Fehlende Eg-typenbezeichnung Von Yamaha
#1
Posted 17 August 2011 - 12:10 Uhr
ich bin neu hier, frisch angemeldet, da ich meine R6 erst seit vorgestern in festen haenden habe.
nun war ich eben auf der zulassungsstelle um das moped anzumelden. dort wurde mir gesagt, dass neben dem datenblatt vom tuev (tuev ist neu) die sog. eg-typenbezeichnung von yamaha fehlen wuerde.
meine R6 ist ein import aus italien und war in deutschland noch nie zugelassen, daher braeuchten sie dieses dokument unbedingt. ohne gibts auch keine zulassung!
so habe ich mich eben an einen yamaha haendler gewendet, der mir erklaerte, dass yamaha aber nur eg-typenbezeichnungen an maschinen rausgibt, die auch in deutschland hergestellt wurden. da meine R6 ein import aus italien ist, muesste yamaha italia entweder dafuer zustaendig sein.
bestenfalls solle ich mich an meinen haendler wenden, da die beschaffung der zulassungsdokumente in seinen aufgabenbereich faellt. dieser erzaehlt mir am telefon allerdings staendig, dass man dieses dokument nicht braeuchte.
nun steh ich im regen und rechne im schlimmsten fall schon mit einem rechtsstreit, sofern der kerl mir das dokument nicht besorgt. und leider bezweifle ich, dass er das macht oder kann.
habt ihr ne idee oder nen ratschlag fuer mich? bin echt aufgeschmissen.
gruß und danke im voraus
#2
Posted 17 August 2011 - 13:06 Uhr
hallo freunde des mopeds,
ich bin neu hier, frisch angemeldet, da ich meine R6 erst seit vorgestern in festen haenden habe.
nun war ich eben auf der zulassungsstelle um das moped anzumelden. dort wurde mir gesagt, dass neben dem datenblatt vom tuev (tuev ist neu) die sog. eg-typenbezeichnung von yamaha fehlen wuerde.
meine R6 ist ein import aus italien und war in deutschland noch nie zugelassen, daher braeuchten sie dieses dokument unbedingt. ohne gibts auch keine zulassung!
so habe ich mich eben an einen yamaha haendler gewendet, der mir erklaerte, dass yamaha aber nur eg-typenbezeichnungen an maschinen rausgibt, die auch in deutschland hergestellt wurden. da meine R6 ein import aus italien ist, muesste yamaha italia entweder dafuer zustaendig sein.
bestenfalls solle ich mich an meinen haendler wenden, da die beschaffung der zulassungsdokumente in seinen aufgabenbereich faellt. dieser erzaehlt mir am telefon allerdings staendig, dass man dieses dokument nicht braeuchte.
nun steh ich im regen und rechne im schlimmsten fall schon mit einem rechtsstreit, sofern der kerl mir das dokument nicht besorgt. und leider bezweifle ich, dass er das macht oder kann.
habt ihr ne idee oder nen ratschlag fuer mich? bin echt aufgeschmissen.
gruß und danke im voraus
wenn man das dokument nicht braucht, dann sag ihm er soll sie dir zulassen. fertig
#3
Posted 17 August 2011 - 14:15 Uhr
Bei neueren Motorrädern, die in den letzten ca. zehn Jahren homologiert wurden, finden Sie die Nummer der EG-Betriebserlaubnis in der Zeile K (rechte Datenspalte in Bild 4a) der Zulassungsbescheini gung Teil 1. Diese Nummer muss übereinstimmen mit der Angabe in der Unbedenklichkeitser klärung (Bild 4b).
Eindeutige Zuordnung vom Motorradtyp und Reifenfreigabe
Bitte beachten: Nicht immer lassen sich für den eigenen Motorradtyp die richtigen Unbedenklichkeitser klärungen oder auch Reifenfreigaben eindeutig und korrekt zuordnen. Wichtig ist vorrangig die Typenbezeichnung des Motorradmodells. Sie steht in den ersten Zeilen der Fahrzeugpapiere:
Bild 4a: Der Motorradtyp (Zeile D.2) und die Nummer der EG-Typgenehmigung/ der EG-BE (Zeile K) müssen übereinstimmen...

#4
Posted 17 August 2011 - 15:13 Uhr
§ 21[/url] StVZO zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. http://de.wikipedia....COC_(Zulassung)
Da wo das Mopped gekauft wurde musst du die COC bekommen. Ansonsten Lösung siehe Wiki-Zitat.
Edited by andiwe, 17 August 2011 - 15:14 Uhr.
#5
Posted 18 August 2011 - 10:57 Uhr
ich werde die kosten, die fuer die vollabnahme beim tuev anfallen, dem haendler in rechnung stellen. es ist richtig, dass es unter seine pflicht faellt, alle zulassungsdokumente auszuhaendigen..?
#6
Posted 18 August 2011 - 13:38 Uhr
ja das sind in der tat die CoC dokumente, die fehlen.
ich werde die kosten, die fuer die vollabnahme beim tuev anfallen, dem haendler in rechnung stellen. es ist richtig, dass es unter seine pflicht faellt, alle zulassungsdokumente auszuhaendigen..?
Ich würde aber an deiner Stelle vorab (am besten mit Anwalt) klären, ob es nicht ne andere Möglichkeit gibt bzw. vielleicht lenkt der Händler ja dann ein.
Denn so eine Vollabnahme beim Tüv wird nicht billig!
Wenn du nicht sicher sein kannst, dass der Händler verpflichtet ist, wenns drauf ankommt, die Kosten zu übernehmen, würde ich das auf keinen Fall machen, da kannst du nämlich sonst ganz schnell in die Röhre gucken!
#7
Posted 18 August 2011 - 14:02 Uhr
allerdings habe ich ihn so gesehen in der hand. denn er hat mir gaenzlich verschwiegen, dass das moped ein import aus italien ist. das habe ich erst gesehen, als ich mir zu hause die unterlagen mal richtig durchgeschaut habe. insofern kann ich den kaufvertrag anfechten aufgrund einer taeuschung.
sollte doch eine recht eindeutige sache zugunsten meinerseits werden..




