nr. 179 lediglich einer Verwarnung von 10 €.

Okay, wie immer kann ein Polizist auch krass unterwegs sein und versuchen dir Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG) versuchen anzuhängen,
aber damit muss er erst mal durchkommen. Im §22 StVG heißt es "...oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt".

Ich würde ein zu schräg stellen (außer es steht natürlich horizontal) nie als ein solches Vergehen ansehen.
Aber wie gesagt, ist Auslegungssache.

Grüße
Tobi

#5 crowler

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Posted 28 June 2011 - 09:48 Uhr

ich misch mich hier mal ein.

Mit einem zu steilen Kennzeichen kann man doch sehr schnell im Bereich eines Kennzeichenmissbrauchs liegen. Im Gesetzestext steht lediglich etwas von der Beeinträchtigung der Lesbarkeit. Das heisst nicht, dass diese Ausgeschlossen sein muss. Ich denke jeder von euch wird sich selbst eingestehen, dass ein Kennzeichen in einem Winkel von 45° schwerer abzulesen ist, als Eines in einem Winkel von 30°. Darüber hinaus kann ich nur jedem empfehlen sich nicht angreifbar zu machen.

Nur als Beispiel: Mit Zweirädern ist man ja desöffteren mit überhöhter Geschwindigkeit dabei. Sollte man dann ohne Messung angehalten werden, wird sicherlich nach allem gesucht, was möglich ist. Da ist ein Kennzeichenmissbrauch sicher ein gern genommenes Pflaster. Zudem man da schon im Bereich einer Straftat ist.

Nichts desto trotz muss das jeder für sich entscheiden.

#6 Gerero

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Posted 29 June 2011 - 11:26 Uhr

Danke :grins:
Naja ich werds jetz mal so lassen... lesen kann mans nämlich und wg den paar Grad....
Es hat jedenfalls noch keiner bemängelt oder nachgemessen...net mal der TÜV... obwohls etwas mehr als 30Grad sin
Aber da mir halt jetz doch schon mehrere Leute gsagt ham es ei zu steil... hab ich mir dacht es könnte ja doch mal sein, dass ich an den falschen freund und Helfer gerate :unsicher:
Grüße


irgendwie widersprichst du dir da gerade ein bisschen...wenn du weißt, dass es zu steil ist und dass du immer mal an den "falschen freund und helfer geraten" kannst, dann ändere es doch...gerade wenn es nur ein paar grad sind...

der eine polizist wird sagen: ja ist bissl zu steil, ändere es doch
aber es gibt auch diejenigen die dann halt sagen: ist zu steil, basta! und dann kannste zahlen ;)

nur meine meinung :blumen:

Edited by Gerero, 29 June 2011 - 11:26 Uhr.


#7 R6rrrrrrrrrrrrrrrrr

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Posted 29 June 2011 - 13:43 Uhr

es sin ja nur an die 5 grad


Bei 5 Grad Schräglage zu viel ist das Spiel aber auch schon lang aus :D

Machs doch einfach richtig oder was bringen dir die 5°, 5% cooler als alle Anderen?

#8 Gerero

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Posted 30 June 2011 - 15:18 Uhr

beim nä mal frag ich einfach wo anders nach...is i.wie entpsannter, wenn net jeder sein senf abgeben muss!!!


dann melde dich nicht in einem Forum an!

habs ja nur gut gemeint, bevor du wegen 5 grad blechen musst....

Edited by Gerero, 30 June 2011 - 15:22 Uhr.