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Unfall Rj03 Auto Hat Kein Blinker?


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13 replies to this topic

#1 Instinkt

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    Lehrling

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Posted 08 August 2011 - 17:47 Uhr

Hallo, hatte letzten Samstag einen Unfall. Vielleicht hat ja jemand so was änliches gehabt und kann mir bissel helfen was auf mich zukommt :hilfe:

Bin auf einer Straße hinter einem Auto hergefahren, das auto hat weit nach links ausgeholt um rechts in eine Einfahrt einzubiegen das ganze ohne Blinker und ich bin dann mitten in die Beifahrerseite rein gefahren, oder gerutscht das weiß ich nicht ging alles zu schnell...

Die Fahrerin des Autos hat vor der Polizei zugegeben nicht geblinkt zu haben, aber sie und die zwei mitfahrerinnen haben gesagt ich hätte rechts überholt.

Die Tatsachen sehen so aus meine Brems- und Rutschspuren sind 1,80m vom rechten Bordstein entfernt und sie hat genau zwischen der vorderen und hinteren Tür eine delle von meinem Vorderreifen.

Jetzt habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen ich hätte rechts überholt und es ist zum Unfall gekommen... Obwohl die Polizei die Spuren markiert hat und dennen muss ja aufgefallen sein das ich mitten in der Spur war :dummheit:

Mir ist zum Glück nichts passiert mein kombi hat kleine kratzer. Die Sexy hat bissel mehr davon getragen :abschied:

#2 Tooom

Tooom

    Country Street Hunter

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Posted 08 August 2011 - 17:49 Uhr

ab zum Anwalt!!!

#3 freestyleflo

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    Niemalsbremser

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Posted 08 August 2011 - 21:52 Uhr

SOFORT !
Falls ADAC erst beratung vom Adac Anwalt und dem Alles genauschildern,
Anrufen und Nachfragen !

erst sitzung kostenlos,
falls rechtschutzvorhanden sowie kostenlos.
und falls der Fall für dich entschieden wird trägst du auch keine kosten ( auch ohne Rechtschutz )


Mach dir um geld keine Sorgen das ist Anwaltssache !

#4 Engel182

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Posted 08 August 2011 - 22:17 Uhr

Ganz klar Anwalt... da kann dir hier keiner ne fachgerechte Aussage machen!
Die versuchen dich übern Tisch zu ziehen!

#5 Gast-Seahawk_*

Gast-Seahawk_*
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Posted 08 August 2011 - 22:20 Uhr

nichts unterschreiben oder zugeben sofort zum Anwalt damit und denm das machen lassen...

#6 Gast-Diablo167_*

Gast-Diablo167_*
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Posted 09 August 2011 - 07:26 Uhr

Sofort zum Anwalt.
Auf keinen Fall bei der Polizei oder der gegnerischen Versicherung etwas Aussagen oder Unterschreiben!!!
Stimm Dich hier mit dem Anwalt ab. Der regelt dann Deine Aussage. Sonst wird Dir, wenn Du Pech hast aus Deinen Aussagen ein Strick gedreht. Es gibt findige Polizisten und Versicherungen, welche mit geschulter und gezielter Fragestellung Dir eine Antwort rauslocken, welche vor Gericht dann als Zugeständnis gewertet werden kann. Zusammenhanglos erscheint einem die Antwort logisch und ohne Schuldeingeständnis, aber es wird dann auch reininterpretiert und zwischen den Zeilen gelesen.
Also kann es nur einen Weg geben - Anwalt!!

#7 Finch

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Posted 09 August 2011 - 11:21 Uhr

Ich weiß nicht ob du einen Rechtsschutz hast, aber wenn nicht sollte das auch kein Problem sein bei deiner Situation, da m.M. die Chancen für dich ja megagut stehen und ich mir nicht vorstellen kann, dass du diesen eventuellen Rechtsstreit verlierst! Nur Mut!

#8 ZorniK

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Posted 09 August 2011 - 12:32 Uhr

Musstest du vor Ort ein Bußgeld zahlen?

#9 Ronny

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Posted 09 August 2011 - 13:05 Uhr

Ganz wichtig!

Vor Ort oder nachträglich, KEIN Verwarnungsgeld/Bußgeld zahlen!

Mit der Zahlung gibst du zu, dass du Unfallverursacher bist......

Wenn du der Meinung bist, nicht der Unfallverursacher zu sein, dann hast du auch kein Grund irgend ein Bußgeld zu zahlen.

Und jetzt schnell zum Anwalt!

Rechtschutz: Der Anwalt wird erst die Versicherung brauchen, wenn eine Klage eingereicht wird.

#10 xilence

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Posted 09 August 2011 - 17:05 Uhr

@Ronny:
Kann man das Bußgeld dann einfach so verweigern?

#11 cocococo

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Posted 09 August 2011 - 18:11 Uhr

klaro, normal kriegst es zumindets angeboten.

#12 Ronny

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Posted 09 August 2011 - 21:43 Uhr

@Ronny:
Kann man das Bußgeld dann einfach so verweigern?


Ja klar. Wenn du der Meinung bist nicht der Unfallverursacher zu sein. Kannst du die Zahlung vor Ort verweigern.
Sollte man aber danach mit dem Anwalt klären und prüfen, wie gut die Chancen stehen......

Wie eben schon geschrieben: Mit einer Zahlung gibt man die Schlud indirekt zu und dies kann vor Gericht etwas schwirig werden. Der Anwalt wird dir auch raten es nicht zu bezahlen, wenn er den Sachverhalt auch so sieht.

(Man muss "vor Ort" nicht sofort bezahlen)

Edited by Ronny, 09 August 2011 - 21:47 Uhr.


#13 Gast-Diablo167_*

Gast-Diablo167_*
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Posted 11 August 2011 - 11:37 Uhr

Ganz wichtig!

Vor Ort oder nachträglich, KEIN Verwarnungsgeld/Bußgeld zahlen!

Mit der Zahlung gibst du zu, dass du Unfallverursacher bist......

Wenn du der Meinung bist, nicht der Unfallverursacher zu sein, dann hast du auch kein Grund irgend ein Bußgeld zu zahlen.

Und jetzt schnell zum Anwalt!

Rechtschutz: Der Anwalt wird erst die Versicherung brauchen, wenn eine Klage eingereicht wird.


Hat aber nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.
Meistens legt die Polizei einen für sie ersichtlichen Verursacher fest. Der muss dann etwas bezahlen.
Hat aber noch nichts mit der eigentlichen Abwicklung zu tun. Du kannst immer noch bei der Versicherung es anders angeben oder
über einen Anwalt vor Gericht ziehen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet vor Ort etwas zu bezahlen. Das wird Dir dann schriftlich
zugeschickt und Du kannst Dich äußern. Dann damit zum Anwalt gehen. Nie selbst etwas schreiben!!

#14 Ronny

Ronny

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Posted 14 August 2011 - 02:28 Uhr

Ganz wichtig!

Vor Ort oder nachträglich, KEIN Verwarnungsgeld/Bußgeld zahlen!

Mit der Zahlung gibst du zu, dass du Unfallverursacher bist......

Wenn du der Meinung bist, nicht der Unfallverursacher zu sein, dann hast du auch kein Grund irgend ein Bußgeld zu zahlen.

Und jetzt schnell zum Anwalt!

Rechtschutz: Der Anwalt wird erst die Versicherung brauchen, wenn eine Klage eingereicht wird.


Hat aber nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.
Meistens legt die Polizei einen für sie ersichtlichen Verursacher fest. Der muss dann etwas bezahlen.
Hat aber noch nichts mit der eigentlichen Abwicklung zu tun. Du kannst immer noch bei der Versicherung es anders angeben oder
über einen Anwalt vor Gericht ziehen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet vor Ort etwas zu bezahlen. Das wird Dir dann schriftlich
zugeschickt und Du kannst Dich äußern. Dann damit zum Anwalt gehen. Nie selbst etwas schreiben!!



Richtig. Du hast es besser formuliert. Es ist kein Geständnis aber ein Minuspunkt für die weitere Abwicklung. Wobei das keine Große Rolle spielt wenn der Unfallgegner zu 100% Schuld ist.

Aber Unfallschuld und Unfallverursacher sind zwei verschiedene Begriffe ;)