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Rat Für Kauf Einer Gebrauchten


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4 replies to this topic

#1 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Posted 10 July 2011 - 13:59 Uhr

Hallo liebe Leute,

da ich kurz vor dem Kauf einer gebrauchten R6 stehe und ich auch schon mit dem Händler ein wenig verhandelt habe, ist nun ein Punkt dabei gewesen der mir ein wenig sauer aufgestoßen ist und ich nicht weiss was ich davon halten soll.

Der Händler ist ein offizieller Yamaha Vertragshändler.Habe mit ihm ein wenig vor Ort geplaudert, mir die Maschine angeschaut.Alles soweit in Ordnung gewesen.Als ich ihn dann gefragt habe, wie es beim Kauf ablaufen wird hat er mir alles freundlich und ausführlich erklärt.Anzahlung müsste ich natürlich leisten, damit er auch sicher sein kann das ich die Maschine nehme.Soweit so gut.Der Händler meinte aber dann, dass er die gesamte Summe vom Motorrad zuerst bräuchte um den Fahrzeugbrief von der Bank zu holen.Gibt es sowas wirklich?So ein großer Händler wird doch wohl das nötige Kleingeld haben um das selber zu erledigen oder nicht?!Ich kenne es halt nur so, das man die gesamte Summe auszahlt, wenn man im gegenzug sofort den Fahrzeugbrief erhält und nicht erst ne Woche später oder so, da ja der Besitzer des Fahrzeugbriefs rechtlich dann auch der Besitzer der Maschine ist.Bin da ein wenig misstrauisch.Was haltet ihr von der Nummer.

Edited by AndI123, 10 July 2011 - 15:36 Uhr.


#2 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Posted 10 July 2011 - 19:15 Uhr

Kann denn niemand was dazu sagen was ich davon halten soll?

#3 US1111

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Posted 10 July 2011 - 20:30 Uhr

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. Steht auch auf dem Brief drauf.
Der Brief dient aber als Sicherheit, und wird üblicherweise erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Wird eine Finanzierung vereinbart, kann dein Händler die Maschine mit deiner Vollmacht zum Strassenverkehrsamt, um die Maschine zuzulassen- dann bist du der Fahrzeughalter, aber noch immer nicht der Besitzer.

Auch wenn die Maschine nicht finanziert werden soll, aber vom Vorbesitzer bei der Bank ausgelöst werden muss, wird er das Geld bestimmt nicht vorstrecken...soviel Geld wird er nicht haben, dass er laufend 3-4 Maschinen vorstrecken kann, und dann drauf sitzen bleibt, wenn ein Käufer wieder abspringt.

Das von dir beschriebene Verfahren ist bei Händlern also so üblich. Du bezahlst, der Betrag wird dir quittiert (ab dann bist du der Besitzer) und der Brief wird dir schnellstmöglich nachgereicht.

#4 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Posted 10 July 2011 - 21:16 Uhr

Ok, das klingt erstmal einleuchtend.Zur Sicherheit werde ich mir die Daten der Bank, wo der Fahrzeugbrief liegt, geben und dort nochmal nachfragen.Dachte immer das man der Besitzer ist, wenn man den Fahrzeugbrief hat.Danke erstmal für die Antwort.Beruhigt mich schon etwas mehr deine Aussage.

#5 Psychorex

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Posted 10 July 2011 - 21:18 Uhr

Jap, denke auch, ein üblcher Kaufvertrag mit Rahmennummer und "Betrag in Bar dankend erhalten" Unterzeichnung ist ein Eigentumsnachweis!!!

Da würde ich mir echt keine Sorgen machen. Ist schleißlich ein Händler, der nen Ruf zu verlieren hat. Wenn der sowas mit System machen würde, wäre nach dem 2. Motorrad Schluss mit dem Laden!