Versicherungs Kostet Ortbedingt?
#1
Posted 29 June 2011 - 20:52 Uhr
Und zwar Wohne ich in Berlin aber mein Vater (ohne Motorradschein) auf dem Land in Bayern.
Beim Versicherungvergleich in Bayern rechnet er Teilkasko 300 nochwas aus und in Berlin 800 nochwas.
Jetzt frag ich mich natürlich ob ich das Moped irgendwie über meine Vater in Bayern anmelden kann (wie gesagt er hat kein Motorrad schein) und es aber in Berlin fahre.
Und wenns in Berlin geklaut wird könnte man ja sagen normal wird es nur in Bayern gefahren und war nur für ne Woche mal mit in Berlin oderso :/
ist sowas möglich bzw legal etc...
oder hat jemand einen anderen Tip wie ich die 800 euro Teilkasko in BErlin umgehen kann ?!=
mfG
#2
Posted 29 June 2011 - 20:56 Uhr
#3
Posted 29 June 2011 - 22:00 Uhr
#4
Posted 29 June 2011 - 22:03 Uhr
Und zum anmelden braucht dein Vater kein Motorradschein! Bei den Eltern von meiner Ex, war das Motorrad vom Vater seid Jahren auf die Mutter angemeldet, obwohl sie keinen Schein hat...
Edited by nahpets, 29 June 2011 - 22:14 Uhr.
#5
Posted 29 June 2011 - 22:06 Uhr
Dein Vater ist ja dann der Versicherungsnehmer und kann ruhig woanders wohnen.
#6
Posted 29 June 2011 - 22:07 Uhr
#7
Posted 29 June 2011 - 22:14 Uhr
Das spielt eigentlich keine Rolle du bist der Halter und kannst wohnen wo du möchtest.
Dein Vater ist ja dann der Versicherungsnehmer und kann ruhig woanders wohnen.
Ich meinte mit Halter = Versicherungsnehmer... hatte das verwechselt
#8
Gast-hELLOsPENCER_*
Posted 30 June 2011 - 00:03 Uhr
Falls du deine R6 ganz über deinen Vater zulassen willst und dich als Fahrer eintragen lässt gilt:
[...] "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen." § 13 (3) FZV
#9
Gast-600erfreak_*
Posted 30 June 2011 - 07:43 Uhr
Beim Versicherungvergleich in Bayern rechnet er Teilkasko 300 nochwas aus und in Berlin 800 nochwas
ist doch auch logisch, in Berlin werden uaf grund des grössenverhälnis zu Bayren Mehr motorräder gklaut
hatte das gerade eine woche bei uns in der Berufsschule..........
hier der wortlaut aus den musterlösungen der Allianz (ich/STOLZ)
hab ne 1 geschrieben...........hier ein kleiner ausschnitt der für dich sicher interessant ist!!!
Welche Merkmale Haben einfluss auf die Beitragshöhe eine Motorrades?
- Fahrzegtyp
- Fahrzeughalter
- Zulassungsbezirk ( Merste was XD)
Welche Individuelle Risokosituiation beeinflusst die Beitragshöhe des Kunden?
-Fahrer/Nutzerkreis (Dein Vater ist kein Nutzer)
-Beruflichesumfeld des Versicherungsnehemers
-Jahresfahrleistung
-Wohnsituation (für dich sehrwichtig/ wegen diebstahl und so)
-Zahlungsart
-Dauer dervertragsbindung (frag ob es günstiger wird bei Längerem Vertrag/ zb Firmen / bei uns ist das so)
-Mehrfahrzeugbonus
Re : Versicherungsnehemer muss nicht Versicherungshalter sein, kann aber.
derHalter kann mit Dem VN unter einem Dach leben ,kann aber auch wie in deinem fall (du in Berlin) dein Dad In Bayern / geht alles man,
brauch nur den richtigen Vertreter im Wohnzimmer aber da heute alle schlauer sind als leute wie ich die sowas 3 jahre lang lernen aber google weis ja immer alles
so wenn du noch fragen hast einfach ne PM
gruss Der 600erfreak
Edited by 600erfreak, 30 June 2011 - 07:49 Uhr.
#10
Posted 30 June 2011 - 18:05 Uhr
Die Konstellation Versicherungsnehmer (Vater) und Fahrzeughalter (Du) ist möglich, jedoch kann dies auch teurer werden!
Falls du deine R6 ganz über deinen Vater zulassen willst und dich als Fahrer eintragen lässt gilt:
[...] "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen." § 13 (3) FZV
Wir gehen einfach mal davon aus, dass er kein Fahrtenbuch auferlegt bekommen hat... somit ist es nicht nachweisbar für irgendeine Behörde.
#11
Posted 30 June 2011 - 20:08 Uhr
#12
Posted 30 July 2011 - 15:53 Uhr
Wo stellst du die Machine Nachts ab? Garage oder auf der Straße? Weil das ist letzten endes entscheidend. Gibst z.B Garage an und hast nachweislich keine, dann Zahlt keine Versicherung der Welt.. (Ebenso wichtig das auch du das Baby fahren darfst und nicht nur der Versicherungsnehmer)
Ansonsten § 13 (3) FZV tritt ja nur in Kraft wenn dein Vater der Halter wäre und du nen Nummernschild "M" z.B hättest und es aber in "B" ständig steht. (Hier kannst du aber ein Nutzungsvertrag mit deinem Vater z.B machen das du das Baby Aktuell fährst. Demnach könnte euch keiner etwas.)




