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Leidiges Thema Mit Der Abe.was Ist Denn Nun Fakt?


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5 replies to this topic

#1 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Posted 03 August 2011 - 11:56 Uhr

Hallo Leute,

bitte nicht gleich steinigen wenn es solch ein Thema schon geben sollte.Was wirklich passendes habe ich leider unter der SuFu nicht finden können.

Meine Frage, und ich hoffe das man mir da mal genaue Auskunft geben kann ist, ob ich die ABE immer bei mir haben muss oder ob die E-Nummer an den Bauteilen reicht?Sprich E-Nummer an Blinker,Scheibe,Rücklicht usw. Mein Händler sagte mir vor gut zwei Wochen das das mitführen der ABE´s schon seit gut 10 Jahren nicht mehr nötig sei.Hab ich da was verpasst? Andere wiederum meinen, dass man das Heft oder das Schreiben noch immer dabei haben muss.Welche Aussage stimmt jetzt?

Und ganz wichtig:Wann muss ich die ABE dabei haben?Beim Tüv?Reisen ins Ausland?

Danke schonmal.

Grüße

Edited by AndI123, 03 August 2011 - 15:31 Uhr.


#2 Joschy5988

Joschy5988

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Posted 03 August 2011 - 12:00 Uhr

Habe ich mal auf die schnelle gefunden.

http://r6club.de/ind...showtopic=43755

Hoffe das hilft dier weiter.

#3 Domsen

Domsen

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Posted 03 August 2011 - 12:00 Uhr

Also ich führe meine ABE nie mit. Hab sie bisher auch nie gebraucht. Selbst beim TÜV brauchte ich sie nicht. Er hat z.B. am Endtopf nur geschaut wo die E Nummer steht und war zufrieden.

#4 nahpets

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Posted 03 August 2011 - 13:35 Uhr

Du musst da was unterscheiden... wenn eine E-Nr. auf den Teilen drauf steht, musst du eigentlich nichts mitführen (wobei es auch Polizisten gibt, die trotzdem was sehen wollen)... Wenn allerdings eine KBA-Nr. auf dem Teil steht, dann musst du die ABE mitführen....

#5 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Posted 03 August 2011 - 14:06 Uhr

Ja dann mal Danke an alle für die Infos.Hab schon ein wenig schiss bekommen, da ich weder für meine Scheibe, noch für die Blinker oder der neuen Rückleuchte eine ABE habe.Sind halt nur die E-Nummern drauf aber wenn das reicht ist das ok.Und das Restrisiko das doch mal einer von der Rennleitung ankommt und was sehen möchte gehe ich dann ein.Zumal, normalerweise müsste doch jeder Hersteller einem auf Anfrage die ABE zukommen lassen oder wie läuft das?Ich mein nur für den Fall das wirklich mal einer was sehen möchte und man arge Probleme damit hat?

#6 US1111

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Posted 03 August 2011 - 17:53 Uhr

Du musst da was unterscheiden... wenn eine E-Nr. auf den Teilen drauf steht, musst du eigentlich nichts mitführen (wobei es auch Polizisten gibt, die trotzdem was sehen wollen)... Wenn allerdings eine KBA-Nr. auf dem Teil steht, dann musst du die ABE mitführen....



...oder du hast eine KBA-Nummer, und möchtest keine ABE mitführen, dann kannst du es in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Bei E-Nummer wird nichts mitgeführt, es muss aber ordnungsgemäss montiert sein- soll heissen, dass z.B. bei den mini-kz-leuchten trotzdem darauf geachtet werden muss, dass eine komplette Ausleuchtung gegeben ist